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Informationen und Tipps, damit Sie Ihre Steuern selbstständig besser organisieren können.

Mandantenrundschreiben 2012

Infos + Tipps

Steuerliche Gesetzesinitiativen der Bundesregierung

1. Vorgesehene Änderungen durch das „Jahressteuergesetz 2013“
2. Reform der Unternehmensbesteuerung und des Reisekostenrechts
3. Minijobgrenze wird – mit Übergangsregelungen – auf 450 € angehoben
4. Die Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung „GmbB“
5. Entlastungen für Kleinstkapitalgesellschaften auf den Weg gebracht
6. Familienpflegezeit startete am 1.1.2012

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https://www.holzapfel-steuerberatung.de/wp-content/uploads/2022/05/anja-holzapfel-steuerberatung-logo-1.png 0 0 Anja Holzapfel https://www.holzapfel-steuerberatung.de/wp-content/uploads/2022/05/anja-holzapfel-steuerberatung-logo-1.png Anja Holzapfel2013-01-10 14:27:142016-02-10 14:10:34Mandantenrundschreiben 2012

Grenzüberschreitende Lieferungen – Die Änderungen in der Übersicht

Infos + Tipps

§ 9 UStDV  – Ausfuhrnachweis bei Ausfuhrlieferungen in Beförderungsfällen

Der Ausfuhrnachweis muss durch einen Ausgangsvermerk oder einen Alternativ-Ausgangsvermerk geführt werden.
Das Ausfuhrbegleitdokument (ABD) wird nicht als Ausfuhrnachweis anerkannt. Bei der Ausfuhr von Fahrzeugen muss der Ausfuhrnachweis auch die Fahrzeug-Identifikationsnummer enthalten. Enthält das Fahrzeug kein Ausfuhrkennzeichen, muss zusätzlich eine Bescheinigung über die Zulassung, die Verzollung oder die Einfuhrbesteuerung im Drittland geführt werden.

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https://www.holzapfel-steuerberatung.de/wp-content/uploads/2022/05/anja-holzapfel-steuerberatung-logo-1.png 0 0 Anja Holzapfel https://www.holzapfel-steuerberatung.de/wp-content/uploads/2022/05/anja-holzapfel-steuerberatung-logo-1.png Anja Holzapfel2012-05-05 10:42:522015-04-16 19:27:09Grenzüberschreitende Lieferungen – Die Änderungen in der Übersicht

Geschäftsführer-Haftung

Infos + Tipps

Vor der notariellen Beurkundung der GmbH-Satzung

1.    Hat jemand für eine existente Gesellschaft gehandelt, haftet er persönlich für alle abgeschlossenen Rechtsgeschäfte.

Vor der GmbH-Eintragung im Handelsregister

2.    Der Geschäftsführer haftet persönlich, wenn in der Zeit vor der GmbH-Eintragung im Handelsregister Geschäfte abgeschlossen wurden; insbesondere solche, bei denen nicht nachzuweisen ist, dass Leistung und Gegenleistung gleichwertig sind.

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https://www.holzapfel-steuerberatung.de/wp-content/uploads/2022/05/anja-holzapfel-steuerberatung-logo-1.png 0 0 Anja Holzapfel https://www.holzapfel-steuerberatung.de/wp-content/uploads/2022/05/anja-holzapfel-steuerberatung-logo-1.png Anja Holzapfel2011-11-04 17:56:522016-02-10 13:22:16Geschäftsführer-Haftung

Notfallplan | finanzieller – wirtschaftlicher Notfall

Infos + Tipps
  1. UnternehmerIn
    • Unterlagen zum Gesundheitszustand für die Behandlung
      • Welche Blutgruppe haben Sie? (Ganz genau mit allen Unterteilungen und Faktoren – am besten schriftlich vom Arzt besorgen)
      • Welche Medikamente werden genommen? Gibt es Allergien? Wo befindet sich der Impfpass?
      • Wichtige Vorerkrankungen (orientieren kann man sich hier an Fragebögen, die vor Operationen oder Narkosen ausgefüllt werden müssen)
    • Unterlagen zur Krankenversicherung
      • Welche Leistungen sind abgedeckt – Stichwort: Chefarztbehandlung, Einzelzimmer etc.?
      • Wo wird abgerechnet, wofür müssen ggf. Kostenvorschläge eingeholt werden?
    • Liste mit den regelmäßig anstehenden Zahlungen, soweit nicht per Dauerauftrag abgedeckt, z.B. ESt-Vorauszahlungen (letzter ESt-Bescheid oder Vorauszahlungsbescheid)
    • Vorsorgevollmacht (für die ganz schlimmen Notfälle: Wer entscheidet über lebensverlängernde Maßnahmen) – Notarform zweckmäßig)

      Weiterlesen

https://www.holzapfel-steuerberatung.de/wp-content/uploads/2022/05/anja-holzapfel-steuerberatung-logo-1.png 0 0 Anja Holzapfel https://www.holzapfel-steuerberatung.de/wp-content/uploads/2022/05/anja-holzapfel-steuerberatung-logo-1.png Anja Holzapfel2011-11-04 17:36:292015-04-16 19:27:25Notfallplan | finanzieller – wirtschaftlicher Notfall

Ordentliche Rechnung | Ordnungsgemäße Rechnung | Vorlage Rechnung

Infos + Tipps

Eine ordentliche Rechnung muss folgende Angaben enthalten:

  • den vollständigen Namen und die vollständige Anschrift des leistenden Unternehmers und des Leistungsempfängers,
  • die dem leistenden Unternehmer vom Finanzamt erteilte Steuernummer oder die ihm vom Bundeszentralamt für Steuern erteilte Umsatzsteuer-Identifikationsnummer,
  • das Ausstellungsdatum,
  • eine fortlaufende Nummer mit einer oder mehreren Zahlenreihen, die zur Identifizierung der Rechnung vom Rechnungsaussteller einmalig vergeben wird (Rechnungsnummer),
  • die Menge und die Art (handelsübliche Bezeichnung) der gelieferten Gegenstände oder den Umfang und die Art der sonstigen Leistung,
  • den Zeitpunkt der Lieferung oder sonstigen Leistung,
  • das nach Steuersätzen aufgeschlüsselte Entgelt für die Lieferung oder sonstige Leistung,
  • den anzuwendenden Steuersatz sowie den auf das Entgelt entfallenden Steuerbetrag.

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Beispielhafte Rechnung (Vorlage)

Firma Auftragnehmer, Auftragsstraße 123, 45678 Auftragshausen

Firma
Leistungsempfänger
Leistungsstraße 999
99989 Leistungshausen

Rechnungsnummer: 2011-001-4599
Rechnungsdatum: 31.01.2011
Steuernummer: 44/555/22777

Sehr geehrter Herr Leistungsempfänger,
absprachegemäß berechnen wir Ihnen nachfolgend aufgeführte Leistung:
Lieferung vom 12.01.2011, Menge 1, Stehlampe Typ XY für EUR 500 zuzüglich 19% USt = EUR 95 = Rechnungsbetrag EUR 595,
Reparatur Ihrer vorhandenen Leuchte YXY zum Pauschalpreis von EUR 150 zuzüglich 19% USt = EUR 28,50 = Rechnungsbetrag EUR 178,50.

Den Gesamtbetrag von EUR 773,50 bitten wir bis zum 07.02.2011 ohne Abzug auf unser genanntes Konto zu überweisen. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung in unserem Eigentum.

Mit freundlichen Grüssen
Firma Auftragnehmer

Hier als PDF Download

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Wenn die Lieferung oder die sonstige Leistung steuerfrei ist, dann ist ein Hinweis auf die Steuerbefreiung in die Rechnung aufzunehmen: „Die vorstehend aufgeführte Leistung ist steuerfrei und enthält somit keine Umsatzsteuer.“

Beispiel-Rechnung für eine steuerbefreite Rechnung

Firma Versicherungsmakler, Versicherungsstraße 123, 45678 Versicherungshausen

Firma
Leistungsempfänger
Leistungsstraße 999
99989 Leistungshausen

Rechnungsnummer: 2011-001-4599
Rechnungsdatum: 31.01.2011
Steuernummer: 44/555/22777

Sehr geehrter Herr Leistungsempfänger,
gemäß Vertrag vom XXX berechnen wir Ihnen nachfolgend aufgeführte Leistung:

Berufshaftpflichtversicherung Kombi-Paket XXY zum Preis von EUR 1.000 für die Zeit vom 1. Januar 2011 bis zum 31.12.2011.

„Die vorstehend aufgeführte Leistung ist steuerfrei und enthält somit keine Umsatzsteuer.“

Bitte überweisen Sie den Rechnungsbetrag bis zum XXX auf unser genanntes Konto.

Mit freundlichen Grüssen
Firma Versicherungsmakler

Hier als PDF Download

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Wenn der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer für die ausgeführte Leistung schuldet (z.B. bei Bauleistungen eines Subunternehmers an den übergeordneten Unternehmer) dann ist folgender Satz in die Rechnung aufzunehmen: „Der Leistungsempfänger schuldet die Umsatzsteuer gemäß 13b UStG – Reverse Charge.“

Beipielhafte Rechnung mit einer Umsatzsteuerschuld (Reverse Charge)

Firma Subunternehmer, Auftragsstraße 123, 45678 Auftragshausen

Firma
Leistungsempfänger
Leistungsstraße 999
99989 Leistungshausen

Rechnungsnummer: 2011-001-4599
Rechnungsdatum: 31.01.2011
Steuernummer: 44/555/22777

Sehr geehrter Herr Leistungsempfänger,
absprachegemäß berechnen wir Ihnen nachfolgend aufgeführte Leistung:
15.01.2011-17.01.2011 Abbruch von 500 qm Mauerwerk für EUR 20/qm = EUR 10.000.
Der Leistungsempfänger schuldet die Umsatzsteuer gemäß 13b UStG – Reverse Charge.
Den Gesamtbetrag von EUR 10.000 bitten wir bis zum 07.02.2011 ohne Abzug auf unser genanntes Konto zu überweisen.

Mit freundlichen Grüssen
Firma Subunternehmer

Hier als PDF Download

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Wenn ein Kleinunternehmer (Honorareingänge im Jahr nicht mehr als EUR 17.500) eine Rechnung schreibt, dann hat diese den Hinweis zu enthalten: „Diese Rechnung enthält keine Umsatzsteuer aufgrund § 19 UStG.“

Beispielhafte Rechnung für Umsatzsteuerbefreiung nach § 19 UStG.

Firma Kleinunternehmer, Auftragsstraße 123, 45678 Auftragshausen

Firma
Leistungsempfänger
Leistungsstraße 999
99989 Leistungshausen

Rechnungsnummer: 2011-001-4599
Rechnungsdatum: 31.01.2011
Steuernummer: 44/555/22777

Sehr geehrter Herr Leistungsempfänger,
absprachegemäß berechnen wir Ihnen nachfolgend aufgeführte Leistung:
15.01.2011-17.01.2011 Programmierungsleistung 24 h à EUR 30/h = EUR 720.

Diese Rechnung enthält keine Umsatzsteuer aufgrund § 19 UStG.
Den Gesamtbetrag von EUR 720 bitten wir bis zum 07.02.2011 ohne Abzug auf unser genanntes Konto zu überweisen.

Mit freundlichen Grüssen
Firma Kleinunternehmer

Hier als PDF Download

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https://www.holzapfel-steuerberatung.de/wp-content/uploads/2022/05/anja-holzapfel-steuerberatung-logo-1.png 0 0 Anja Holzapfel https://www.holzapfel-steuerberatung.de/wp-content/uploads/2022/05/anja-holzapfel-steuerberatung-logo-1.png Anja Holzapfel2011-09-01 12:55:442016-02-10 14:12:17Ordentliche Rechnung | Ordnungsgemäße Rechnung | Vorlage Rechnung

Mandantenrundschreiben 2010

Infos + Tipps

A.     INFORMATIONEN FÜR ARBEITNEHMER UND STEUERZAHLER

  1. Tarifstruktur ab 2010
  2. Kindergeld/Kinderfreibetrag/Änderungen
  3. Haushaltsnahe Dienstleistungen und Beschäftigungsverhältnisse
  4. Abzug von Vorsorgeaufwendungen als Sonderausgaben 2010
  5. Unbegrenzt abziehbare Sonderausgaben
  6. Begrenzt abziehbare Sonderausgaben
  7. Häusliches Arbeitszimmer
  8. Vermietung und Verpachtung – Verbilligte Vermietung
  9. Lohnsteuerkarte 2010 auch für 2011 aufbewahren
  10. Besteuerung der Renten
  11. Abgeltungssteuer
  12. Verluste von Lebensversicherungen
  13. Erbschaftsteuer

B.     INFORMATIONEN FÜR UNTERNEHMER, FREIBERUFLER, ARBEITGEBER

  1. Benzingutscheine
  2. Überlassung eines Computers an den Arbeitnehmer
  3. Barzuschüsse zur Internetnutzung
  4. Geschenke für Geschäftsfreunde
  5. Aufmerksamkeiten/Geschenke an Arbeitnehmer
  6. Betriebsveranstaltungen
  7. Aufteilung gemischter Aufwendungen
  8. Kfz-Nutzung von Arbeitnehmern und Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel
  9. Ausbildungskosten – kein Arbeitslohn
  10. Betriebliche Gesundheitsförderung
  11. Sofortmeldung bei der Einstellung von Arbeitnehmern
  12. Sozialversicherung – Rechnungsgrößenverordnung 2011
  13. Krankenkassensatzerhöhung ab 2011/Wechsel in die private Krankenversicherung
  14. Neuerungen bei den elektronischen Übermittlungen/Sozialversicherung
  15. Urlaubsabgeltung bei Krankheit
  16. Vorsteuervergütungsverfahren
  17. Zusammenfassende Meldung – Neue Meldezeitpunkte
  18. Reverse-Charge-Verfahren
  19. Ermäßigter Steuersatz für Übernachtungsumsätze
  20. Erweiterte Korrektur von fehlerhaften Rechnungen
  21. Ordnungsmäßigkeit der Buchführung/Betriebsprüfungsrisiko Kasse
  22. Degressive Abschreibung
  23. Investitionsabzugsbetrag
  24. Sonderabschreibung
  25. Geringwertige Wirtschaftsgüter
  26. Nachweis der betrieblichen Nutzung beim Kraftfahrzeug
  27. Pauschalbesteuerung privater PKW-Nutzung auch bei mehreren Fahrzeugen
  28. Rückstellung für Aufbewahrungskosten/Aufbewahrungsfristen

C.     INFORMATIONEN RUND UM KAPITALGESELLSCHAFTEN

  1. Größenklassen für Kapitalgesellschaften
  2. Offenlegung des Jahresabschlusses
  3. Ordnungsgelder bei Publizitätsverstoß
  4. Darlehenszinsen bei Verkauf wesentlicher Kapitalbeteiligungen
  5. Wegfall Eigenkapitalersetzende Gesellschafterdarlehen
  6. Haftung des Geschäftsführers für Lohnsteuern
  7. Das neue Bilanzrecht – nichts wird einfacher

Laden Sie sich hier die gesamte Mandanteninformationen 2010 als PDF herunter.

https://www.holzapfel-steuerberatung.de/wp-content/uploads/2022/05/anja-holzapfel-steuerberatung-logo-1.png 0 0 Anja Holzapfel https://www.holzapfel-steuerberatung.de/wp-content/uploads/2022/05/anja-holzapfel-steuerberatung-logo-1.png Anja Holzapfel2010-12-03 08:10:512016-02-10 12:56:47Mandantenrundschreiben 2010

Mandantenrundschreiben 2011

Infos + Tipps

A.     INFORMATIONEN FÜR ARBEITNEHMER UND STEUERZAHLER

  1. Kindergeld / Kinderfreibetrag
  2. Kinderbetreuungskosten
  3. Berufsausbildungskosten
  4. Entlastungsbetrag für Alleinerziehende
  5. Haushaltsnahe Dienstleistungen und Beschäftigungsverhältnisse
  6. Abzug von Vorsorgeaufwendungen als Sonderausgaben in 2011/2012
  7. Unbegrenzt abziehbare Sonderausgaben
  8. Unterhaltsleistungen
  9. Spenden
  10. Häusliches Arbeitszimmer
  11. Vermietung und Verpachtung – Verbilligte Vermietung
  12. Aufteilung gemischter Aufwendungen
  13. Elektronische Steuerkarte-Lohnsteuerkarte 2011 auch für 2012 aufbewahren!
  14. Besteuerung der Renten
  15. Abgeltungssteuer
  16. Abgeltungssteuer (Verlustberücksichtigung)
  17. Geltendmachung von Altverlusten
  18. Verluste bei Veräußerung und Liquidation von Kapitalgesellschaften
  19. Keine Abgeltungssteuer bei losen Personenzusammenschlüssen
  20. Verluste von Lebensversicherungen
  21. Erbschaftsteuer

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https://www.holzapfel-steuerberatung.de/wp-content/uploads/2022/05/anja-holzapfel-steuerberatung-logo-1.png 0 0 Anja Holzapfel https://www.holzapfel-steuerberatung.de/wp-content/uploads/2022/05/anja-holzapfel-steuerberatung-logo-1.png Anja Holzapfel2010-12-03 08:10:512016-02-10 12:54:20Mandantenrundschreiben 2011

Durchlaufende Posten versus Weiterberechnungen

Infos + Tipps
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https://www.holzapfel-steuerberatung.de/wp-content/uploads/2010/12/durchlaufende-Posten-e1581767952456.jpg 424 720 Anja Holzapfel https://www.holzapfel-steuerberatung.de/wp-content/uploads/2022/05/anja-holzapfel-steuerberatung-logo-1.png Anja Holzapfel2010-12-03 07:53:142020-02-15 13:00:17Durchlaufende Posten versus Weiterberechnungen

Ordnungsgemäßes Fahrtenbuch

Infos + Tipps

Der BFH hat die formellen Voraussetzungen zur Führung eines ordnungsgemäßen Fahrtenbuchs in neueren Entscheidungen festgelegt[1]. Danach sind neben manuellen auch elektronische Aufzeichnungen möglich. Elektronische Aufzeichnungen genügen jedoch nur dann, wenn nachträgliche Veränderungen an den zu einem früheren Zeitpunkt eingegebenen Daten nach der Funktionsweise der Software technisch ausgeschlossen sind oder in ihrer Reichweite in der Datei dokumentiert und offengelegt werden. Eine Excel-Tabelle wird diesen Anforderungen nicht gerecht.
Was den Inhalt betrifft, hat der BFH im Grunde die Auffassung der Verwaltung bestätigt, wonach ein Fahrtenbuch zeitnahe (täglich) und laufende Eintragungen für den gesamten Zeitraum (Kalenderjahr oder kürzerer Zeitraum bei Fahrzeugwechsel unterhalb des Jahres) voraussetzt. Die Beschränkung auf einen repräsentativen Zeitraum genügt den Anforderungen selbst dann nicht, wenn das Nutzungsverhältnis keinen größeren Schwankungen unterliegt.

Anerkanntes Fahrtenbuch

Ein ordnungsgemäß geführtes Fahrtenbuch muss für jede betriebliche Fahrt die folgenden Eintragungen enthalten[2]:

  • Datum der Fahrt;
  • Kilometerstand zu Beginn und am Ende jeder einzelnen betrieblich/beruflich veranlassten Fahrt; schädlich wäre eine Rundung in der Endziffer auf eine „0“[3];
  • Reiseziel, Reisezweck und aufgesuchte Geschäftspartner; Umwegfahrten sind aufzuzeichnen. Auf einzelne dieser Angaben wird verzichtet, sofern die berufliche Veranlassung der Fahrt ohnehin plausibel erscheint. Bei Kundendienstmonteuren, Handelsvertretern, Kurierdienstfahrern, Automatenlieferanten und vergleichbaren Berufen mit weiten Fahrtstrecken reicht es z. B. aus, wenn sie angeben, welche Kunden sie an welchem Ort aufsuchen. Angaben zu den Entfernungen zwischen den Stationen einer Auswärtstätigkeit sind nur bei größerer Differenz zwischen direkter Entfernung und tatsächlicher Fahrtstrecke erforderlich. Für Taxifahrer reicht für die „Fahrten im Pflichtgebiet“ der tägliche Kilometerstand zu Beginn und am Ende; außerhalb dieses Gebiets bedarf es der genauen Angabe des Reiseziels. Fahrlehrer geben anstelle Reisezweck usw. „Lehrfahrten“, „Fahrschulfahrten“ o. Ä. an.

Bei gleichbleibendem Kundenkreis reicht die Aufzeichnung der Kundennummer des aufgesuchten Geschäftspartners (Kundenverzeichnis dem Fahrtenbuch beifügen);

  • für Privatfahrten genügen Kilometerangaben, ohne dass im Einzelnen der Reiseweg und der Reisezweck angegeben sind;
  • für Fahrten zwischen Wohnung und Betrieb sowie für Heimfahrten genügt jeweils ein entsprechender kurzer Vermerk im Fahrtenbuch.

Diese Angaben müssen sich dem Fahrtenbuch selbst entnehmen lassen. Ein Verweis auf ergänzende Unterlagen ist nur zulässig, wenn dies den geschlossenen Charakter der Aufzeichnungen nicht beeinträchtigt.
Auch Angehörige von Berufen, die einer beruflichen Verschwiegenheitspflicht unterliegen (z. B. Ärzte, Rechtsanwälte, Apotheker), sind verpflichtet, Name und Anschrift des Patienten, Mandanten oder Kunden im Fahrtenbuch zu notieren[4].

Hinweis

Für die Angabe von Reisezweck, Reiseroute und aufgesuchtem Geschäftspartner reicht neben der Angabe des Datums, des Kilometerstands und des Zielorts bei dieser Berufsgruppe jedoch grundsätzlich die Angabe „Mandanten- bzw. Patientenbesuch“ als Reisezweck aus, wenn Name und Adresse des aufgesuchten Mandanten bzw. Patienten vom Berufsgeheimnisträger in einem vom Fahrtenbuch getrennt zu führenden Verzeichnis festgehalten werden[5].

Ein ordnungsgemäß geführtes Fahrtenbuch ist Voraussetzung für das Einzelnachweisverfahren.
Wird das Fahrtenbuch verworfen, ist die Privatnutzung nach der 1 %-Regelung und bei Fahrzeugen des gewillkürten Betriebsvermögens nach der Schätzmethode zu ermitteln.

Wichtig

Nicht jeder Fehler ist schädlich. Kleinere Mängel bleiben ohne Folgen, wenn die Angaben insgesamt plausibel sind. Im Urteilsfall wurden die fehlende Eintragung einer Fahrt zur Tankstelle sowie 2 Differenzen bei den Kilometerangaben in Werkstattrechnungen und im Fahrtenbuch als geringfügig und damit als unschädlich eingestuft[6].

Werden mehrere betriebliche Fahrzeuge privat, zu Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte oder zu Familienheimfahrten genutzt, gilt das Einzelnachweisverfahren für das oder die Fahrzeuge mit Fahrtenbuch. Für andere, auch privat genutzte Fahrzeuge kann bzw. muss das Pauschalverfahren praktiziert werden[7].
Für die Pauschalwerte sind die auch privat genutzten Fahrzeuge ohne Fahrtenbuch mit den höchsten Listenpreisen heranzuziehen.
Die Einzelnachweismethode setzt neben dem Fahrtenbuch zusätzlich voraus, dass die Kosten für den betreffenden Pkw separat erfasst werden. Dies bedingt bei Firmen mit einem großen Wagenpark u. U. organisatorische Maßnahmen, durch die sichergestellt wird, dass die Gesamtkosten jedes einzelnen Pkw, dessen Privatnutzung individuell versteuert werden soll, auch getrennt erfasst werden.

Fahrtenbuch Beispiel

Laden Sie hier ein beispielhaften Fahrtenbucheintrag als PDF-Datei herunter. (PDF)

https://www.holzapfel-steuerberatung.de/wp-content/uploads/2022/05/anja-holzapfel-steuerberatung-logo-1.png 0 0 Anja Holzapfel https://www.holzapfel-steuerberatung.de/wp-content/uploads/2022/05/anja-holzapfel-steuerberatung-logo-1.png Anja Holzapfel2010-11-02 10:45:372016-02-12 12:57:42Ordnungsgemäßes Fahrtenbuch

Ortsbestimmung bei sonstigen Leistungen

Infos + Tipps

innerhalb der Europäischen Union (EU) ab dem 1. Januar 2010 (Reverse Charge)

Seit dem 1. Januar 2010 hat sich die Ortsbestimmung einer sonstigen Leistung geändert, welche von einem in Deutschland ansässigen Unternehmer (Auftragnehmer) an einen in der EU ansässigen Unternehmer (Auftraggeber) ausgeführt wird.

Voraussetzung: Auftraggeber und Auftragnehmer sind beides Unternehmen, welche die Leistung im Rahmen des Unternehmens erbringen und abnehmen. Dieses wird durch die Verwendung der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-ID-Nr.) dokumentiert. Diese Konstellation wird auch „b to b  = business to business“ genannt.
Sind diese Voraussetzungen erfüllt, ist der Ort der Leistung immer am Sitz des Unter-nehmens des Auftraggebers und zwar unabhängig davon, an welchem Ort die Leistung tatsächlich erbracht wird.

Beispiel:
Ein in Deutschland ansässiger Grafikdesigner (Auftragnehmer) erstellt eine Homepage für einen in den Niederlanden ansässigen Händler (Auftraggeber). Der Leistungsort ist in den Niederlanden. Der deutsche Grafiker stellt dem niederländischen Händler eine Netto-Rechnung, in welcher beide USt-ID-Nr. verzeichnet sind und der Hinweis:

„Die Umsatzversteuerung erfolgt am Ort des Leistungsempfängers gemäß § 3a UStG (Reverse Charge).“

„The taxation depends on the country of the providing service (Reverse Charge).“

Der niederländische Händler hat in seiner Umsatzsteuererklärung den Leistungsbezug der niederländischen Umsatzsteuer zu unterwerfen und gleichzeitig steht ihm der volle Vor-steuerabzug zu, wenn er auch sonst zu 100% vorsteuerabzugberechtigt ist.

Wird die Homepage für einen niederländischen Arzt erstellt, dann bleibt auf der Seite des deutschen Grafikdesigners alles gleich. Der niederländische Arzt hat im Gegensatz zu Händler zwar auch den Leistungsbezug der niederländischen Umsatzsteuer zu unterwer-fen, aber es besteht kein Anspruch auf Vorsteuererstattung. Der Arzt wird wie eine Pri-vatperson behandelt.
Die Ortsbestimmung über den Sitz des Auftraggebers kommt für folgende Leistungen in Betracht:

  • die Einräumung, Übertragung und Wahrnehmung von Patenten, Urheberrechten, Markenrechten und ähnlichen Rechten; hierunter fallen auch sämtliche Leistungen bezüglich Design und Gestaltung,
  • die sonstigen Leistungen, die der Werbung oder der Öffentlichkeitsarbeit dienen, einschließlich der Leistungen der Werbungsmittler und der Werbeagenturen;
  • sonstige Leistungen aus der Tätigkeit als Rechtsanwalt, Patentanwalt, Steuerbera-ter, Steuerbevollmächtigter, Wirtschaftsprüfer, vereidigter Buchprüfer, Sachver-ständiger, Ingenieur, Aufsichtsratsmitglied, Dolmetscher und Übersetzer sowie ähnliche Leistungen anderer Unternehmer, insbesondere die rechtliche, wirtschaft-liche und technische Beratung.

Die Ortsbestimmung über den Sitz des Auftraggebers kommt nicht in Betracht, wenn es sich um folgende Leistungen handelt:

  • Leistungen im Zusammenhang mit einem Grundstück (Leistungsort liegt am Grundstück),
  • Kurzfristige Vermietung von Beförderungsmitteln (Leistungsort liegt dort, wo das Beförderungsmittel zur Verfügung gestellt wird),
  • Leistungen im Zusammenhang mit Vorführungen, Messen, Ausstellungen, Schu-lungen (Leistungsort ist am Ort der Tätigkeit = dort, wo z.B. die Schulung statt-findet),
  • Verzehr von Speisen und Getränken an Ort und Stelle (Leistungsort ist am Ort der Abgabe der Speisen und Getränke),
  • Arbeiten an beweglichen körperlichen Gegenständen (Reparaturleistungen, Leis-tungsort dort, wo Reparatur erfolgt).

 

https://www.holzapfel-steuerberatung.de/wp-content/uploads/2022/05/anja-holzapfel-steuerberatung-logo-1.png 0 0 Anja Holzapfel https://www.holzapfel-steuerberatung.de/wp-content/uploads/2022/05/anja-holzapfel-steuerberatung-logo-1.png Anja Holzapfel2010-02-12 13:18:202016-02-10 12:45:36Ortsbestimmung bei sonstigen Leistungen
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