Um ein Unternehmen führen und einzelne Aktivitäten steuern zu können, sind eine ausreichende Planungsgrundlage und der jederzeitige Überblick über die wirtschaftliche Situation des Unternehmens notwendig.

Ausgehend von den externen Faktoren wie Markttrends, Wettbewerbssituation, Kundennachfrage, rechtliche und steuerliche Rahmenbedingungen sowie der Preisentwicklung ist das eigene Unternehmen im Markt auszurichten. Sie müssen sich von Ihren Mitbewerbern abgrenzen und somit die Antwort darauf finden, warum der Kunde sich für Ihre Produkte oder Dienstleistungen entscheiden soll.

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Der Bereich Personal stellt eine komplexe Materie dar, die sehr viele einzelne Sachverhalte umfasst, die es zu beachten gilt. Deswegen geben wir an dieser Stelle einen Anfangsüberblick über die Thematik, damit wir mit Ihnen gemeinsam sämtliche bürokratische Hürden erfolgreich meistern können.

Angestellte oder Fremdfirmen:

Wenn man für das eigene Unternehmen die Arbeit einer dritten Person in Anspruch nimmt, kann das nur über zwei verschiedene Wege geschehen:

  1. die Person ist selber als Unternehmer tätig, entweder als Freiberufler (Anwalt, Journalist, Arzt, Grafiker, Designer oder ähnliches) oder als Gewerbebetrieb (Schreibbüro, Maler, Elektriker, EDV-Berater etc.), hat mehrere Kunden, ist beim Finanzamt gemeldet (hat also eine eigene Steuernummer, die für das Unternehmen gilt) und kann somit die Leistung gegen Rechnungstellung erbringen.
  2. die andere Person erfüllt die zu 1. genannten Voraussetzungen nicht, kann die Leistung nur über ein Angestelltenverhältnis mit einem Arbeitsvertrag in Anspruch genommen werden.

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Zum Ende eines Jahres hat ein Unternehmen eine Gewinnermittlung (als Einnahmen – Überschussrechnung oder als Bilanz) zu erstellen. Grundlage dafür ist die Finanzbuchhaltung (kurz Buchhaltung). In der Buchhaltung wird jeder betriebliche Beleg erfasst. Jeder Lebenssachverhalt:

  • Einkauf von Waren oder Dienstleistungen
  • Verkauf der eigenen Ware oder Leistung
  • Einstellung von Personal
  • Anmietung von betrieblichen Räumlichkeiten etc.

führt zu Belegen, die verarbeitet werden müssen.

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Wir bieten die Leistungen so an, wie der Mandant es wünscht. Die einen möchten mit „dem Papierkram“, wie die meisten die Buchhaltung nennen, gar nichts zu tun haben, die anderen benötigen lediglich den „letzten Schliff“, haben aber ihre Buchhaltung selber erstellt. Jeder kann sich zwischen den beiden Extremen entscheiden, wie viel Hilfe er persönlich benötigt […]