Holzapfel Steuerberatung
  • Karriere
  • Team
  • Kontakt
    • Impressum
    • Datenschutzerklärung
  • Tätigkeiten
    • Schulungen
    • Finanzbuchhaltung
    • Lohnabrechnung
    • Betriebswirtschaftliche Beratung
  • Blog | Tipps
  • Menü Menü

Zinsanstieg infolge des Ukraine-Kriegs: Höhe der Säumniszuschläge ist im neuen Zinsumfeld verfassungsgemäß

News + Aktuelles

Neues zum Thema Steuern

Wird eine fällige Steuer verspätet gezahlt, erhebt das Finanzamt einen sog. Säumniszuschlag. Für jeden angefangenen Monat der Säumnis berechnet es dann 1 % des rückständigen Steuerbetrags, so dass über ein Jahr gesehen ein Zuschlag von 12 % des Rückstands auflaufen kann. Nachdem der Steuergesetzgeber den Zinssatz für Nachzahlungs- und Erstattungszinsen ab 2019 auf Druck des Bundesverfassungsgerichts aufgrund des niedrigen Marktzinsniveaus von 6 % auf 1,8 % pro Jahr abgesenkt hatte, stellte sich die Frage, ob auch der Zinssatz von Säumniszuschlägen heruntergesetzt werden muss.


Der Bundesfinanzhof (BFH) hat dies nun verneint und erklärt, dass aufgrund des deutlichen und nachhaltigen Anstiegs der Marktzinsen infolge des Ukraine-Kriegs jedenfalls ab März 2022 keine ernstlichen Zweifel mehr an der Verfassungsmäßigkeit der Höhe der Säumniszuschläge bestünden. Mit dieser Entscheidung lehnte der BFH eine Aussetzung der Vollziehung (AdV) im Eilverfahren ab.


Ob die damalige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Verfassungswidrigkeit der 6-prozentigen Nachzahlungszinsen auf Säumniszuschläge übertragen werden muss, kann laut BFH offenbleiben, da sich diese Rechtsprechung noch auf die damalige ab 2014 geltende Niedrigzinsphase bezogen hatte. Mit dem deutlichen und sehr schnellen Zinsanstieg, der mit dem Beginn des Ukraine-Krieges eingesetzt hatte, ist die ausgeprägte Niedrigzinsphase der Vorjahre nun aber vorbei. Das gestiegene Zinsniveau hat bis heute Bestand, so dass die Höhe der Säumniszuschläge seitdem nicht mehr als realitätsfremd angesehen werden kann.

Information für: alle
zum Thema: Einkommensteuer

(aus: Ausgabe 07/2025)

Eintrag teilen
  • Teilen auf Facebook
  • Teilen auf WhatsApp
  • Teilen auf LinkedIn
  • Teilen auf Telegram
  • Per E-Mail teilen
https://www.holzapfel-steuerberatung.de/wp-content/uploads/2022/05/anja-holzapfel-steuerberatung-logo-1.png 0 0 Anja Holzapfel https://www.holzapfel-steuerberatung.de/wp-content/uploads/2022/05/anja-holzapfel-steuerberatung-logo-1.png Anja Holzapfel2025-06-12 12:48:372025-06-12 13:29:24Zinsanstieg infolge des Ukraine-Kriegs: Höhe der Säumniszuschläge ist im neuen Zinsumfeld verfassungsgemäß
0 Kommentare

Hinterlasse einen Kommentar

An der Diskussion beteiligen?
Hinterlasse uns deinen Kommentar!

Schreibe einen Kommentar Antworten abbrechen

Du musst angemeldet sein, um einen Kommentar abzugeben.

Anja Holzapfel


Diplom-Kauffrau
Steuerberaterin
vereidigte Buchprüferin
Kontakt aufnehmen

Informationen

  • Team
  • Praxis
  • Preisgestaltung
  • Kontakt
  • Mandantenportal
  • Impressum

Hamburg bekennt Farbe

hh-bekennt-farbe

News

  • Gewerbesteuerliche Kürzung: Schädlichkeit von mitvermieteten Betriebsvorrichtungen12. Juni 2025 - 12:48

    Wenn Ihr Unternehmen ausschließlich eigenen Grundbesitz oder neben eigenem Grundbesitz eigenes Kapitalvermögen verwaltet und nutzt oder Wohnungsbauten betreut oder Häuser

  • Neue Verfügung: Kulturell-sportliche Leistung im Fokus der Umsatzsteuer12. Juni 2025 - 12:48

    Leistungen kultureller, künstlerischer, wissenschaftlicher, unterrichtender, sportlicher, unterhaltender oder ähnlicher Art gelten – bei der Erbringung an Privatpersonen (sogenanntes B2C) –

  • Ferienimmobilien: Wann sich Verluste steuerlich geltend machen lassen12. Juni 2025 - 12:48

    In Deutschland stehen rund 555.000 Ferienhäuser und Ferienwohnungen mit zusammen 2,6 Millionen Betten zur Verfügung. 82 % der Unterkünfte (= 455.000) werden

Neues zum Thema Steuern

Kontaktmöglichkeiten zu Ihrer Steuerberatung Hamburg

Ich schreibe lieber eine Nachricht

Zum Kontaktformular

Ich schreibe lieber eine Mail

kanzlei@holzapfel-steuerberatung.de

Durchsuchen Sie unsere ganze Seite

Informationen

  • Team
  • Praxis
  • Preisgestaltung
  • Kontakt
  • Mandantenportal
  • Impressum

News

  • Gewerbesteuerliche Kürzung: Schädlichkeit von mitvermieteten Betriebsvorrichtungen12. Juni 2025 - 12:48

    Wenn Ihr Unternehmen ausschließlich eigenen Grundbesitz oder neben eigenem Grundbesitz eigenes Kapitalvermögen verwaltet und nutzt oder Wohnungsbauten betreut oder Häuser

  • Neue Verfügung: Kulturell-sportliche Leistung im Fokus der Umsatzsteuer12. Juni 2025 - 12:48

    Leistungen kultureller, künstlerischer, wissenschaftlicher, unterrichtender, sportlicher, unterhaltender oder ähnlicher Art gelten – bei der Erbringung an Privatpersonen (sogenanntes B2C) –

  • Ferienimmobilien: Wann sich Verluste steuerlich geltend machen lassen12. Juni 2025 - 12:48

    In Deutschland stehen rund 555.000 Ferienhäuser und Ferienwohnungen mit zusammen 2,6 Millionen Betten zur Verfügung. 82 % der Unterkünfte (= 455.000) werden

Digital können wir

Lexoffice Top Kanzlei Anja Holzapfel

Hamburg bekennt Farbe

hh-bekennt-farbe

Anschrift

Postadresse:

Steuerberatung Anja Holzapfel
c/o Regus Business Centre
Hahnenkamp 1
22765 Hamburg

Geschäftsadresse:

Steuerberatung Anja Holzapfel
Ottenser Hauptstraße 2-6
22765 Hamburg

E-Mail: kanzlei@holzapfel-steuerberatung.de

Öffnungszeiten

Termine nur nach Vereinbarung per Mail

kanzlei@holzapfel-steuerberatung.de

Unser Standort

  • Anja Holzapfel Steuerberatung
© Copyright - Anja Holzapfel Steuerberatung
  • Facebook
  • Twitter
Vorsteuerabzug für Photovoltaik: Gericht erkennt Mieterstrom als eigenständige...Stiftungen im Drittland: Zurechnungsbesteuerung nach dem Außensteuergesetz...
Nach oben scrollen

Diese Seite verwendet Cookies, um Ihnen ein besseres Surf-Erlebnis zu ermöglichen. Schauen Sie sich unsere Datenschutzerklärung an (Link im Menü) und erfahren Sie dort, welche Daten wir von Ihnen erheben und wie wir damit umgehen. Klicken Sie gern auf "Einverstanden" oder informieren Sie sich durch Anklicken der anderen Optionen.

Ich stimme zuIhre Einstellungen

Cookie und Datenschutz-Einstellungen



Wie wir Cookies einsetzen

Wir können Ihr Gerät (PC, Smartphone etc.) auffordern, ein Cookie von uns anzunehmen. Diese sehr kleinen Code-Stückchen erlauben es uns, Ihr Verhalten auf der Website zu analysieren und zu verstehen. So erfahren wir, was Ihnen gefällt und was nicht.

Dadurch schaffen wir eine für Sie relevantere Seite und ein enorm verbessertes Erlebnis auf unserer Website.

Essentielle Website Cookies

Diese Cookies sind notwendig, damit unsere Seite für Sie überhaupt funktioniert.

Weil diese Cookies notwendig sind, können Sie diese nicht ablehnen, ohne auf Funktionen der Seite zu verzichten. Sie können diese natürlich über Ihren Browser löschen und kontrollieren.

Google Analytics Cookies

Diese Cookies sammeln Informationen, die entweder in aggregierter Form verwendet werden, um zu verstehen, wie unsere Website genutzt wird oder wie effektiv unsere Marketingkampagnen sind. Oder auch um uns zu helfen, unsere Website und Anwendung für Sie anzupassen, um Ihre Erfahrung im Umgang mit unserer Seite zu verbessern.

Wenn Sie nicht möchtest, dass wir Ihren Besuch auf unserer Website verfolgen, können Sie das Tracking in Ihrem Browser hier deaktivieren:

Andere externe Dienste

Wir verwenden auch verschiedene externe Dienste wie Google Webfonts, Google Maps und externe Videoanbieter. Da diese Anbieter möglicherweise personenbezogene Daten wie Ihre IP-Adresse sammeln, können Sie diese hier blockieren. Bitte beachten Sie, dass dies die Funktionalität und das Erscheinungsbild unserer Website stark beeinträchtigen kann. Änderungen werden wirksam, sobald Sie die Seite neu laden.

Google Webfont Einstellungen:

Google Map Einstellungen:

Vimeo und Youtube Video:

Datenschutzerklärung

Sie können unsere Cookies und Datenschutzeinstellungen im Detail auf unserer Seite zur Datenschutzrichtlinie nachlesen.

Datenschutzerklärung
Accept settingsHide notification only