Holzapfel Steuerberatung
  • Karriere
  • Team
  • Kontakt
    • Impressum
    • Datenschutzerklärung
  • Tätigkeiten
    • Schulungen
    • Finanzbuchhaltung
    • Lohnabrechnung
    • Betriebswirtschaftliche Beratung
  • Blog | Tipps
  • Menü Menü

Riester: Kann man Wohn-Riester auch für ein nicht mehr genutztes Objekt einsetzen?

News + Aktuelles

Neues zum Thema Steuern

Es wird immer wichtiger, privat für das Alter vorzusorgen. Eine Möglichkeit, dies zu tun, ist die Riester-Rente. Neben einer monatlichen Rente kann der Altersvorsorgevertrag jedoch auch zur Finanzierung eines Eigenheims genutzt werden. So lässt sich der Riester-Vertrag beim Kauf des Eigenheims einsetzen oder um ein Darlehen, das Sie für Ihre Immobilie aufgenommen haben, zu tilgen. In einem Streitfall musste das Finanzgericht Berlin-Brandenburg (FG) entscheiden, ob ein Darlehen entsprechend verwendet werden konnte.


Die Kläger hatten ihre vorherige Wohnung in E mit einem Kredit der Bank F erworben. Diesen schuldeten sie mehrmals um. Ende 2008 veranlassten sie eine Bündelung ihrer Kreditbelastungen. Im Oktober 2011 verkauften sie die Wohnung in E. Den Veräußerungserlös verwendeten sie zum Kauf eines neuen Objekts in C. Das noch bestehende Darlehen für das Objekt in E wollten die Kläger mit dem auf ihren Altersvorsorgeverträgen gesparten Kapital tilgen. Die Anträge der Kläger wurden jedoch abgelehnt mit der Begründung, dass sie das abzulösende Darlehen für eine nicht mehr selbstgenutzte Wohnung einzusetzen wünschten.


Die Klage vor dem FG war unbegründet. Die gewünschte Verwendung des Darlehens wurde zu Recht verwehrt. Eine nach dem Gesetz begünstigte Wohnung ist unter anderem eine Wohnung im eigenen Haus oder eine eigene Eigentumswohnung, die in einem Mitgliedstaat der EU oder in einem Staat, auf den das Abkommen über den EWR (EWR-Abkommen) anwendbar ist, liegt und die Hauptwohnung oder der Mittelpunkt der Lebensinteressen des Zulagenberechtigten ist.


Im Streitfall sollte keine Tilgung eines Darlehens der aktuellen Wohnung in C erfolgen. Vielmehr handelte es sich um das Darlehen der alten Wohnung in E, die verkauft worden war. Es kam auch zu keiner Neubegründung eines Darlehens durch die Anschaffung der Wohnung in C, da diese mit dem Veräußerungserlös aus der Wohnung in E erworben wurde. Das abzulösende Darlehen diente daher nicht unmittelbar zur Anschaffung der aktuellen Wohnung in C.

Information für: Hausbesitzer
zum Thema: Einkommensteuer

(aus: Ausgabe 12/2024)

Eintrag teilen
  • Teilen auf Facebook
  • Teilen auf WhatsApp
  • Teilen auf LinkedIn
  • Teilen auf Telegram
  • Per E-Mail teilen
https://www.holzapfel-steuerberatung.de/wp-content/uploads/2022/05/anja-holzapfel-steuerberatung-logo-1.png 0 0 Anja Holzapfel https://www.holzapfel-steuerberatung.de/wp-content/uploads/2022/05/anja-holzapfel-steuerberatung-logo-1.png Anja Holzapfel2024-11-12 14:00:432024-11-12 14:42:16Riester: Kann man Wohn-Riester auch für ein nicht mehr genutztes Objekt einsetzen?

Anja Holzapfel


Diplom-Kauffrau
Steuerberaterin
vereidigte Buchprüferin
Kontakt aufnehmen

Informationen

  • Team
  • Praxis
  • Preisgestaltung
  • Kontakt
  • Mandantenportal
  • Impressum

Hamburg bekennt Farbe

hh-bekennt-farbe

News

  • Gewerbesteuerliche Kürzung: Schädlichkeit von mitvermieteten Betriebsvorrichtungen12. Juni 2025 - 12:48

    Wenn Ihr Unternehmen ausschließlich eigenen Grundbesitz oder neben eigenem Grundbesitz eigenes Kapitalvermögen verwaltet und nutzt oder Wohnungsbauten betreut oder Häuser

  • Neue Verfügung: Kulturell-sportliche Leistung im Fokus der Umsatzsteuer12. Juni 2025 - 12:48

    Leistungen kultureller, künstlerischer, wissenschaftlicher, unterrichtender, sportlicher, unterhaltender oder ähnlicher Art gelten – bei der Erbringung an Privatpersonen (sogenanntes B2C) –

  • Ferienimmobilien: Wann sich Verluste steuerlich geltend machen lassen12. Juni 2025 - 12:48

    In Deutschland stehen rund 555.000 Ferienhäuser und Ferienwohnungen mit zusammen 2,6 Millionen Betten zur Verfügung. 82 % der Unterkünfte (= 455.000) werden

Neues zum Thema Steuern

Kontaktmöglichkeiten zu Ihrer Steuerberatung Hamburg

Ich schreibe lieber eine Nachricht

Zum Kontaktformular

Ich schreibe lieber eine Mail

kanzlei@holzapfel-steuerberatung.de

Durchsuchen Sie unsere ganze Seite

Informationen

  • Team
  • Praxis
  • Preisgestaltung
  • Kontakt
  • Mandantenportal
  • Impressum

News

  • Gewerbesteuerliche Kürzung: Schädlichkeit von mitvermieteten Betriebsvorrichtungen12. Juni 2025 - 12:48

    Wenn Ihr Unternehmen ausschließlich eigenen Grundbesitz oder neben eigenem Grundbesitz eigenes Kapitalvermögen verwaltet und nutzt oder Wohnungsbauten betreut oder Häuser

  • Neue Verfügung: Kulturell-sportliche Leistung im Fokus der Umsatzsteuer12. Juni 2025 - 12:48

    Leistungen kultureller, künstlerischer, wissenschaftlicher, unterrichtender, sportlicher, unterhaltender oder ähnlicher Art gelten – bei der Erbringung an Privatpersonen (sogenanntes B2C) –

  • Ferienimmobilien: Wann sich Verluste steuerlich geltend machen lassen12. Juni 2025 - 12:48

    In Deutschland stehen rund 555.000 Ferienhäuser und Ferienwohnungen mit zusammen 2,6 Millionen Betten zur Verfügung. 82 % der Unterkünfte (= 455.000) werden

Digital können wir

Lexoffice Top Kanzlei Anja Holzapfel

Hamburg bekennt Farbe

hh-bekennt-farbe

Anschrift

Postadresse:

Steuerberatung Anja Holzapfel
c/o Regus Business Centre
Hahnenkamp 1
22765 Hamburg

Geschäftsadresse:

Steuerberatung Anja Holzapfel
Ottenser Hauptstraße 2-6
22765 Hamburg

E-Mail: kanzlei@holzapfel-steuerberatung.de

Öffnungszeiten

Termine nur nach Vereinbarung per Mail

kanzlei@holzapfel-steuerberatung.de

Unser Standort

  • Anja Holzapfel Steuerberatung
© Copyright - Anja Holzapfel Steuerberatung
  • Facebook
  • Twitter
Betriebsprüfung: Finanzverwaltung veröffentlicht Richtsätze für das Kalenderjahr...Jahressteuergesetz 2024: Mobilitätsbudget gestrichen, umfassende Steueranpassungen...
Nach oben scrollen

Diese Seite verwendet Cookies, um Ihnen ein besseres Surf-Erlebnis zu ermöglichen. Schauen Sie sich unsere Datenschutzerklärung an (Link im Menü) und erfahren Sie dort, welche Daten wir von Ihnen erheben und wie wir damit umgehen. Klicken Sie gern auf "Einverstanden" oder informieren Sie sich durch Anklicken der anderen Optionen.

Ich stimme zuIhre Einstellungen

Cookie und Datenschutz-Einstellungen



Wie wir Cookies einsetzen

Wir können Ihr Gerät (PC, Smartphone etc.) auffordern, ein Cookie von uns anzunehmen. Diese sehr kleinen Code-Stückchen erlauben es uns, Ihr Verhalten auf der Website zu analysieren und zu verstehen. So erfahren wir, was Ihnen gefällt und was nicht.

Dadurch schaffen wir eine für Sie relevantere Seite und ein enorm verbessertes Erlebnis auf unserer Website.

Essentielle Website Cookies

Diese Cookies sind notwendig, damit unsere Seite für Sie überhaupt funktioniert.

Weil diese Cookies notwendig sind, können Sie diese nicht ablehnen, ohne auf Funktionen der Seite zu verzichten. Sie können diese natürlich über Ihren Browser löschen und kontrollieren.

Google Analytics Cookies

Diese Cookies sammeln Informationen, die entweder in aggregierter Form verwendet werden, um zu verstehen, wie unsere Website genutzt wird oder wie effektiv unsere Marketingkampagnen sind. Oder auch um uns zu helfen, unsere Website und Anwendung für Sie anzupassen, um Ihre Erfahrung im Umgang mit unserer Seite zu verbessern.

Wenn Sie nicht möchtest, dass wir Ihren Besuch auf unserer Website verfolgen, können Sie das Tracking in Ihrem Browser hier deaktivieren:

Andere externe Dienste

Wir verwenden auch verschiedene externe Dienste wie Google Webfonts, Google Maps und externe Videoanbieter. Da diese Anbieter möglicherweise personenbezogene Daten wie Ihre IP-Adresse sammeln, können Sie diese hier blockieren. Bitte beachten Sie, dass dies die Funktionalität und das Erscheinungsbild unserer Website stark beeinträchtigen kann. Änderungen werden wirksam, sobald Sie die Seite neu laden.

Google Webfont Einstellungen:

Google Map Einstellungen:

Vimeo und Youtube Video:

Datenschutzerklärung

Sie können unsere Cookies und Datenschutzeinstellungen im Detail auf unserer Seite zur Datenschutzrichtlinie nachlesen.

Datenschutzerklärung
Accept settingsHide notification only