Holzapfel Steuerberatung
  • Karriere
  • Team
  • Kontakt
    • Impressum
    • Datenschutzerklärung
  • Tätigkeiten
    • Schulungen
    • Finanzbuchhaltung
    • Lohnabrechnung
    • Betriebswirtschaftliche Beratung
  • Blog | Tipps
  • Menü Menü

Werbungskosten: Bis zu welcher Höhe können Unterkunftskosten geltend gemacht werden?

News + Aktuelles

Neues zum Thema Steuern

Wenn Sie an einem weit von Ihrem Lebensmittelpunkt entfernten Ort arbeiten, macht es Sinn, sich am Arbeitsort eine Wohnung anzumieten. Die Kosten für diese Zweitwohnung können unter bestimmten Voraussetzungen als Werbungskosten im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung anerkannt werden. Das Finanzamt berücksichtigt diese Kosten aber nicht unbegrenzt. So gibt es grundsätzlich eine Begrenzung der abziehbaren monatlichen Kosten und der Größe der Wohnung. Im Streitfall musste das Finanzgericht Berlin-Brandenburg (FG) entscheiden, ob das Finanzamt eine Kürzung der Unterkunftskosten zu Recht vorgenommen hatte.


Der Kläger ist Beamter im Auswärtigen Amt. Er war bis zum 20.08.2015 als stellvertretender Leiter der Botschaft in B tätig. Für die Tätigkeit in B machte der Kläger in seiner Einkommensteuererklärung Unterkunftskosten für eine 200 qm große Wohnung im Rahmen der doppelten Haushaltsführung geltend. Das Finanzamt erkannte die Kosten nicht vollständig an. Eine Richtlinie des Arbeitgebers des Klägers sah nur eine Wohnungsgröße von bis zu 140 qm als angemessen an – mit der Folge, dass auch das Finanzamt die Mietaufwendungen nur für 140 qm, statt der begehrten 200 qm als angemessen ansah.


Die Klage vor dem FG war unbegründet. Das Finanzamt durfte die Aufwendungen nur insoweit als Werbungskosten berücksichtigen, als sie mit steuerpflichtigen Einnahmen des Klägers in Zusammenhang standen. Der Kläger erzielte sowohl steuerpflichtige als auch steuerfreie Einnahmen aus seiner Tätigkeit als Beamter im Auswärtigen Amt. Notwendige Mehraufwendungen für eine doppelte Haushaltsführung können als Werbungskosten berücksichtigt werden.


Als „notwendig“ gilt der zusätzliche Wohnbedarf, der für einen Steuerpflichtigen als Einzelperson erforderlich ist, der von dort seiner Arbeit nachgeht, dessen Lebensmittelpunkt und Haupthausstand sich aber an einem anderen Ort befindet. Im Streitfall sind hiernach lediglich 140 qm Wohnfläche als notwendig anzusehen. Darüber hinausgehende Aufwendungen sind nach Ansicht des Senats nicht notwendig, obwohl der Arbeitgeber die größere Wohnung akzeptierte und damit von seinen Richtlinien abwich.

Information für: Arbeitgeber und Arbeitnehmer
zum Thema: Einkommensteuer

(aus: Ausgabe 12/2024)

Eintrag teilen
  • Teilen auf Facebook
  • Teilen auf WhatsApp
  • Teilen auf LinkedIn
  • Teilen auf Telegram
  • Per E-Mail teilen
https://www.holzapfel-steuerberatung.de/wp-content/uploads/2022/05/anja-holzapfel-steuerberatung-logo-1.png 0 0 Anja Holzapfel https://www.holzapfel-steuerberatung.de/wp-content/uploads/2022/05/anja-holzapfel-steuerberatung-logo-1.png Anja Holzapfel2024-11-12 14:00:432024-11-12 14:42:16Werbungskosten: Bis zu welcher Höhe können Unterkunftskosten geltend gemacht werden?

Anja Holzapfel


Diplom-Kauffrau
Steuerberaterin
vereidigte Buchprüferin
Kontakt aufnehmen

Informationen

  • Team
  • Praxis
  • Preisgestaltung
  • Kontakt
  • Mandantenportal
  • Impressum

Hamburg bekennt Farbe

hh-bekennt-farbe

News

  • Grundsteuer: Können die Bodenrichtwerte innerhalb einer Richtwertzone abweichen?12. Mai 2025 - 14:07

    Haben Sie den Begriff „Bodenrichtwertzone“ schon einmal gehört? Damit ist ein Gebiet gemeint, in dem, auf den Bodenrichtwert bezogen, einheitliche

  • Niedriglohnsektor: Midijobs drücken Steuern und Sozialversicherungsbeiträge12. Mai 2025 - 14:07

    Fast jeder kennt den Minijob, bei dem Erwerbstätige aktuell durchschnittlich 556 EUR pro Monat verdienen dürfen, ohne Steuern und Sozialabgaben zahlen

  • Neue E-Rechnungspflicht: Auch Vermieter können betroffen sein12. Mai 2025 - 14:07

    Seit dem 01.01.2025 müssen Unternehmen in Deutschland elektronische Rechnungen (E-Rechnungen) ausstellen. Diese Pflicht besteht, sofern sie gegenüber anderen Unternehmen ihre

Neues zum Thema Steuern

Kontaktmöglichkeiten zu Ihrer Steuerberatung Hamburg

Ich schreibe lieber eine Nachricht

Zum Kontaktformular

Ich schreibe lieber eine Mail

kanzlei@holzapfel-steuerberatung.de

Durchsuchen Sie unsere ganze Seite

Informationen

  • Team
  • Praxis
  • Preisgestaltung
  • Kontakt
  • Mandantenportal
  • Impressum

News

  • Grundsteuer: Können die Bodenrichtwerte innerhalb einer Richtwertzone abweichen?12. Mai 2025 - 14:07

    Haben Sie den Begriff „Bodenrichtwertzone“ schon einmal gehört? Damit ist ein Gebiet gemeint, in dem, auf den Bodenrichtwert bezogen, einheitliche

  • Niedriglohnsektor: Midijobs drücken Steuern und Sozialversicherungsbeiträge12. Mai 2025 - 14:07

    Fast jeder kennt den Minijob, bei dem Erwerbstätige aktuell durchschnittlich 556 EUR pro Monat verdienen dürfen, ohne Steuern und Sozialabgaben zahlen

  • Neue E-Rechnungspflicht: Auch Vermieter können betroffen sein12. Mai 2025 - 14:07

    Seit dem 01.01.2025 müssen Unternehmen in Deutschland elektronische Rechnungen (E-Rechnungen) ausstellen. Diese Pflicht besteht, sofern sie gegenüber anderen Unternehmen ihre

Digital können wir

Lexoffice Top Kanzlei Anja Holzapfel

Hamburg bekennt Farbe

hh-bekennt-farbe

Anschrift

Postadresse:

Steuerberatung Anja Holzapfel
c/o Regus Business Centre
Hahnenkamp 1
22765 Hamburg

Geschäftsadresse:

Steuerberatung Anja Holzapfel
Ottenser Hauptstraße 2-6
22765 Hamburg

E-Mail: kanzlei@holzapfel-steuerberatung.de

Öffnungszeiten

Termine nur nach Vereinbarung per Mail

kanzlei@holzapfel-steuerberatung.de

Unser Standort

  • Anja Holzapfel Steuerberatung
© Copyright - Anja Holzapfel Steuerberatung
  • Facebook
  • Twitter
Betriebsprüfung: Finanzverwaltung veröffentlicht Richtsätze für das Kalenderjahr...Jahressteuergesetz 2024: Mobilitätsbudget gestrichen, umfassende Steueranpassungen...
Nach oben scrollen

Diese Seite verwendet Cookies, um Ihnen ein besseres Surf-Erlebnis zu ermöglichen. Schauen Sie sich unsere Datenschutzerklärung an (Link im Menü) und erfahren Sie dort, welche Daten wir von Ihnen erheben und wie wir damit umgehen. Klicken Sie gern auf "Einverstanden" oder informieren Sie sich durch Anklicken der anderen Optionen.

Ich stimme zuIhre Einstellungen

Cookie und Datenschutz-Einstellungen



Wie wir Cookies einsetzen

Wir können Ihr Gerät (PC, Smartphone etc.) auffordern, ein Cookie von uns anzunehmen. Diese sehr kleinen Code-Stückchen erlauben es uns, Ihr Verhalten auf der Website zu analysieren und zu verstehen. So erfahren wir, was Ihnen gefällt und was nicht.

Dadurch schaffen wir eine für Sie relevantere Seite und ein enorm verbessertes Erlebnis auf unserer Website.

Essentielle Website Cookies

Diese Cookies sind notwendig, damit unsere Seite für Sie überhaupt funktioniert.

Weil diese Cookies notwendig sind, können Sie diese nicht ablehnen, ohne auf Funktionen der Seite zu verzichten. Sie können diese natürlich über Ihren Browser löschen und kontrollieren.

Google Analytics Cookies

Diese Cookies sammeln Informationen, die entweder in aggregierter Form verwendet werden, um zu verstehen, wie unsere Website genutzt wird oder wie effektiv unsere Marketingkampagnen sind. Oder auch um uns zu helfen, unsere Website und Anwendung für Sie anzupassen, um Ihre Erfahrung im Umgang mit unserer Seite zu verbessern.

Wenn Sie nicht möchtest, dass wir Ihren Besuch auf unserer Website verfolgen, können Sie das Tracking in Ihrem Browser hier deaktivieren:

Andere externe Dienste

Wir verwenden auch verschiedene externe Dienste wie Google Webfonts, Google Maps und externe Videoanbieter. Da diese Anbieter möglicherweise personenbezogene Daten wie Ihre IP-Adresse sammeln, können Sie diese hier blockieren. Bitte beachten Sie, dass dies die Funktionalität und das Erscheinungsbild unserer Website stark beeinträchtigen kann. Änderungen werden wirksam, sobald Sie die Seite neu laden.

Google Webfont Einstellungen:

Google Map Einstellungen:

Vimeo und Youtube Video:

Datenschutzerklärung

Sie können unsere Cookies und Datenschutzeinstellungen im Detail auf unserer Seite zur Datenschutzrichtlinie nachlesen.

Datenschutzerklärung
Accept settingsHide notification only