Holzapfel Steuerberatung
  • Karriere
  • Team
  • Kontakt
    • Impressum
    • Datenschutzerklärung
  • Tätigkeiten
    • Schulungen
    • Finanzbuchhaltung
    • Lohnabrechnung
    • Betriebswirtschaftliche Beratung
  • Blog | Tipps
  • Menü Menü

Alleinerziehende: Entlastungsbetrag bei Aufnahme eines volljährigen Flüchtlings

News + Aktuelles

Neues zum Thema Steuern

Das Steuerrecht versucht, auch die besondere Situation von Alleinerziehenden zu berücksichtigen. So steht Ihnen ein Entlastungsbetrag zu, wenn Sie ihr Kind alleine erziehen. Jedoch wird Ihnen dieser nur unter bestimmten Voraussetzungen gewährt. So erhalten Sie den Betrag nicht mehr, wenn Sie mit einer anderen volljährigen Person (etwa Ihrem neuen Partner) zusammenleben. In einem Streitfall des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg (FG) stellte sich die Frage, ob die Voraussetzungen für den Entlastungsbetrag noch vorlagen oder nicht.


Die Klägerin war im Jahr 2016 alleinerziehende Mutter von zwei in Ausbildung befindlichen Kindern. Ab dem 01.08.2016 vermietete sie zwei Zimmer in ihrem Einfamilienhaus an ein Brüderpaar aus Syrien. Einer von ihnen war minderjährig, der andere volljährig. Laut Mietvertrag durften beide das Bad, die Küche und das Wohnzimmer mitbenutzen. Die Brüder erhielten Sozialleistungen nach dem Sozialgesetzbuch II. Für den minderjährigen Bruder erteilte das Jugendamt der Klägerin eine Pflegeerlaubnis. Sie erhielt für die beiden Brüder allerdings kein Kindergeld. Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende wurde ihr vom Finanzamt nur bis zum 31.07.2016 gewährt.


Die hiergegen gerichtete Klage vor dem FG war erfolgreich. Demnach steht der Klägerin der Entlastungsbetrag nicht nur zeitanteilig zu. Die notwendigen Voraussetzungen waren bei ihr im gesamten Jahr 2016 erfüllt. Zum Haushalt der Klägerin gehörten zwei in Ausbildung befindliche (eigene) Kinder, für die ihr Kindergeld zustand. Die Klägerin unterhielt ab dem 01.08.2016 auch keine Haushaltsgemeinschaft mit dem bereits volljährigen syrischen Mieter. Eine Haushaltsgemeinschaft mit einer anderen volljährigen Person liegt nicht vor, wenn der Volljährige einen vollständig getrennten Haushalt führt. Bereits aufgrund des geschlossenen Mietverhältnisses war hier nicht von einer Haushaltsgemeinschaft auszugehen. Der Volljährige zahlte eine Miete an die Klägerin. Als Mieter war er typischerweise nicht an der Haushaltsführung beteiligt und auch nicht verpflichtet, über seine Miete hinaus finanzielle Beiträge zum Haushalt der Klägerin zu leisten.

Information für: alle
zum Thema: Einkommensteuer

(aus: Ausgabe 09/2023)

Eintrag teilen
  • Teilen auf Facebook
  • Teilen auf WhatsApp
  • Teilen auf LinkedIn
  • Teilen auf Telegram
  • Per E-Mail teilen
https://www.holzapfel-steuerberatung.de/wp-content/uploads/2022/05/anja-holzapfel-steuerberatung-logo-1.png 0 0 Anja Holzapfel https://www.holzapfel-steuerberatung.de/wp-content/uploads/2022/05/anja-holzapfel-steuerberatung-logo-1.png Anja Holzapfel2023-08-14 13:30:282023-08-14 14:33:32Alleinerziehende: Entlastungsbetrag bei Aufnahme eines volljährigen Flüchtlings

Anja Holzapfel


Diplom-Kauffrau
Steuerberaterin
vereidigte Buchprüferin
Kontakt aufnehmen

Informationen

  • Team
  • Praxis
  • Preisgestaltung
  • Kontakt
  • Mandantenportal
  • Impressum

Hamburg bekennt Farbe

hh-bekennt-farbe

News

  • Wärmeabgaben aus Biogasanlagen: Marktwert statt Energieanteil12. Juni 2025 - 12:48

    Das Finanzgericht Niedersachsen (FG) hat sich jüngst mit der umsatzsteuerlichen Bemessungsgrundlage für unentgeltliche Wärmeabgaben aus Biogasanlagen befasst, wenn gleichzeitig entgeltlich

  • Firmenfahrzeuge: Nutzung eines Privatwagens zusätzlich zum Dienstwagen12. Juni 2025 - 12:48

    Manchmal stellt der Arbeitgeber einen Dienstwagen zur Verfügung. Je nach Vereinbarung können Sie dieses Fahrzeug auch für private Fahrten nutzen.

  • Verschenkter Anteil am Mietobjekt: Ohne Schuldübernahme wird Schuldzinsenabzug gekürzt12. Juni 2025 - 12:48

    Gerade bei hohen Vermögenswerten macht es häufig Sinn, diese schon zu Lebzeiten auf die nächste Generation zu übertragen. Dass bei

Neues zum Thema Steuern

Kontaktmöglichkeiten zu Ihrer Steuerberatung Hamburg

Ich schreibe lieber eine Nachricht

Zum Kontaktformular

Ich schreibe lieber eine Mail

kanzlei@holzapfel-steuerberatung.de

Durchsuchen Sie unsere ganze Seite

Informationen

  • Team
  • Praxis
  • Preisgestaltung
  • Kontakt
  • Mandantenportal
  • Impressum

News

  • Wärmeabgaben aus Biogasanlagen: Marktwert statt Energieanteil12. Juni 2025 - 12:48

    Das Finanzgericht Niedersachsen (FG) hat sich jüngst mit der umsatzsteuerlichen Bemessungsgrundlage für unentgeltliche Wärmeabgaben aus Biogasanlagen befasst, wenn gleichzeitig entgeltlich

  • Firmenfahrzeuge: Nutzung eines Privatwagens zusätzlich zum Dienstwagen12. Juni 2025 - 12:48

    Manchmal stellt der Arbeitgeber einen Dienstwagen zur Verfügung. Je nach Vereinbarung können Sie dieses Fahrzeug auch für private Fahrten nutzen.

  • Verschenkter Anteil am Mietobjekt: Ohne Schuldübernahme wird Schuldzinsenabzug gekürzt12. Juni 2025 - 12:48

    Gerade bei hohen Vermögenswerten macht es häufig Sinn, diese schon zu Lebzeiten auf die nächste Generation zu übertragen. Dass bei

Digital können wir

Lexoffice Top Kanzlei Anja Holzapfel

Hamburg bekennt Farbe

hh-bekennt-farbe

Anschrift

Postadresse:

Steuerberatung Anja Holzapfel
c/o Regus Business Centre
Hahnenkamp 1
22765 Hamburg

Geschäftsadresse:

Steuerberatung Anja Holzapfel
Ottenser Hauptstraße 2-6
22765 Hamburg

E-Mail: kanzlei@holzapfel-steuerberatung.de

Öffnungszeiten

Termine nur nach Vereinbarung per Mail

kanzlei@holzapfel-steuerberatung.de

Unser Standort

  • Anja Holzapfel Steuerberatung
© Copyright - Anja Holzapfel Steuerberatung
  • Facebook
  • Twitter
Errichtung von Neubauten: Zehnjährige Spekulationsfrist läuft bereits ab Kauf...Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand: Sonderregelungen für Gebietskör...
Nach oben scrollen

Diese Seite verwendet Cookies, um Ihnen ein besseres Surf-Erlebnis zu ermöglichen. Schauen Sie sich unsere Datenschutzerklärung an (Link im Menü) und erfahren Sie dort, welche Daten wir von Ihnen erheben und wie wir damit umgehen. Klicken Sie gern auf "Einverstanden" oder informieren Sie sich durch Anklicken der anderen Optionen.

Ich stimme zuIhre Einstellungen

Cookie und Datenschutz-Einstellungen



Wie wir Cookies einsetzen

Wir können Ihr Gerät (PC, Smartphone etc.) auffordern, ein Cookie von uns anzunehmen. Diese sehr kleinen Code-Stückchen erlauben es uns, Ihr Verhalten auf der Website zu analysieren und zu verstehen. So erfahren wir, was Ihnen gefällt und was nicht.

Dadurch schaffen wir eine für Sie relevantere Seite und ein enorm verbessertes Erlebnis auf unserer Website.

Essentielle Website Cookies

Diese Cookies sind notwendig, damit unsere Seite für Sie überhaupt funktioniert.

Weil diese Cookies notwendig sind, können Sie diese nicht ablehnen, ohne auf Funktionen der Seite zu verzichten. Sie können diese natürlich über Ihren Browser löschen und kontrollieren.

Google Analytics Cookies

Diese Cookies sammeln Informationen, die entweder in aggregierter Form verwendet werden, um zu verstehen, wie unsere Website genutzt wird oder wie effektiv unsere Marketingkampagnen sind. Oder auch um uns zu helfen, unsere Website und Anwendung für Sie anzupassen, um Ihre Erfahrung im Umgang mit unserer Seite zu verbessern.

Wenn Sie nicht möchtest, dass wir Ihren Besuch auf unserer Website verfolgen, können Sie das Tracking in Ihrem Browser hier deaktivieren:

Andere externe Dienste

Wir verwenden auch verschiedene externe Dienste wie Google Webfonts, Google Maps und externe Videoanbieter. Da diese Anbieter möglicherweise personenbezogene Daten wie Ihre IP-Adresse sammeln, können Sie diese hier blockieren. Bitte beachten Sie, dass dies die Funktionalität und das Erscheinungsbild unserer Website stark beeinträchtigen kann. Änderungen werden wirksam, sobald Sie die Seite neu laden.

Google Webfont Einstellungen:

Google Map Einstellungen:

Vimeo und Youtube Video:

Datenschutzerklärung

Sie können unsere Cookies und Datenschutzeinstellungen im Detail auf unserer Seite zur Datenschutzrichtlinie nachlesen.

Datenschutzerklärung
Accept settingsHide notification only