Verspätungszuschlag – gesetzliche Änderungen – Abgabefrist & Steuererklärung 2018

Verspätungszuschlag droht! Bald ist es soweit, die Abgabefrist für die Einreichung der Jahressteuer-Erklärungen 2018 läuft ab – jetzt Pro Tipps aus der Praxis kostenlos

Bald ist es soweit, die Abgabefrist für die Einreichung der Jahressteuer-Erklärungen 2018, welche mit Hilfe steuerlicher Beratung erstellt werden, läuft aus. Das Finanzamt erwartet die elektronische Übertragung der Auswertungen bis zum 29.02.2020. Da dieser auf einen Samstag fällt, gilt die Frist als eingehalten, wenn die Steuererklärungen bis zum Ablauf des 02.03.2020 beim Finanzamt eingehen.

Was passiert nun, wenn diese Frist nicht eingehalten wird? Dann entsteht der Verspätungszuschlag!

Das kannte man bereits aus früheren Zeiten, allerdings hat sich das Verfahren komplett geändert. Konnte früher noch mit individuellen Begründungen an das Ermessen der Finanzverwaltung appeliert werden, die Verspätungszuschläge wieder aus der Welt zu schaffen oder zumindestens doch zu vermindern, entstehen diese seit der Gesetzesänderung von Amtswegen.

Gemäß § 152 Abs. 5 Satz 2 der Abgabenordnung beträgt der Verspätungszuschlag für jeden angefangenen Monat 0,25 Prozent der Steuernachzahlung, mindestens jedoch 25 Euro.

Was passieren kann? Ein kleines Beispiel …

Hat beispielsweise ein Steuerpflichtiger seine Erklärungen für Einkommensteuer, Gewerbesteuer und Umsatzsteuer 2018 über den Steuerberater erstellen lassen und erfolgt die Abgabe erst im Mai 2020 dann werden selbst bei Steuererstattungen EUR 25 für jede der 3 Steuererklärungen und für jeden Monat der Verspätung fällig. Das sind dann je Monat EUR 75 für 3 Monate (März, April und der angefangene Mai), zusammen also EUR 225.

Dies gilt es natürlich zu vermeiden. Durch frühzeitiges Einreichen der Unterlagen zur Bearbeitung in unserer Kanzlei ist sichergestellt, dass die Fristen eingehalten werden können. Erfahrungsgemäß wird der Monat März 2020 noch für die Abarbeitung der Nachzügler 2018 benötigt. Aber ab April 2020 geht es dann an die Bearbeitung der Steuererklärungen 2019.

Wir von der Anja Holzapfel Steuerberatung in Hamburg wünschen uns idealerweise eine Einreichung bis vor den Sommerferien, dann können wir uns ihren steuerlichen Belangen widmen, während Sie eine Auszeit in den Bergen, am Meer oder einem anderen Ort Ihrer Wahl geniessen.

Keine Frist mehr verpassen? Kommen Sie gern auf uns zu