Kfz-Privatanteil: Ermittlungsmöglichkeiten
Wird ein Firmenwagen zu mehr als 50% betrieblich genutzt, hat der Unternehmer ein Wahlrecht, den Kfz-Privatanteil pauschal über die 1%-Regel oder über ein steuerlich anerkanntes Fahrtenbuch zu ermitteln.
Dabei gelten zumeist folgende Entscheidungskriterien:
Je höher der Brutto-Listenpreis, je höher die tatsächliche betriebliche Nutzung, je älter das Fahrzeug und je höher die Gesamtkosten des Kfz, desto eher lohnt sich die Führung eines steuerlich anerkannten Fahrtenbuches.
Beispiel:
Das Kfz ist ein Audi V8, Baujahr 1992 mit einem ehemaligen Bruttolistenpreis von € 70.000, die betriebliche Nutzung liegt bei 60%. Über die 1%-Regel ermittelt sich der Privatanteil wie folgt:
1% von € 70.000 = € 700, das gilt aber jeden Monat, so dass der Privatanteil auf das Jahr hochgerechnet € 8.400 beträgt.
Für die Gesamtkosten können folgende Beträge gelten: Die Anschaffungskosten liegen für das fast 18 Jahre alte Kfz bei ungefähr € 5.000. Die betriebliche Nutzung kann mit einer Dauer von 3 Jahren berücksichtigt werden, da es sich um einen gebrauchten Gegenstand handelt. Die Abschreibung beträgt somit für 3 Jahre je € 1.667. Die Steuer kann mit € 400 und die Versicherung mit € 800 pro Jahr geschätzt werden. Je nach Kilometerleistung und Reparaturbedarf können die sonstigen laufenden Kosten bei € 5.000 liegen. Die steuerlich zu berücksichtigenden Gesamtkosten der ersten drei Jahre liegen somit bei € 7.867 und damit unter dem pauschal ermittelten Kfz-Privatanteil. Nach Ablauf der 3 Jahre wird das Verhältnis noch ungünstiger, denn die Abschreibung entfällt.
Wird nun für dieses Kfz ein Fahrtenbuch geführt, dann sind 60% der Gesamtkosten von € 7.867 = € 4.721 betrieblich nutzbar.
Bei einem Grenzsteuersatz von 42% (das ist der Steuersatz auf den letzten verdienten EURO) kann somit über das Führen eines steuerlich anerkannten Fahrtenbuches ein Steuervorteil von € 1.982 erarbeitet werden.
Privatwagen versus Firmenwagen
Jeder Unternehmer steht einmal vor der Frage, ob und wie sein Kfz steuerlich zu behandeln ist, denn es zählt zumeist zu den gemischt genutzten Wirtschaftsgütern, steht somit sowohl dem Betrieb als auch dem Privatbereich zu Verfügung.
Zur steuerlichen Beurteilung gelten folgende Kriterien:
Ein Wirtschaftsgut und damit auch ein Kfz ist notwendiges Betriebsvermögen, wenn es zu mehr als 50% betrieblich genutzt wird. Dann ist es zwangsweise im Anlagevermögen des Unternehmens zu erfassen, sämtliche Kosten sind Betriebsausgaben. Der Privatanteil darf nach der 1%-Regel abgerechnet werden oder aber es wird ein steuerlich anerkanntes Fahrtenbuch geführt und der tatsächlich entstandene Privatanteil wird berücksichtigt.
Ein Kfz, dass zu weniger als 10% betrieblich genutzt wird, also zu mehr als 90% dem Privatbereich zur Verfügung steht, ist notwendiges Privatvermögen, sämtliche tatsächlichen Kosten sind steuerlich unbeachtlich. Wenn dieses Kfz dann doch einmal für den Betrieb eingesetzt wird, dann wird diese betriebliche Nutzung mit 0,30 € pro gefahrenen Kilometer berücksichtigt. Es reicht hierfür eine Aufzeichnung der gefahrenen Kilometer und der Angabe der Gründe für die betriebliche Nutzung (z.B. ein Transport von Betriebsvermögen oder eine Fahrt zu einer betrieblich veranlassten Veranstaltung).
Liegt die betriebliche Nutzung über 10% aber unter 50%, dann hat der Unternehmer ein Zuordnungswahlrecht. Er kann entscheiden, ob er das Kfz seinem betrieblichen Bereich oder seinem privaten Bereich zuordnen möchte.
Je näher die betriebliche Nutzung an den 50% liegt, desto eher lohnt sich die Zuordnung zum betrieblichen Bereich. Der Privatanteil ist aber zwingend über ein steuerlich anerkanntes Fahrtenbuch zu ermitteln.
Kauf mit Darlehensfinanzierung oder Leasing
Bei jeder Investition steht der Unternehmer vor der Frage der Finanzierung. In den allermeisten Fällen betrifft diese Entscheidung das Kfz, aber auch die Investition in einen Server, neue EDV- oder Büroausstattung sowie umfangreiche Software kann der ausschlaggebende Grund sein.
Bei einem Kauf erwirbt man das Eigentum an dem Gegenstand, die Erfassung als Anlagevermögen in der Buchführung ist die Folge. Die Anschaffungskosten werden über die Nutzungsdauer verteilt, diese Abschreibungen mindern den Gewinn in den betreffenden Jahren. Die Bezahlung kann aus dem eigenen Vermögen erfolgen oder aber man nimmt ein Darlehen auf, dann wird das Darlehen zur Betriebsschuld und die Zinsen sind Betriebsausgaben.
Bei einem Leasing bleibt der Gegenstand im Eigentum der Leasinggesellschaft. Am Vertragsende hat der Unternehmer oftmals die Option zum Erwerb des Gegenstandes zum Restkaufpreis, welcher meistens sogar im eigentlichen Leasingvertrag festgelegt ist. Da das Eigentum während der Vertragslaufzeit bei der Leasinggesellschaft verbleibt, erfolgt keine Erfassung im Anlagevermögen. Die Leasingrate fasst den Wertverlust des Gegenstandes sowie den Finanzierungsanteil zusammen und ist als Betriebsausgabe anzusetzen.
Ob man kauft mit Darlehensfinanzierung oder least hängt von den verschiedensten Faktoren ab, die steuerlichen Auswirkungen sind gleich.
Denn wenn man unter denselben Bedingungen ein Leasingangebot mit einem Kaufangebot inklusive Darlehensfinanzierung vergleicht, kommt die steuerliche Auswirkung nahezu auf dasselbe heraus. Denn im Leasingfall sind die Leasingraten Betriebsausgabe und beim Kauf die Abschreibungen und die Zinsen.
Die Entscheidung hängt also von anderen Faktoren ab!
Manchmal wollen z.B. Autohändler einen bestimmten Pkw in den Markt bringen. Dann kann es sein, dass eine sehr günstige Leasingrate angeboten wird. Aber man muss auch sehen, ob man mit den zugelassenen Kilometern auskommt, oft sind diese aus Werbezwecken viel zu niedrig angesetzt (z.B. km 10.000 / Jahr). Fährt man dann mehr (z.B. km 15.000 / Jahr) dann kommt es am Ende der Vertragslaufzeit zu hohen Nachzahlungen. Zudem ist die Frage, ob dieser in den Markt gedrückte Pkw einen vernünftigen Restwert hat, denn der Restwert des Pkw ist mit in die Gesamtentscheidung einzubeziehen. Es nützt nichts, einen Pkw günstig zu leasen, den dann aber im Verkaufsfall keiner haben will, der also keinen Marktwert hat.
Aber es kann auch sein, dass Autohändler bei Barzahlung umfangreiche Rabatte gewähren. Dann muss geprüft werden, ob zusammen mit einem Darlehen der Hausbank oder eigenem Vermögen der Kauf günstiger ist, als wenn man einen Leasingvertrag eingeht.
In jedem Fall ist zuerst die Entscheidung zu treffen, in welchen konkreten Gegenstand investiert werden soll, danach ist dann durchzurechnen, bei welcher Art der Finanzierung (Darlehen oder Leasing) am Ende mehr ausgegeben werden musste.