Holzapfel Steuerberatung
  • Karriere
  • Team
  • Kontakt
    • Impressum
    • Datenschutzerklärung
  • Tätigkeiten
    • Schulungen
    • Finanzbuchhaltung
    • Lohnabrechnung
    • Betriebswirtschaftliche Beratung
  • Blog | Tipps
  • Menü Menü

Durchschnittssatzbesteuerung für Landwirte: Ab 01.01.2025 Absenkung auf 7,8 %

News + Aktuelles

Neues zum Thema Steuern

Ab 2025 soll der Durchschnittssatz für Landwirte auf 7,8 % gesenkt werden. Das geht aus einer Mitteilung der Bundesregierung an den Bundestag hervor. Derzeit beträgt der Durchschnittssatz 9,0 %.


Das Bundesfinanzministerium überprüft jährlich die Höhe des Durchschnittssatzes und berichtet dem Deutschen Bundestag über das Ergebnis dieser Überprüfung. Diese ergab, dass der korrekte Durchschnittssatz, der die Vorsteuerbelastung für Landwirte ab dem Jahr 2025 widerspiegelt, 7,8 % beträgt.


Ursprünglich war geplant, den Durchschnittssatz für Landwirte bereits in diesem Jahr auf 8,4 % zu senken. Diese Regelung wurde im Rahmen des Wachstumschancengesetzes jedoch nicht umgesetzt. Der Regierungsentwurf des Jahressteuergesetzes 2024 sieht nun eine Senkung des Durchschnittssatzes ab dem Tag nach der Verkündung des Gesetzes auf 8,4 % und ab dem 01.01.2025 auf 7,8 % vor.


Im Rahmen der Durchschnittssatzbesteuerung unterliegen die Umsätze eines Landwirts bestimmten Durchschnittssteuersätzen. Ein Landwirt kann nach dieser Regelung Umsatz- und Vorsteuerpauschalierungen vornehmen. Ziel der Vorschrift ist es, den Verwaltungsaufwand und somit das Besteuerungsverfahren für Landwirte zu vereinfachen. Die Durchschnittssatzbesteuerung führt in vielen Fällen dazu, dass der Landwirt keine Umsatzsteuer abzuführen hat.


Bei der Pauschalierung darf der Landwirt somit die vereinnahmte Umsatzsteuer in Höhe des erwarteten Pauschalsatzes von 7,8 % behalten, kann sich jedoch im Gegenzug die gezahlte Vorsteuer, beispielsweise für den Kauf neuer Maschinen, nicht vom Finanzamt erstatten lassen. Sollte der Landwirt mehr Vorsteuer zahlen, als er durch die pauschalierte Umsatzsteuer einnimmt, ist die Regelbesteuerung günstiger.


Hinweis: Es ist ratsam, frühzeitig einen Steuerberater zu konsultieren, um überprüfen zu lassen, welche Art der Umsatzbesteuerung vorteilhafter ist.

Information für: Unternehmer
zum Thema: Umsatzsteuer

(aus: Ausgabe 09/2024)

Eintrag teilen
  • Teilen auf Facebook
  • Teilen auf WhatsApp
  • Teilen auf LinkedIn
  • Teilen auf Telegram
  • Per E-Mail teilen
https://www.holzapfel-steuerberatung.de/wp-content/uploads/2022/05/anja-holzapfel-steuerberatung-logo-1.png 0 0 Anja Holzapfel https://www.holzapfel-steuerberatung.de/wp-content/uploads/2022/05/anja-holzapfel-steuerberatung-logo-1.png Anja Holzapfel2024-08-13 12:15:552024-08-13 12:29:59Durchschnittssatzbesteuerung für Landwirte: Ab 01.01.2025 Absenkung auf 7,8 %

Anja Holzapfel


Diplom-Kauffrau
Steuerberaterin
vereidigte Buchprüferin
Kontakt aufnehmen

Informationen

  • Team
  • Praxis
  • Preisgestaltung
  • Kontakt
  • Mandantenportal
  • Impressum

Hamburg bekennt Farbe

hh-bekennt-farbe

News

  • Niedriglohnsektor: Midijobs drücken Steuern und Sozialversicherungsbeiträge12. Mai 2025 - 14:07

    Fast jeder kennt den Minijob, bei dem Erwerbstätige aktuell durchschnittlich 556 EUR pro Monat verdienen dürfen, ohne Steuern und Sozialabgaben zahlen

  • Neue E-Rechnungspflicht: Auch Vermieter können betroffen sein12. Mai 2025 - 14:07

    Seit dem 01.01.2025 müssen Unternehmen in Deutschland elektronische Rechnungen (E-Rechnungen) ausstellen. Diese Pflicht besteht, sofern sie gegenüber anderen Unternehmen ihre

  • Erbschaft: Steuerbefreiung für nichtgenutztes Familienheim12. Mai 2025 - 14:07

    Wenn Sie ein Haus erben, in dem der Erblasser vorher gewohnt hat, kann dieses unter bestimmten Voraussetzungen von der Erbschaftsteuer

Neues zum Thema Steuern

Kontaktmöglichkeiten zu Ihrer Steuerberatung Hamburg

Ich schreibe lieber eine Nachricht

Zum Kontaktformular

Ich schreibe lieber eine Mail

kanzlei@holzapfel-steuerberatung.de

Durchsuchen Sie unsere ganze Seite

Informationen

  • Team
  • Praxis
  • Preisgestaltung
  • Kontakt
  • Mandantenportal
  • Impressum

News

  • Niedriglohnsektor: Midijobs drücken Steuern und Sozialversicherungsbeiträge12. Mai 2025 - 14:07

    Fast jeder kennt den Minijob, bei dem Erwerbstätige aktuell durchschnittlich 556 EUR pro Monat verdienen dürfen, ohne Steuern und Sozialabgaben zahlen

  • Neue E-Rechnungspflicht: Auch Vermieter können betroffen sein12. Mai 2025 - 14:07

    Seit dem 01.01.2025 müssen Unternehmen in Deutschland elektronische Rechnungen (E-Rechnungen) ausstellen. Diese Pflicht besteht, sofern sie gegenüber anderen Unternehmen ihre

  • Erbschaft: Steuerbefreiung für nichtgenutztes Familienheim12. Mai 2025 - 14:07

    Wenn Sie ein Haus erben, in dem der Erblasser vorher gewohnt hat, kann dieses unter bestimmten Voraussetzungen von der Erbschaftsteuer

Digital können wir

Lexoffice Top Kanzlei Anja Holzapfel

Hamburg bekennt Farbe

hh-bekennt-farbe

Anschrift

Postadresse:

Steuerberatung Anja Holzapfel
c/o Regus Business Centre
Hahnenkamp 1
22765 Hamburg

Geschäftsadresse:

Steuerberatung Anja Holzapfel
Ottenser Hauptstraße 2-6
22765 Hamburg

E-Mail: kanzlei@holzapfel-steuerberatung.de

Öffnungszeiten

Termine nur nach Vereinbarung per Mail

kanzlei@holzapfel-steuerberatung.de

Unser Standort

  • Anja Holzapfel Steuerberatung
© Copyright - Anja Holzapfel Steuerberatung
  • Facebook
  • Twitter
Europameisterschaftsnachlese: Wie und wo werden eigentlich UEFA-Preisgelder...Familienheim: Kann man die Steuerbefreiung auch für ein anderes Objekt erh...
Nach oben scrollen

Diese Seite verwendet Cookies, um Ihnen ein besseres Surf-Erlebnis zu ermöglichen. Schauen Sie sich unsere Datenschutzerklärung an (Link im Menü) und erfahren Sie dort, welche Daten wir von Ihnen erheben und wie wir damit umgehen. Klicken Sie gern auf "Einverstanden" oder informieren Sie sich durch Anklicken der anderen Optionen.

Ich stimme zuIhre Einstellungen

Cookie und Datenschutz-Einstellungen



Wie wir Cookies einsetzen

Wir können Ihr Gerät (PC, Smartphone etc.) auffordern, ein Cookie von uns anzunehmen. Diese sehr kleinen Code-Stückchen erlauben es uns, Ihr Verhalten auf der Website zu analysieren und zu verstehen. So erfahren wir, was Ihnen gefällt und was nicht.

Dadurch schaffen wir eine für Sie relevantere Seite und ein enorm verbessertes Erlebnis auf unserer Website.

Essentielle Website Cookies

Diese Cookies sind notwendig, damit unsere Seite für Sie überhaupt funktioniert.

Weil diese Cookies notwendig sind, können Sie diese nicht ablehnen, ohne auf Funktionen der Seite zu verzichten. Sie können diese natürlich über Ihren Browser löschen und kontrollieren.

Google Analytics Cookies

Diese Cookies sammeln Informationen, die entweder in aggregierter Form verwendet werden, um zu verstehen, wie unsere Website genutzt wird oder wie effektiv unsere Marketingkampagnen sind. Oder auch um uns zu helfen, unsere Website und Anwendung für Sie anzupassen, um Ihre Erfahrung im Umgang mit unserer Seite zu verbessern.

Wenn Sie nicht möchtest, dass wir Ihren Besuch auf unserer Website verfolgen, können Sie das Tracking in Ihrem Browser hier deaktivieren:

Andere externe Dienste

Wir verwenden auch verschiedene externe Dienste wie Google Webfonts, Google Maps und externe Videoanbieter. Da diese Anbieter möglicherweise personenbezogene Daten wie Ihre IP-Adresse sammeln, können Sie diese hier blockieren. Bitte beachten Sie, dass dies die Funktionalität und das Erscheinungsbild unserer Website stark beeinträchtigen kann. Änderungen werden wirksam, sobald Sie die Seite neu laden.

Google Webfont Einstellungen:

Google Map Einstellungen:

Vimeo und Youtube Video:

Datenschutzerklärung

Sie können unsere Cookies und Datenschutzeinstellungen im Detail auf unserer Seite zur Datenschutzrichtlinie nachlesen.

Datenschutzerklärung
Accept settingsHide notification only