Holzapfel Steuerberatung
  • Karriere
  • Team
  • Kontakt
    • Impressum
    • Datenschutzerklärung
  • Tätigkeiten
    • Schulungen
    • Finanzbuchhaltung
    • Lohnabrechnung
    • Betriebswirtschaftliche Beratung
  • Blog | Tipps
  • Menü Menü

Vorsteuerabzug: Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand

News + Aktuelles

Neues zum Thema Steuern

Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat sein Anwendungsschreiben zum Vorsteuerabzug im Zusammenhang mit § 2b Umsatzsteuergesetz (UStG) finalisiert. Es äußert sich unter anderem zur Ermittlung der Vorsteuerquote bei gemischten Leistungsbezügen und zur Anwendung eines pauschalen Vorsteuersatzes bei kleineren juristischen Personen des öffentlichen Rechts (jPöR). Das finale Schreiben entspricht im Wesentlichen dem Entwurf aus Oktober 2022, enthält jedoch redaktionelle Änderungen und weitere Klarstellungen.


Seit dem Steueränderungsgesetz 2015, welches § 2 Abs. 3 UStG aufhob und § 2b UStG einführte, gab es fortlaufend neue Übergangsregelungen. Anfangs ermöglichte es § 27 Abs. 22 UStG jPöR, das bisherige Recht für Leistungen bis zum 31.12.2020 weiterhin anzuwenden. Das Corona-Steuerhilfegesetz ergänzte dies um § 27 Abs. 22a UStG für Leistungen bis zum 31.12.2022. Das Jahressteuergesetz 2022 verlängerte die Übergangsfrist dann bis zum 31.12.2024, während der Regierungsentwurf zum Jahressteuergesetz 2024 nun eine weitere Verlängerung bis zum 31.12.2026 vorsieht.


Das BMF führt aus, dass für den Vorsteuerabzug von jPöR zunächst und vorrangig die allgemeinen Regelungen – wie etwa die Direktzuordnung und die sachgerechte Vorsteueraufteilung – anzuwenden sind. Dafür ist zwischen unternehmerischer (wirtschaftlicher) und nichtunternehmerischer Betätigung zu unterscheiden.


Die Finanzverwaltung befasst sich auch mit Vereinfachungsregelungen beim Vorsteuerabzug für teilunternehmerische Leistungsbezüge. Die Ermittlung der Vorsteuerbeträge bei gemischt genutzten Eingangsleistungen der öffentlichen Hand gestaltet sich oft aufgrund ihrer vielfältigen Tätigkeitsfelder und dezentralen Struktur schwierig. Das soll durch einen Einnahmeschlüssel vereinfacht werden.


Dies betrifft den Vorsteuerabzug aus teilunternehmerisch genutzten

  • einheitlichen Gegenständen wie Grundstücken und Sachanlagen (bei mindestens 10%iger unternehmerischer Nutzung),
  • sonstigen Leistungen wie Handwerker- und Beratungsleistungen,
  • Verbrauchsmaterialien wie Büromaterial und Betriebsstoffen.

Für jPöR mit geringem unternehmerischen Anteil (steuerpflichtige Umsätze bis 45.000 EUR im Vorjahr) sieht das BMF eine Sonderregelung mit einem pauschalen Vorsteuersatz vor, der ausgabenseitig ermittelt wird. Zusätzlich enthält das Schreiben Hinweise zur Vorgehensweise bei Organisationseinheiten der Gebietskörperschaften Bund und Länder.


Hinweis: Die Vereinfachungsregelungen gelten erstmals für Besteuerungszeiträume, in denen die jPöR die Neuregelungen nach § 2b UStG erstmalig anwendet.

Information für: Unternehmer
zum Thema: Umsatzsteuer

(aus: Ausgabe 09/2024)

Eintrag teilen
  • Teilen auf Facebook
  • Teilen auf WhatsApp
  • Teilen auf LinkedIn
  • Teilen auf Telegram
  • Per E-Mail teilen
https://www.holzapfel-steuerberatung.de/wp-content/uploads/2022/05/anja-holzapfel-steuerberatung-logo-1.png 0 0 Anja Holzapfel https://www.holzapfel-steuerberatung.de/wp-content/uploads/2022/05/anja-holzapfel-steuerberatung-logo-1.png Anja Holzapfel2024-08-13 12:15:552024-08-13 12:29:59Vorsteuerabzug: Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand

Anja Holzapfel


Diplom-Kauffrau
Steuerberaterin
vereidigte Buchprüferin
Kontakt aufnehmen

Informationen

  • Team
  • Praxis
  • Preisgestaltung
  • Kontakt
  • Mandantenportal
  • Impressum

Hamburg bekennt Farbe

hh-bekennt-farbe

News

  • Erbschaft: Steuerbefreiung für nichtgenutztes Familienheim12. Mai 2025 - 14:07

    Wenn Sie ein Haus erben, in dem der Erblasser vorher gewohnt hat, kann dieses unter bestimmten Voraussetzungen von der Erbschaftsteuer

  • Neubauprojekte: Auch nachträglich vereinbarte Sonderwünsche können die Grunderwerbsteuer erhöhen12. Mai 2025 - 14:07

    Wenn Sie ein unbebautes Grundstück erwerben und anschließend bebauen lassen, müssen Sie damit rechnen, dass das Finanzamt (FA) nicht nur

  • Grundstücksschenkung: Inwieweit der Bebauungszustand eine Rolle spielt12. Mai 2025 - 14:07

    Bei einer Schenkung fällt in der Regel Schenkungsteuer an. Beinhaltet die Schenkung eine Sache, kann die Schenkungsteuer dafür sogar so

Neues zum Thema Steuern

Kontaktmöglichkeiten zu Ihrer Steuerberatung Hamburg

Ich schreibe lieber eine Nachricht

Zum Kontaktformular

Ich schreibe lieber eine Mail

kanzlei@holzapfel-steuerberatung.de

Durchsuchen Sie unsere ganze Seite

Informationen

  • Team
  • Praxis
  • Preisgestaltung
  • Kontakt
  • Mandantenportal
  • Impressum

News

  • Erbschaft: Steuerbefreiung für nichtgenutztes Familienheim12. Mai 2025 - 14:07

    Wenn Sie ein Haus erben, in dem der Erblasser vorher gewohnt hat, kann dieses unter bestimmten Voraussetzungen von der Erbschaftsteuer

  • Neubauprojekte: Auch nachträglich vereinbarte Sonderwünsche können die Grunderwerbsteuer erhöhen12. Mai 2025 - 14:07

    Wenn Sie ein unbebautes Grundstück erwerben und anschließend bebauen lassen, müssen Sie damit rechnen, dass das Finanzamt (FA) nicht nur

  • Grundstücksschenkung: Inwieweit der Bebauungszustand eine Rolle spielt12. Mai 2025 - 14:07

    Bei einer Schenkung fällt in der Regel Schenkungsteuer an. Beinhaltet die Schenkung eine Sache, kann die Schenkungsteuer dafür sogar so

Digital können wir

Lexoffice Top Kanzlei Anja Holzapfel

Hamburg bekennt Farbe

hh-bekennt-farbe

Anschrift

Postadresse:

Steuerberatung Anja Holzapfel
c/o Regus Business Centre
Hahnenkamp 1
22765 Hamburg

Geschäftsadresse:

Steuerberatung Anja Holzapfel
Ottenser Hauptstraße 2-6
22765 Hamburg

E-Mail: kanzlei@holzapfel-steuerberatung.de

Öffnungszeiten

Termine nur nach Vereinbarung per Mail

kanzlei@holzapfel-steuerberatung.de

Unser Standort

  • Anja Holzapfel Steuerberatung
© Copyright - Anja Holzapfel Steuerberatung
  • Facebook
  • Twitter
Europameisterschaftsnachlese: Wie und wo werden eigentlich UEFA-Preisgelder...Familienheim: Kann man die Steuerbefreiung auch für ein anderes Objekt erh...
Nach oben scrollen

Diese Seite verwendet Cookies, um Ihnen ein besseres Surf-Erlebnis zu ermöglichen. Schauen Sie sich unsere Datenschutzerklärung an (Link im Menü) und erfahren Sie dort, welche Daten wir von Ihnen erheben und wie wir damit umgehen. Klicken Sie gern auf "Einverstanden" oder informieren Sie sich durch Anklicken der anderen Optionen.

Ich stimme zuIhre Einstellungen

Cookie und Datenschutz-Einstellungen



Wie wir Cookies einsetzen

Wir können Ihr Gerät (PC, Smartphone etc.) auffordern, ein Cookie von uns anzunehmen. Diese sehr kleinen Code-Stückchen erlauben es uns, Ihr Verhalten auf der Website zu analysieren und zu verstehen. So erfahren wir, was Ihnen gefällt und was nicht.

Dadurch schaffen wir eine für Sie relevantere Seite und ein enorm verbessertes Erlebnis auf unserer Website.

Essentielle Website Cookies

Diese Cookies sind notwendig, damit unsere Seite für Sie überhaupt funktioniert.

Weil diese Cookies notwendig sind, können Sie diese nicht ablehnen, ohne auf Funktionen der Seite zu verzichten. Sie können diese natürlich über Ihren Browser löschen und kontrollieren.

Google Analytics Cookies

Diese Cookies sammeln Informationen, die entweder in aggregierter Form verwendet werden, um zu verstehen, wie unsere Website genutzt wird oder wie effektiv unsere Marketingkampagnen sind. Oder auch um uns zu helfen, unsere Website und Anwendung für Sie anzupassen, um Ihre Erfahrung im Umgang mit unserer Seite zu verbessern.

Wenn Sie nicht möchtest, dass wir Ihren Besuch auf unserer Website verfolgen, können Sie das Tracking in Ihrem Browser hier deaktivieren:

Andere externe Dienste

Wir verwenden auch verschiedene externe Dienste wie Google Webfonts, Google Maps und externe Videoanbieter. Da diese Anbieter möglicherweise personenbezogene Daten wie Ihre IP-Adresse sammeln, können Sie diese hier blockieren. Bitte beachten Sie, dass dies die Funktionalität und das Erscheinungsbild unserer Website stark beeinträchtigen kann. Änderungen werden wirksam, sobald Sie die Seite neu laden.

Google Webfont Einstellungen:

Google Map Einstellungen:

Vimeo und Youtube Video:

Datenschutzerklärung

Sie können unsere Cookies und Datenschutzeinstellungen im Detail auf unserer Seite zur Datenschutzrichtlinie nachlesen.

Datenschutzerklärung
Accept settingsHide notification only