Holzapfel Steuerberatung
  • Karriere
  • Team
  • Kontakt
    • Impressum
    • Datenschutzerklärung
  • Tätigkeiten
    • Schulungen
    • Finanzbuchhaltung
    • Lohnabrechnung
    • Betriebswirtschaftliche Beratung
  • Blog | Tipps
  • Menü Menü

Markt- und Imbissstände: Mieten für Standplätze müssen gewerbesteuerlich hinzugerechnet werden

News + Aktuelles

Neues zum Thema Steuern

Bei der Berechnung der Gewerbesteuer muss der steuerliche Gewinn des Gewerbetriebs zunächst um verschiedene gewerbesteuerliche Hinzurechnungen erhöht und gewerbesteuerliche Kürzungen vermindert werden, so dass sich der Gewerbeertrag ergibt – die maßgebliche Rechengröße für die weitere Gewerbesteuerermittlung. Hinzuzurechnen sind beispielsweise ein Teil der Miet- und Pachtzinsen, die ein Gewerbetreibender für die Benutzung von unbeweglichen Wirtschaftsgütern (z.B. Gebäuden) des Anlagevermögens zahlt, die im Eigentum eines anderen stehen.


Nach einem neuen Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) müssen auch Mieten für Standflächen eines im Reisegewerbe tätigen Imbissbetriebs gewerbesteuerlich hinzugerechnet werden. Geklagt hatte ein Imbissbetrieb, der seine Stände auf Märkten, Festivals und anderen Veranstaltungen aufgebaut hatte. Für die Stände mietete er stets Standplätze an – jeweils für die Dauer von einzelnen Tagen bis hin zu mehreren Wochen. Wasser und Strom wurden vom Vermieter der Flächen zur Verfügung gestellt, die Kosten hierfür allerdings nicht in den Mietverträgen separat ausgewiesen.


Infolge einer Betriebsprüfung rechnete das Finanzamt die langfristigen Standmieten gewerbesteuerlich hinzu, wogegen der Imbissbetreiber bis vor den BFH zog. Die Bundesrichter gaben jedoch grünes Licht für die Hinzurechnung und verwiesen darauf, dass im vorliegenden Fall unstrittig Mietverträge vorlägen, da die Anmietung gegen Entgelt das wesentliche Vertragselement sei. Für die gewerbesteuerliche Hinzurechnung sei die Frage zentral, ob das Wirtschaftsgut zum Anlagevermögen gehören würde, wenn der Imbissbetrieb selbst Eigentümer gewesen wäre. Der BFH bejahte diese Frage und verwies auf eine voraussetzungslose Fiktion der Eigentümerstellung. Nach Gerichtsmeinung ist unerheblich, ob es vergleichbare Eigentümerbetriebe gibt, ob eine Wahlmöglichkeit zwischen Anmietung und Erwerb der Flächen besteht oder die Standflächen überhaupt erworben werden könnten.


Auch die kurzfristige Anmietung der Flächen lässt eine Zuordnung zum fiktiven Anlagevermögen des Imbissbetriebs zu, denn ohne sie wäre es nicht möglich, unmittelbaren Kundenkontakt aufzubauen und dem Geschäftsbetrieb nachzugehen. Die Nebenkosten waren aber von einer Hinzurechnung auszunehmen und im Schätzungswege aus der Gesamtmiete herauszurechnen.


Hinweis: Da nur die reinen Mieten gewerbesteuerlich hinzuzurechnen sind, sollte in der Praxis ein besonderes Augenmerk darauf gerichtet werden, dass Standplatzmieten und Nebenkosten (Wasser und Strom) bereits bei der Anmietung getrennt im Mietvertrag ausgewiesen werden. So vermeidet der Reisegewerbebetrieb spätere Diskussionen mit dem Finanzamt über die schätzweise Aufteilung der einheitlich gezahlten Miete.

Information für: Unternehmer
zum Thema: Gewerbesteuer

(aus: Ausgabe 02/2024)

Eintrag teilen
  • Teilen auf Facebook
  • Teilen auf WhatsApp
  • Teilen auf LinkedIn
  • Teilen auf Telegram
  • Per E-Mail teilen
https://www.holzapfel-steuerberatung.de/wp-content/uploads/2022/05/anja-holzapfel-steuerberatung-logo-1.png 0 0 Anja Holzapfel https://www.holzapfel-steuerberatung.de/wp-content/uploads/2022/05/anja-holzapfel-steuerberatung-logo-1.png Anja Holzapfel2024-01-15 11:35:182024-01-15 12:31:56Markt- und Imbissstände: Mieten für Standplätze müssen gewerbesteuerlich hinzugerechnet werden

Anja Holzapfel


Diplom-Kauffrau
Steuerberaterin
vereidigte Buchprüferin
Kontakt aufnehmen

Informationen

  • Team
  • Praxis
  • Preisgestaltung
  • Kontakt
  • Mandantenportal
  • Impressum

Hamburg bekennt Farbe

hh-bekennt-farbe

News

  • Verschenkter Anteil am Mietobjekt: Ohne Schuldübernahme wird Schuldzinsenabzug gekürzt12. Juni 2025 - 12:48

    Gerade bei hohen Vermögenswerten macht es häufig Sinn, diese schon zu Lebzeiten auf die nächste Generation zu übertragen. Dass bei

  • Werbungskosten: Fahrtkosten eines Piloten12. Juni 2025 - 12:48

    Als Arbeitnehmer können Sie Kosten, die Ihnen aufgrund Ihrer beruflichen Tätigkeit entstanden sind, als Werbungskosten in der Einkommensteuererklärung geltend machen.

  • Größere Wohnung wegen Homeoffice: Umzugskosten lassen sich nicht als Werbungskosten abziehen12. Juni 2025 - 12:48

    Viele Berufstätige mit kleinen Wohnungen haben im New-Work-Zeitalter durch die Arbeit von zu Hause aus plötzlich einen erheblich höheren Platzbedarf

Neues zum Thema Steuern

Kontaktmöglichkeiten zu Ihrer Steuerberatung Hamburg

Ich schreibe lieber eine Nachricht

Zum Kontaktformular

Ich schreibe lieber eine Mail

kanzlei@holzapfel-steuerberatung.de

Durchsuchen Sie unsere ganze Seite

Informationen

  • Team
  • Praxis
  • Preisgestaltung
  • Kontakt
  • Mandantenportal
  • Impressum

News

  • Verschenkter Anteil am Mietobjekt: Ohne Schuldübernahme wird Schuldzinsenabzug gekürzt12. Juni 2025 - 12:48

    Gerade bei hohen Vermögenswerten macht es häufig Sinn, diese schon zu Lebzeiten auf die nächste Generation zu übertragen. Dass bei

  • Werbungskosten: Fahrtkosten eines Piloten12. Juni 2025 - 12:48

    Als Arbeitnehmer können Sie Kosten, die Ihnen aufgrund Ihrer beruflichen Tätigkeit entstanden sind, als Werbungskosten in der Einkommensteuererklärung geltend machen.

  • Größere Wohnung wegen Homeoffice: Umzugskosten lassen sich nicht als Werbungskosten abziehen12. Juni 2025 - 12:48

    Viele Berufstätige mit kleinen Wohnungen haben im New-Work-Zeitalter durch die Arbeit von zu Hause aus plötzlich einen erheblich höheren Platzbedarf

Digital können wir

Lexoffice Top Kanzlei Anja Holzapfel

Hamburg bekennt Farbe

hh-bekennt-farbe

Anschrift

Postadresse:

Steuerberatung Anja Holzapfel
c/o Regus Business Centre
Hahnenkamp 1
22765 Hamburg

Geschäftsadresse:

Steuerberatung Anja Holzapfel
Ottenser Hauptstraße 2-6
22765 Hamburg

E-Mail: kanzlei@holzapfel-steuerberatung.de

Öffnungszeiten

Termine nur nach Vereinbarung per Mail

kanzlei@holzapfel-steuerberatung.de

Unser Standort

  • Anja Holzapfel Steuerberatung
© Copyright - Anja Holzapfel Steuerberatung
  • Facebook
  • Twitter
Verspäteter Einspruch: Rechtsbehelfsbelehrung muss nicht auf Einspruchsweg...Verfahrensrecht: Fragliche Bescheidänderung bei nachträglicher Übermittlung...
Nach oben scrollen

Diese Seite verwendet Cookies, um Ihnen ein besseres Surf-Erlebnis zu ermöglichen. Schauen Sie sich unsere Datenschutzerklärung an (Link im Menü) und erfahren Sie dort, welche Daten wir von Ihnen erheben und wie wir damit umgehen. Klicken Sie gern auf "Einverstanden" oder informieren Sie sich durch Anklicken der anderen Optionen.

Ich stimme zuIhre Einstellungen

Cookie und Datenschutz-Einstellungen



Wie wir Cookies einsetzen

Wir können Ihr Gerät (PC, Smartphone etc.) auffordern, ein Cookie von uns anzunehmen. Diese sehr kleinen Code-Stückchen erlauben es uns, Ihr Verhalten auf der Website zu analysieren und zu verstehen. So erfahren wir, was Ihnen gefällt und was nicht.

Dadurch schaffen wir eine für Sie relevantere Seite und ein enorm verbessertes Erlebnis auf unserer Website.

Essentielle Website Cookies

Diese Cookies sind notwendig, damit unsere Seite für Sie überhaupt funktioniert.

Weil diese Cookies notwendig sind, können Sie diese nicht ablehnen, ohne auf Funktionen der Seite zu verzichten. Sie können diese natürlich über Ihren Browser löschen und kontrollieren.

Google Analytics Cookies

Diese Cookies sammeln Informationen, die entweder in aggregierter Form verwendet werden, um zu verstehen, wie unsere Website genutzt wird oder wie effektiv unsere Marketingkampagnen sind. Oder auch um uns zu helfen, unsere Website und Anwendung für Sie anzupassen, um Ihre Erfahrung im Umgang mit unserer Seite zu verbessern.

Wenn Sie nicht möchtest, dass wir Ihren Besuch auf unserer Website verfolgen, können Sie das Tracking in Ihrem Browser hier deaktivieren:

Andere externe Dienste

Wir verwenden auch verschiedene externe Dienste wie Google Webfonts, Google Maps und externe Videoanbieter. Da diese Anbieter möglicherweise personenbezogene Daten wie Ihre IP-Adresse sammeln, können Sie diese hier blockieren. Bitte beachten Sie, dass dies die Funktionalität und das Erscheinungsbild unserer Website stark beeinträchtigen kann. Änderungen werden wirksam, sobald Sie die Seite neu laden.

Google Webfont Einstellungen:

Google Map Einstellungen:

Vimeo und Youtube Video:

Datenschutzerklärung

Sie können unsere Cookies und Datenschutzeinstellungen im Detail auf unserer Seite zur Datenschutzrichtlinie nachlesen.

Datenschutzerklärung
Accept settingsHide notification only