Versicherungsschutz für Selbständige: Diese Versicherungsbeiträge lassen sich als Betriebsausgaben absetzen
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Das Finanzamt erkennt Versicherungsprämien von Selbständigen als Betriebsausgaben an, wenn die Versicherung ein betriebliches Risiko absichert. Voll absetzbar sind daher u.a. folgende betrieblich veranlasste Versicherungen:
- Betriebs- und Berufshaftpflicht
- Betriebsunterbrechungs- und Betriebsausfallversicherung
- Feuer- und Diebstahlversicherung für Betriebsgelände
- Forderungsausfallversicherung
- Kasko-, Haftpflicht- und Unfallversicherung für betriebliche Fahrzeuge
- Rechtsschutz
- Unfallversicherung
- Unternehmerversicherung in der Berufsgenossenschaft
- Vermögensschadenshaftpflicht
Sichern Selbständige hingegen ein privates Risiko ab (z.B. Berufsunfähigkeit, Krankheit, Unfall oder Tod), bleibt für die Versicherungsprämien nur ein beschränkter Sonderausgabenabzug.
Hinweis: Erfassen Versicherungen sowohl betriebliche als auch private Risiken (z.B. kombinierte Rechtsschutzversicherungen), ist nur der betrieblich veranlasste Anteil als Betriebsausgabe absetzbar. Sofern der Anteil nicht bereits auf der Rechnung der Versicherer gesondert aufgeschlüsselt ist, sollten Selbständige zum Abzug der anteiligen Versicherungsprämien eine Aufgliederung der Kosten verlangen.
| Information für: | Unternehmer |
| zum Thema: | Einkommensteuer |
(aus: Ausgabe 12/2025)



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