Umsatzsteuer-Infos jetzt online: Wissenswertes für Influencer und Content-Creators
Neues zum Thema Steuern
Immer mehr Menschen verdienen mit Inhalten auf Plattformen wie Instagram, TikTok, YouTube oder Twitch Geld. Ob durch Werbekooperationen, Produktplatzierungen, Affiliate-Links, Merchandise-Verkäufe oder Spenden von Followern – alle Einnahmen können steuerpflichtig sein. Um Influencern und Content-Creators einen klaren Überblick zu geben, hat die Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen nun viele relevante Informationen – mit einem besonderen Fokus auf der Umsatzsteuer – auf einer zentralen Website (www.finanzamt.nrw.de/influencer) gebündelt.
Hinweis: Wer regelmäßig Einnahmen erzielt, gilt steuerlich als Unternehmer. Damit besteht prinzipiell Umsatzsteuerpflicht. In diesem Fall müssen Influencer Umsatzsteuer auf Rechnungen ausweisen, regelmäßig Umsatzsteuer-Voranmeldungen elektronisch über ELSTER einreichen und zudem eine jährliche Umsatzsteuererklärung abgeben.
Eine Ausnahme bildet die sogenannte Kleinunternehmerregelung. Sie greift, wenn der Umsatz im Vorjahr höchstens 25.000 EUR betragen hat und im laufenden Jahr 100.000 EUR nicht überschreitet. Wer innerhalb dieser Grenzen bleibt, ist nicht umsatzsteuerpflichtig. Das bedeutet: kein Ausweis von Umsatzsteuer auf Rechnungen, keine regelmäßigen Umsatzsteuer-Voranmeldungen und keine Umsatzsteuerjahreserklärung.
Die neue Informationsseite beschränkt sich jedoch nicht allein auf die Umsatzsteuer. Sie bietet praxisnahe Hinweise zu allen wichtigen Steuerarten: von der Einkommen- und Gewerbesteuer bis hin zu den verschiedenen Arten von Einnahmen wie Sponsorings, Produktplatzierungen, Merchandise-Verkäufen oder Preisgeldern. Das Angebot richtet sich sowohl an Einsteiger als auch an bereits etablierte Content-Creators. Ziel ist es, die Branche frühzeitig zu unterstützen, für Rechtssicherheit zu sorgen und so einen erfolgreichen Karriereweg zu begleiten. Neben den fachlichen Erläuterungen finden Nutzer kompakte Texte, Erklärvideos, weiterführende Links sowie praktische Tipps zur Zusammenarbeit mit dem Finanzamt.
Hinweis: Mit diesem Online-Angebot will die Finanzverwaltung Transparenz schaffen und gerade beim komplexen Thema Umsatzsteuer – aber auch darüber hinaus – mehr Orientierung und Rechtssicherheit für die wachsende Branche bieten.
Information für: | alle |
zum Thema: | Umsatzsteuer |
(aus: Ausgabe 11/2025)
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