Holzapfel Steuerberatung
  • Karriere
  • Team
  • Kontakt
    • Impressum
    • Datenschutzerklärung
  • Tätigkeiten
    • Schulungen
    • Finanzbuchhaltung
    • Lohnabrechnung
    • Betriebswirtschaftliche Beratung
  • Blog | Tipps
  • Menü Menü

Verfahrensfrage: Klageerhebung nach einer Grundstücksübertragung

News + Aktuelles

Neues zum Thema Steuern

Wenn man einen Bescheid vom Finanzamt bekommt und der Meinung ist, dass dieser nicht korrekt ist, erhebt man zuerst Einspruch. Hier kann man dem Finanzamt darlegen, weshalb man glaubt, dass der Bescheid fehlerhaft und daher „beschwert“ (für einen ungünstig) ist. Sollte man hier zu keiner einvernehmlichen Entscheidung kommen, steht als nächste Möglichkeit eine Klageerhebung im Raum. Hier kann dann das Gericht beide Seiten anhören und ein Urteil zu dem Sachverhalt fällen. Im Streitfall musste das Finanzgericht Münster (FG) erst entscheiden, ob der Kläger auch wirklich berechtigt ist, Klage zu erheben. Das Finanzamt bezweifelte dies, da der Kläger nicht beschwert sei.


Der Kläger übertrug im Laufe des Jahres 2022 ein Grundstück auf seine Tochter. Der Rechtsträgerwechsel wurde im Grundbuch eingetragen. Am 31.03.2023 erging gegenüber dem Kläger ein Bescheid auf den 01.01.2022 über die Feststellung des Grundbesitzwerts, da er zu diesem Zeitpunkt noch Eigentümer des Grundstücks war. Die Tochter erhielt einen Bescheid vom 06.05.2024 über eine Zurechnungsfortschreibung auf den 01.01.2023. Der Kläger erhob Einspruch gegen seinen Bescheid vom 31.03.2023, welcher jedoch am 29.11.2024 per Einspruchsentscheidung als unzulässig zurückgewiesen wurde, weil es nach Ansicht des Finanzamts an der Beschwer des Klägers fehlte.


Das FG sah dies anders und erließ ein Zwischenurteil zugunsten des Klägers, um die bestehende Ungewissheit über die Zulässigkeit der Klage zu beseitigen. Der Kläger sei durch den angefochtenen Bescheid weiterhin in seinen Rechten verletzt. Daran ändere auch die Übertragung des Grundstücks nichts. Der Kläger sei auf den Stichtag 01.01.2022 derjenige Steuerpflichtige, dem in seiner Eigenschaft als Grundstückseigentümer der Gegenstand der Feststellung, also das Grundstück, zuzurechnen gewesen sei.


Dementsprechend sei er Inhaltsadressat des angefochtenen Bescheids. Dieser entfalte für ihn weiter Rechtswirkungen, obwohl ihm gegenüber auf der Grundlage der neuen Bewertungsvorschriften zukünftig keine Grundsteuer festgesetzt werde. Im Ergebnis bleibe der Kläger daher formell beschwert und könne als Feststellungsbeteiligter klagen.

Information für: Hausbesitzer
zum Thema: übrige Steuerarten

(aus: Ausgabe 11/2025)

Eintrag teilen
  • Teilen auf Facebook
  • Teilen auf WhatsApp
  • Teilen auf LinkedIn
  • Teilen auf Telegram
  • Per E-Mail teilen
https://www.holzapfel-steuerberatung.de/wp-content/uploads/2022/05/anja-holzapfel-steuerberatung-logo-1.png 0 0 Anja Holzapfel https://www.holzapfel-steuerberatung.de/wp-content/uploads/2022/05/anja-holzapfel-steuerberatung-logo-1.png Anja Holzapfel2025-10-10 13:42:462025-10-10 14:34:08Verfahrensfrage: Klageerhebung nach einer Grundstücksübertragung
0 Kommentare

Hinterlasse einen Kommentar

An der Diskussion beteiligen?
Hinterlasse uns deinen Kommentar!

Schreibe einen Kommentar Antwort abbrechen

Du musst angemeldet sein, um einen Kommentar abzugeben.

Anja Holzapfel


Diplom-Kauffrau
Steuerberaterin
vereidigte Buchprüferin
Kontakt aufnehmen

Informationen

  • Team
  • Praxis
  • Preisgestaltung
  • Kontakt
  • Mandantenportal
  • Impressum

Hamburg bekennt Farbe

hh-bekennt-farbe

News

  • Trotz Wohnrecht für einen Dritten: Familienheim erbschaftsteuerfrei erhalten10. Oktober 2025 - 13:42

    Wenn man ein Familienheim erbt, kann dies unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei sein. Unter anderem muss der Erblasser vorher darin gewohnt

  • Bitcoin & Co.: Privatanleger sollten die strengen Nachweisregeln kennen10. Oktober 2025 - 13:42

    Kryptowährungen sind unter Privatanlegern in aller Munde, seitdem die Kurse von Bitcoin, Ethereum & Co. regelmäßig neue Rekorde brechen. Doch

  • Workation: Was beim Arbeiten im Ausland steuer- und sozialversicherungsrechtlich zu beachten ist10. Oktober 2025 - 13:42

    Homeoffice war gestern, jetzt kommt Workation! Die Kombination aus Work (Arbeit) und Vacation (Urlaub) liegt im Trend. Wer bisher von

Neues zum Thema Steuern

Kontaktmöglichkeiten zu Ihrer Steuerberatung Hamburg

Ich schreibe lieber eine Nachricht

Zum Kontaktformular

Ich schreibe lieber eine Mail

kanzlei@holzapfel-steuerberatung.de

Durchsuchen Sie unsere ganze Seite

Informationen

  • Team
  • Praxis
  • Preisgestaltung
  • Kontakt
  • Mandantenportal
  • Impressum

News

  • Trotz Wohnrecht für einen Dritten: Familienheim erbschaftsteuerfrei erhalten10. Oktober 2025 - 13:42

    Wenn man ein Familienheim erbt, kann dies unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei sein. Unter anderem muss der Erblasser vorher darin gewohnt

  • Bitcoin & Co.: Privatanleger sollten die strengen Nachweisregeln kennen10. Oktober 2025 - 13:42

    Kryptowährungen sind unter Privatanlegern in aller Munde, seitdem die Kurse von Bitcoin, Ethereum & Co. regelmäßig neue Rekorde brechen. Doch

  • Workation: Was beim Arbeiten im Ausland steuer- und sozialversicherungsrechtlich zu beachten ist10. Oktober 2025 - 13:42

    Homeoffice war gestern, jetzt kommt Workation! Die Kombination aus Work (Arbeit) und Vacation (Urlaub) liegt im Trend. Wer bisher von

Digital können wir

Lexoffice Top Kanzlei Anja Holzapfel

Hamburg bekennt Farbe

hh-bekennt-farbe

Anschrift

Postadresse:

Steuerberatung Anja Holzapfel
c/o Regus Business Centre
Hahnenkamp 1
22765 Hamburg

Geschäftsadresse:

Steuerberatung Anja Holzapfel
Ottenser Hauptstraße 2-6
22765 Hamburg

E-Mail: kanzlei@holzapfel-steuerberatung.de

Öffnungszeiten

Termine nur nach Vereinbarung per Mail

kanzlei@holzapfel-steuerberatung.de

Unser Standort

  • Anja Holzapfel Steuerberatung
© Copyright - Anja Holzapfel Steuerberatung
  • Facebook
  • Twitter
Verlängerte Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege: Banken, Versicherungen...
Nach oben scrollen

Diese Seite verwendet Cookies, um Ihnen ein besseres Surf-Erlebnis zu ermöglichen. Schauen Sie sich unsere Datenschutzerklärung an (Link im Menü) und erfahren Sie dort, welche Daten wir von Ihnen erheben und wie wir damit umgehen. Klicken Sie gern auf "Einverstanden" oder informieren Sie sich durch Anklicken der anderen Optionen.

Ich stimme zuIhre Einstellungen

Cookie und Datenschutz-Einstellungen



Wie wir Cookies einsetzen

Wir können Ihr Gerät (PC, Smartphone etc.) auffordern, ein Cookie von uns anzunehmen. Diese sehr kleinen Code-Stückchen erlauben es uns, Ihr Verhalten auf der Website zu analysieren und zu verstehen. So erfahren wir, was Ihnen gefällt und was nicht.

Dadurch schaffen wir eine für Sie relevantere Seite und ein enorm verbessertes Erlebnis auf unserer Website.

Essentielle Website Cookies

Diese Cookies sind notwendig, damit unsere Seite für Sie überhaupt funktioniert.

Weil diese Cookies notwendig sind, können Sie diese nicht ablehnen, ohne auf Funktionen der Seite zu verzichten. Sie können diese natürlich über Ihren Browser löschen und kontrollieren.

Google Analytics Cookies

Diese Cookies sammeln Informationen, die entweder in aggregierter Form verwendet werden, um zu verstehen, wie unsere Website genutzt wird oder wie effektiv unsere Marketingkampagnen sind. Oder auch um uns zu helfen, unsere Website und Anwendung für Sie anzupassen, um Ihre Erfahrung im Umgang mit unserer Seite zu verbessern.

Wenn Sie nicht möchtest, dass wir Ihren Besuch auf unserer Website verfolgen, können Sie das Tracking in Ihrem Browser hier deaktivieren:

Andere externe Dienste

Wir verwenden auch verschiedene externe Dienste wie Google Webfonts, Google Maps und externe Videoanbieter. Da diese Anbieter möglicherweise personenbezogene Daten wie Ihre IP-Adresse sammeln, können Sie diese hier blockieren. Bitte beachten Sie, dass dies die Funktionalität und das Erscheinungsbild unserer Website stark beeinträchtigen kann. Änderungen werden wirksam, sobald Sie die Seite neu laden.

Google Webfont Einstellungen:

Google Map Einstellungen:

Vimeo und Youtube Video:

Datenschutzerklärung

Sie können unsere Cookies und Datenschutzeinstellungen im Detail auf unserer Seite zur Datenschutzrichtlinie nachlesen.

Datenschutzerklärung
Accept settingsHide notification only