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Steuerzugriff auf Gehaltserhöhungen: Wie die kalte Progression ausgeglichen werden soll

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Wer aufgrund der Inflation eine Lohnerhöhung erhält, wird dadurch wirtschaftlich nicht leistungsfähiger gestellt, muss aber unter Umständen mehr Einkommensteuer bezahlen als zuvor. Grund ist die sogenannte kalte Progression, die durch den progressiv ansteigenden Steuertarif ausgelöst wird. Das Gehaltsplus wird von der Inflation aufgefressen, es fallen aber plötzlich höhere Steuern an, die trotzdem gezahlt werden müssen. Man spricht daher auch von einer schleichenden Steuererhöhung oder einer „Steuererhöhung durch Untätigkeit“.


Um die kalte Progression auszugleichen, hat der Steuergesetzgeber verschiedene Anpassungen beschlossen: Zum einen steigt der Grundfreibetrag für den Veranlagungszeitraum 2025 auf 12.096 EUR und für 2026 auf 12.348 EUR. Für Ehepaare gelten jeweils die doppelten Beträge. Ebenfalls erhöht wird der Kinderfreibetrag – und zwar ab 2025 von 6.612 EUR auf 6.672 EUR je Kind und Elternpaar und 2026 dann auf 6.828 EUR.


Darüber hinaus werden die Eckwerte des Einkommensteuertarifs für 2025 und 2026 „nach rechts“ verschoben – somit reduziert sich für Steuerzahler der Steuersatz. So beginnt der Spitzensteuersatz von 42 % 2025 für Alleinstehende erst ab einem zu versteuernden Jahreseinkommen von 68.481 EUR – im Vorjahr war dies bereits ab 66.761 EUR der Fall. Der sogenannte Reichensteuersatz von 45 % greift allerdings unverändert ab einem zu versteuernden Einkommen von 277.826 EUR.

Information für: alle
zum Thema: Einkommensteuer

(aus: Ausgabe 04/2025)

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https://www.holzapfel-steuerberatung.de/wp-content/uploads/2022/05/anja-holzapfel-steuerberatung-logo-1.png 0 0 Anja Holzapfel https://www.holzapfel-steuerberatung.de/wp-content/uploads/2022/05/anja-holzapfel-steuerberatung-logo-1.png Anja Holzapfel2025-03-12 13:38:332025-03-12 14:35:14Steuerzugriff auf Gehaltserhöhungen: Wie die kalte Progression ausgeglichen werden soll

Anja Holzapfel


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