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Schulprojekte im Betrieb: Arbeitslohn der Schüler darf ohne Lohnsteuerabzug gespendet werden

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Um die Arbeitswelt besser kennenzulernen und das soziale Engagement zu fördern, beteiligen sich Schulen, Betriebe und Privathaushalte bundesweit an Schulprojekttagen wie „Dein Tag für Afrika“ oder „Sozialer Tag“. Das Konzept dahinter: Schüler arbeiten einen Tag lang in einem Unternehmen oder Privathaushalt, lernen die Arbeitswelt kennen und spenden ihren erarbeiteten Lohn dann an eine Organisation. Die Oberfinanzdirektion Frankfurt hat sich nun zur (lohn-)steuerlichen Behandlung solcher Projekte geäußert – danach gilt:


Arbeitgeber dürfen von einem Lohnsteuereinbehalt auf den gezahlten Arbeitslohn der Schüler absehen und die Vergütung für den Tag ungekürzt an die spendenempfangsberechtigte Einrichtung überweisen. Über die überwiesenen Beträge darf der Empfänger aber keine Spendenquittungen ausstellen, da für sie kein Sonderausgabenabzug erlaubt ist.


Die gute Nachricht für Schüler: Sie müssen ihren gespendeten Arbeitslohn später nicht im Rahmen einer Einkommensteuerveranlagung versteuern.

Information für: Unternehmer
zum Thema: Einkommensteuer

(aus: Ausgabe 03/2024)

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Anja Holzapfel


Diplom-Kauffrau
Steuerberaterin
vereidigte Buchprüferin
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