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Klarheit für Gastronomen: Die Umsatzsteuerentlastung kommt mit großer Sicherheit

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Die Bundesregierung will ab dem 01.01.2026 den Umsatzsteuersatz auf Speisen in der Gastronomie dauerhaft von 19 % auf 7 % senken. Diese im Koalitionsvertrag vereinbarte Maßnahme zielt darauf ab, die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Gastronomiebranche zu stärken, die in den letzten Jahren besonders durch steigende Kosten und weitere wirtschaftliche Belastungen betroffen war.


Die dauerhafte Reduzierung knüpft an die temporäre Senkung während der Corona-Pandemie an, die Ende 2023 ausgelaufen war. Mit der neuen Regelung entfällt künftig die oft komplizierte Abgrenzung zwischen Restaurantleistungen und der Lieferung von Speisen, da der reduzierte Steuersatz nun einheitlich für alle Speisen gilt. Getränke werden weiterhin mit dem regulären Satz von 19 % besteuert.


Zu der Frage, ob die Steuerentlastung direkt an die Verbraucher weitergegeben wird, verweist die Bundesregierung auf empirische Studien aus Zeiten der Corona-Pandemie sowie auf internationale Vergleichsstudien über längere Zeiträume. Demnach fließen Steuerentlastungen meistens nur teilweise in niedrigere Preise ein. Eine unvollständige Weitergabe könne jedoch als zielkonform gelten, da die Maßnahme insbesondere auch die Angebotsseite, etwa durch Investitionen oder andere unternehmerische Maßnahmen, stärken solle. Ob und in welchem Umfang Gastronomen die Steuerersparnis an Gäste weitergäben, hänge letztlich von den Marktbedingungen und unternehmerischen Entscheidungen ab.

Information für: Unternehmer
zum Thema: Umsatzsteuer

(aus: Ausgabe 11/2025)

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