Holzapfel Steuerberatung
  • Karriere
  • Team
  • Kontakt
    • Impressum
    • Datenschutzerklärung
  • Tätigkeiten
    • Schulungen
    • Finanzbuchhaltung
    • Lohnabrechnung
    • Betriebswirtschaftliche Beratung
  • Blog | Tipps
  • Menü Menü

Erbschaft von GmbH-Anteilen: Kann Kapitalertragsteuer eine Nachlassverbindlichkeit sein?

News + Aktuelles

Neues zum Thema Steuern

Wenn man einen GmbH-Anteil erbt, kann der Ansatz des relevanten Werts schwierig sein. Der Wert einer sich aufgrund der GmbH-Beteiligung ergebenden Ausschüttung ist wiederum einfacher zu ermitteln, da hier ein bestimmter Betrag beschlossen wurde. Was ist jedoch mit den auf die Ausschüttung entfallenden Steuern? Handelt es sich hierbei um Nachlassverbindlichkeiten? Das Finanzgericht Münster (FG) musste darüber entscheiden.


Der Kläger erhielt von seinem verstorbenen Vater als Vermächtnis einen GmbH-Anteil in Höhe von 12,5 % des Stammkapitals der Gesellschaft. Vor dem Tod des Vaters hatte die Gesellschafterversammlung eine Ausschüttung beschlossen, von der 187.500 EUR auf den Vater entfielen. Diese wurden erst nach dessen Tod unter Einbehaltung von Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag an den Kläger ausgezahlt. Das Finanzamt setzte im Erbschaftsteuerbescheid die Forderung mit dem Nennwert von 187.500 EUR an. Der Kläger begehrte jedoch die Berücksichtigung der Kapitalertragsteuer und des Solidaritätszuschlag als Nachlassverbindlichkeit.


Seine Klage wurde vom FG abgewiesen. Der Ausschüttungsanspruch gegenüber der GmbH ist mit dem Nennwert zu berücksichtigen. Die Kapitalertragsteuer und der Solidaritätszuschlag mindern nicht den Wert der Forderung. Vielmehr handelt es sich bei der Kapitalertragsteuer um eine besondere Erhebungsform der Einkommensteuer. Ein Abzug als Nachlassverbindlichkeit ist ebenfalls ausgeschlossen. Es handelt sich nicht um vom Erblasser herrührende Schulden. Zwar wurde schon mit dem Beschluss der Gesellschafterversammlung die wirtschaftliche Ursache für die Belastung der Ausschüttung begründet, die Verwirklichung des einkommensteuerlichen Tatbestands fand aber erst mit dem Zufluss der Ausschüttung beim Kläger statt. Da der Vater kein beherrschender Gesellschafter war, ist noch kein Zufluss zum Zeitpunkt des Beschlusses anzunehmen.

Information für: GmbH-Gesellschafter/-GF
zum Thema: Erbschaft-/Schenkungsteuer

(aus: Ausgabe 03/2024)

Eintrag teilen
  • Teilen auf Facebook
  • Teilen auf WhatsApp
  • Teilen auf LinkedIn
  • Teilen auf Telegram
  • Per E-Mail teilen
https://www.holzapfel-steuerberatung.de/wp-content/uploads/2022/05/anja-holzapfel-steuerberatung-logo-1.png 0 0 Anja Holzapfel https://www.holzapfel-steuerberatung.de/wp-content/uploads/2022/05/anja-holzapfel-steuerberatung-logo-1.png Anja Holzapfel2024-02-13 13:50:232024-02-13 14:29:06Erbschaft von GmbH-Anteilen: Kann Kapitalertragsteuer eine Nachlassverbindlichkeit sein?

Anja Holzapfel


Diplom-Kauffrau
Steuerberaterin
vereidigte Buchprüferin
Kontakt aufnehmen

Informationen

  • Team
  • Praxis
  • Preisgestaltung
  • Kontakt
  • Mandantenportal
  • Impressum

Hamburg bekennt Farbe

hh-bekennt-farbe

News

  • Wärmeabgaben aus Biogasanlagen: Marktwert statt Energieanteil12. Juni 2025 - 12:48

    Das Finanzgericht Niedersachsen (FG) hat sich jüngst mit der umsatzsteuerlichen Bemessungsgrundlage für unentgeltliche Wärmeabgaben aus Biogasanlagen befasst, wenn gleichzeitig entgeltlich

  • Firmenfahrzeuge: Nutzung eines Privatwagens zusätzlich zum Dienstwagen12. Juni 2025 - 12:48

    Manchmal stellt der Arbeitgeber einen Dienstwagen zur Verfügung. Je nach Vereinbarung können Sie dieses Fahrzeug auch für private Fahrten nutzen.

  • Verschenkter Anteil am Mietobjekt: Ohne Schuldübernahme wird Schuldzinsenabzug gekürzt12. Juni 2025 - 12:48

    Gerade bei hohen Vermögenswerten macht es häufig Sinn, diese schon zu Lebzeiten auf die nächste Generation zu übertragen. Dass bei

Neues zum Thema Steuern

Kontaktmöglichkeiten zu Ihrer Steuerberatung Hamburg

Ich schreibe lieber eine Nachricht

Zum Kontaktformular

Ich schreibe lieber eine Mail

kanzlei@holzapfel-steuerberatung.de

Durchsuchen Sie unsere ganze Seite

Informationen

  • Team
  • Praxis
  • Preisgestaltung
  • Kontakt
  • Mandantenportal
  • Impressum

News

  • Wärmeabgaben aus Biogasanlagen: Marktwert statt Energieanteil12. Juni 2025 - 12:48

    Das Finanzgericht Niedersachsen (FG) hat sich jüngst mit der umsatzsteuerlichen Bemessungsgrundlage für unentgeltliche Wärmeabgaben aus Biogasanlagen befasst, wenn gleichzeitig entgeltlich

  • Firmenfahrzeuge: Nutzung eines Privatwagens zusätzlich zum Dienstwagen12. Juni 2025 - 12:48

    Manchmal stellt der Arbeitgeber einen Dienstwagen zur Verfügung. Je nach Vereinbarung können Sie dieses Fahrzeug auch für private Fahrten nutzen.

  • Verschenkter Anteil am Mietobjekt: Ohne Schuldübernahme wird Schuldzinsenabzug gekürzt12. Juni 2025 - 12:48

    Gerade bei hohen Vermögenswerten macht es häufig Sinn, diese schon zu Lebzeiten auf die nächste Generation zu übertragen. Dass bei

Digital können wir

Lexoffice Top Kanzlei Anja Holzapfel

Hamburg bekennt Farbe

hh-bekennt-farbe

Anschrift

Postadresse:

Steuerberatung Anja Holzapfel
c/o Regus Business Centre
Hahnenkamp 1
22765 Hamburg

Geschäftsadresse:

Steuerberatung Anja Holzapfel
Ottenser Hauptstraße 2-6
22765 Hamburg

E-Mail: kanzlei@holzapfel-steuerberatung.de

Öffnungszeiten

Termine nur nach Vereinbarung per Mail

kanzlei@holzapfel-steuerberatung.de

Unser Standort

  • Anja Holzapfel Steuerberatung
© Copyright - Anja Holzapfel Steuerberatung
  • Facebook
  • Twitter
Entgeltlicher Verzicht auf Lieferrecht: Durchschnittssatzbesteuerung ist nicht...Elektronische Datenübermittlung: Nachträgliche Bescheidänderung hinsichtlich...
Nach oben scrollen

Diese Seite verwendet Cookies, um Ihnen ein besseres Surf-Erlebnis zu ermöglichen. Schauen Sie sich unsere Datenschutzerklärung an (Link im Menü) und erfahren Sie dort, welche Daten wir von Ihnen erheben und wie wir damit umgehen. Klicken Sie gern auf "Einverstanden" oder informieren Sie sich durch Anklicken der anderen Optionen.

Ich stimme zuIhre Einstellungen

Cookie und Datenschutz-Einstellungen



Wie wir Cookies einsetzen

Wir können Ihr Gerät (PC, Smartphone etc.) auffordern, ein Cookie von uns anzunehmen. Diese sehr kleinen Code-Stückchen erlauben es uns, Ihr Verhalten auf der Website zu analysieren und zu verstehen. So erfahren wir, was Ihnen gefällt und was nicht.

Dadurch schaffen wir eine für Sie relevantere Seite und ein enorm verbessertes Erlebnis auf unserer Website.

Essentielle Website Cookies

Diese Cookies sind notwendig, damit unsere Seite für Sie überhaupt funktioniert.

Weil diese Cookies notwendig sind, können Sie diese nicht ablehnen, ohne auf Funktionen der Seite zu verzichten. Sie können diese natürlich über Ihren Browser löschen und kontrollieren.

Google Analytics Cookies

Diese Cookies sammeln Informationen, die entweder in aggregierter Form verwendet werden, um zu verstehen, wie unsere Website genutzt wird oder wie effektiv unsere Marketingkampagnen sind. Oder auch um uns zu helfen, unsere Website und Anwendung für Sie anzupassen, um Ihre Erfahrung im Umgang mit unserer Seite zu verbessern.

Wenn Sie nicht möchtest, dass wir Ihren Besuch auf unserer Website verfolgen, können Sie das Tracking in Ihrem Browser hier deaktivieren:

Andere externe Dienste

Wir verwenden auch verschiedene externe Dienste wie Google Webfonts, Google Maps und externe Videoanbieter. Da diese Anbieter möglicherweise personenbezogene Daten wie Ihre IP-Adresse sammeln, können Sie diese hier blockieren. Bitte beachten Sie, dass dies die Funktionalität und das Erscheinungsbild unserer Website stark beeinträchtigen kann. Änderungen werden wirksam, sobald Sie die Seite neu laden.

Google Webfont Einstellungen:

Google Map Einstellungen:

Vimeo und Youtube Video:

Datenschutzerklärung

Sie können unsere Cookies und Datenschutzeinstellungen im Detail auf unserer Seite zur Datenschutzrichtlinie nachlesen.

Datenschutzerklärung
Accept settingsHide notification only