Holzapfel Steuerberatung
  • Karriere
  • Team
  • Kontakt
    • Impressum
    • Datenschutzerklärung
  • Tätigkeiten
    • Schulungen
    • Finanzbuchhaltung
    • Lohnabrechnung
    • Betriebswirtschaftliche Beratung
  • Blog | Tipps
  • Menü Menü

Entsorgungsbranche: Wann liegt ein tauschähnlicher Umsatz vor?

News + Aktuelles

Neues zum Thema Steuern

Mit Schreiben vom 15.01.2025 hat das Bundesfinanzministerium (BMF) zentrale Klarstellungen zur umsatzsteuerlichen Behandlung tauschähnlicher Umsätze in der Entsorgungsbranche, insbesondere in Hinblick auf die Entsorgung gefährlicher Abfälle, veröffentlicht. Dabei übernimmt es die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) aus dem Jahr 2024 und hat den Umsatzsteuer-Anwendungserlass (UStAE) entsprechend angepasst.


Ein tauschähnlicher Umsatz wird dann angenommen, wenn zwischen einem Unternehmer und dem Empfänger der Leistung ein Rechtsverhältnis besteht, bei dem das Entgelt direkt im Austausch gegen die erbrachte Leistung erfolgt. Das Entgelt gilt hierbei als Gegenwert für eine Lieferung oder eine sonstige Leistung des Leistungsempfängers. In der Entsorgungsbranche bezieht sich dieser Sachverhalt auf die Entsorgung von gefährlichem Abfall, wobei das Entgelt in der Regel durch die Entsorgungsleistung selbst generiert wird.


Der BFH stellte in seinem Urteil klar, dass es sich nur dann um eine Entsorgungsleistung handelt, wenn ein Unternehmer gefährlichen Abfall zum ausschließlichen Zweck der gesetzlich angeordneten Entsorgung nach einem in Anlage 2 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes genannten Verwertungsverfahren zur Rückgewinnung oder Regenerierung von Abfällen übernimmt. Ein tauschähnlicher Umsatz ist nur dann anzunehmen, wenn der Abfallbesitzer eine Leistung oder Lieferung an das Entsorgungsunternehmen erbringt. Somit liegt kein tauschähnlicher Umsatz vor, wenn der Abfall lediglich zur Entsorgung überlassen wird, ohne dass eine Lieferung im umsatzsteuerlichen Sinne erfolgt.


Besonders hervorgehoben wird, dass die Überlassung von verunreinigten Chemikalien keine Lieferung darstellt, die zu einem tauschähnlichen Umsatz führen würde.


Der UStAE wurde geändert, um klarzustellen, dass kein tauschähnlicher Umsatz vorliegt, wenn ein Unternehmer gefährlichen Abfall ausschließlich zum Zweck der gesetzlich angeordneten Verwertung übernimmt, ohne dass der Abfallbesitzer eine Lieferung erbringt.


Hinweis: Die im BMF-Schreiben dargelegten Grundsätze sind in allen offenen Fällen anzuwenden.

Information für: Unternehmer
zum Thema: Umsatzsteuer

(aus: Ausgabe 04/2025)

Eintrag teilen
  • Teilen auf Facebook
  • Teilen auf WhatsApp
  • Teilen auf LinkedIn
  • Teilen auf Telegram
  • Per E-Mail teilen
https://www.holzapfel-steuerberatung.de/wp-content/uploads/2022/05/anja-holzapfel-steuerberatung-logo-1.png 0 0 Anja Holzapfel https://www.holzapfel-steuerberatung.de/wp-content/uploads/2022/05/anja-holzapfel-steuerberatung-logo-1.png Anja Holzapfel2025-03-12 13:38:342025-03-12 14:35:20Entsorgungsbranche: Wann liegt ein tauschähnlicher Umsatz vor?

Anja Holzapfel


Diplom-Kauffrau
Steuerberaterin
vereidigte Buchprüferin
Kontakt aufnehmen

Informationen

  • Team
  • Praxis
  • Preisgestaltung
  • Kontakt
  • Mandantenportal
  • Impressum

Hamburg bekennt Farbe

hh-bekennt-farbe

News

  • Gehaltsverhandlung: Steuerfreie Gehaltsextras optimieren den Nettolohn12. Juni 2025 - 12:48

    Arbeitgeber und Arbeitnehmer sind gleichermaßen daran interessiert, dass vom Bruttogehalt möglichst viel Netto beim Arbeitnehmer ankommt. Eine klassische Gehaltserhöhung führt

  • Gewerbesteuerliche Kürzung: Schädlichkeit von mitvermieteten Betriebsvorrichtungen12. Juni 2025 - 12:48

    Wenn Ihr Unternehmen ausschließlich eigenen Grundbesitz oder neben eigenem Grundbesitz eigenes Kapitalvermögen verwaltet und nutzt oder Wohnungsbauten betreut oder Häuser

  • Neue Verfügung: Kulturell-sportliche Leistung im Fokus der Umsatzsteuer12. Juni 2025 - 12:48

    Leistungen kultureller, künstlerischer, wissenschaftlicher, unterrichtender, sportlicher, unterhaltender oder ähnlicher Art gelten – bei der Erbringung an Privatpersonen (sogenanntes B2C) –

Neues zum Thema Steuern

Kontaktmöglichkeiten zu Ihrer Steuerberatung Hamburg

Ich schreibe lieber eine Nachricht

Zum Kontaktformular

Ich schreibe lieber eine Mail

kanzlei@holzapfel-steuerberatung.de

Durchsuchen Sie unsere ganze Seite

Informationen

  • Team
  • Praxis
  • Preisgestaltung
  • Kontakt
  • Mandantenportal
  • Impressum

News

  • Gehaltsverhandlung: Steuerfreie Gehaltsextras optimieren den Nettolohn12. Juni 2025 - 12:48

    Arbeitgeber und Arbeitnehmer sind gleichermaßen daran interessiert, dass vom Bruttogehalt möglichst viel Netto beim Arbeitnehmer ankommt. Eine klassische Gehaltserhöhung führt

  • Gewerbesteuerliche Kürzung: Schädlichkeit von mitvermieteten Betriebsvorrichtungen12. Juni 2025 - 12:48

    Wenn Ihr Unternehmen ausschließlich eigenen Grundbesitz oder neben eigenem Grundbesitz eigenes Kapitalvermögen verwaltet und nutzt oder Wohnungsbauten betreut oder Häuser

  • Neue Verfügung: Kulturell-sportliche Leistung im Fokus der Umsatzsteuer12. Juni 2025 - 12:48

    Leistungen kultureller, künstlerischer, wissenschaftlicher, unterrichtender, sportlicher, unterhaltender oder ähnlicher Art gelten – bei der Erbringung an Privatpersonen (sogenanntes B2C) –

Digital können wir

Lexoffice Top Kanzlei Anja Holzapfel

Hamburg bekennt Farbe

hh-bekennt-farbe

Anschrift

Postadresse:

Steuerberatung Anja Holzapfel
c/o Regus Business Centre
Hahnenkamp 1
22765 Hamburg

Geschäftsadresse:

Steuerberatung Anja Holzapfel
Ottenser Hauptstraße 2-6
22765 Hamburg

E-Mail: kanzlei@holzapfel-steuerberatung.de

Öffnungszeiten

Termine nur nach Vereinbarung per Mail

kanzlei@holzapfel-steuerberatung.de

Unser Standort

  • Anja Holzapfel Steuerberatung
© Copyright - Anja Holzapfel Steuerberatung
  • Facebook
  • Twitter
Schlappe für McDonalds: Steuer auf Einwegverpackungen ist verfassungsgemä...Vorzeitige Zinsswap-Auflösung: Ausgleichszahlungen zählen nicht zu den Ve...
Nach oben scrollen

Diese Seite verwendet Cookies, um Ihnen ein besseres Surf-Erlebnis zu ermöglichen. Schauen Sie sich unsere Datenschutzerklärung an (Link im Menü) und erfahren Sie dort, welche Daten wir von Ihnen erheben und wie wir damit umgehen. Klicken Sie gern auf "Einverstanden" oder informieren Sie sich durch Anklicken der anderen Optionen.

Ich stimme zuIhre Einstellungen

Cookie und Datenschutz-Einstellungen



Wie wir Cookies einsetzen

Wir können Ihr Gerät (PC, Smartphone etc.) auffordern, ein Cookie von uns anzunehmen. Diese sehr kleinen Code-Stückchen erlauben es uns, Ihr Verhalten auf der Website zu analysieren und zu verstehen. So erfahren wir, was Ihnen gefällt und was nicht.

Dadurch schaffen wir eine für Sie relevantere Seite und ein enorm verbessertes Erlebnis auf unserer Website.

Essentielle Website Cookies

Diese Cookies sind notwendig, damit unsere Seite für Sie überhaupt funktioniert.

Weil diese Cookies notwendig sind, können Sie diese nicht ablehnen, ohne auf Funktionen der Seite zu verzichten. Sie können diese natürlich über Ihren Browser löschen und kontrollieren.

Google Analytics Cookies

Diese Cookies sammeln Informationen, die entweder in aggregierter Form verwendet werden, um zu verstehen, wie unsere Website genutzt wird oder wie effektiv unsere Marketingkampagnen sind. Oder auch um uns zu helfen, unsere Website und Anwendung für Sie anzupassen, um Ihre Erfahrung im Umgang mit unserer Seite zu verbessern.

Wenn Sie nicht möchtest, dass wir Ihren Besuch auf unserer Website verfolgen, können Sie das Tracking in Ihrem Browser hier deaktivieren:

Andere externe Dienste

Wir verwenden auch verschiedene externe Dienste wie Google Webfonts, Google Maps und externe Videoanbieter. Da diese Anbieter möglicherweise personenbezogene Daten wie Ihre IP-Adresse sammeln, können Sie diese hier blockieren. Bitte beachten Sie, dass dies die Funktionalität und das Erscheinungsbild unserer Website stark beeinträchtigen kann. Änderungen werden wirksam, sobald Sie die Seite neu laden.

Google Webfont Einstellungen:

Google Map Einstellungen:

Vimeo und Youtube Video:

Datenschutzerklärung

Sie können unsere Cookies und Datenschutzeinstellungen im Detail auf unserer Seite zur Datenschutzrichtlinie nachlesen.

Datenschutzerklärung
Accept settingsHide notification only