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Einkommensteuererklärung 2024: Wie sich Versicherungsbeiträge absetzen lassen

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Versicherungen bieten einen wichtigen Schutz für unterschiedliche Lebenslagen, belasten aber schnell spürbar die Haushaltskasse. Die gute Nachricht ist, dass sich ein großer Teil der Versicherungsbeiträge in der Einkommensteuererklärung absetzen lässt.


Altersvorsorgeaufwendungen der Basisversorgung dürfen als Sonderausgaben abgezogen werden. Unter die Basisversorgung fallen unter anderem die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung, für berufsständische Versorgungseinrichtungen und zur sogenannten Rürup-Rente. Seit 2023 können diese Beiträge grundsätzlich zu 100 % abgesetzt werden, jedoch maximal bis zum Höchstbeitrag zur knappschaftlichen Rentenversicherung; für das Jahr 2024 erkennt das Finanzamt maximal 27.566 EUR als Sonderausgaben an. Bei zusammenveranlagten Eheleuten verdoppelt sich der Betrag.


Beiträge zur Riester-Rente lassen sich in Höhe von maximal 2.100 EUR pro Jahr als Sonderausgaben absetzen, wenn dieser Abzug gegenüber der Gewährung von Zulagen günstiger ist. Der Betrag verdoppelt sich bei zusammenveranlagten Ehepaaren, wenn beide zum begünstigten Personenkreis gehören. Die jährliche Grundzulage beträgt bis zu 175 EUR. Die Kinderzulage beträgt bei vor 2008 geborenen Kindern 185 EUR pro Kind, bei ab 2008 geborenen Kindern 300 EUR pro Kind. Die sogenannte Günstigerprüfung erfolgt automatisch durch das Finanzamt. Dabei sind die gezahlten Riester-Beiträge, der individuelle Steuersatz und die Anzahl der Kinder von entscheidender Bedeutung.


Auch für sonstige Vorsorgeaufwendungen steht Steuerzahlern ein Sonderausgabenabzug zu. Neben der Kranken-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung fallen darunter auch Beiträge für eine Privat- sowie Autohaftpflicht-, Risikolebens- oder Berufsunfähigkeitsversicherung. Lebens- oder Rentenversicherungen, die vor 2005 abgeschlossen wurden, sind grundsätzlich ebenfalls begünstigt. Die absetzbare Höchstgrenze liegt hier bei 1.900 EUR pro Jahr für Arbeitnehmer und Beamte sowie 2.800 EUR für Selbständige.


Bei Verheirateten sind die für die beiden Eheleute jeweils geltenden Beträge zu addieren. Die Basisbeiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung lassen sich stets in unbegrenzter Höhe als Sonderausgaben geltend machen. Die Höchstbeträge werden dadurch in vielen Fällen bereits ausgeschöpft. Ein weiterer Entlastungseffekt durch die Beiträge für andere Versicherungen wird daher nur im Einzelfall erreicht.


Beiträge für Versicherungen, die ausschließlich berufliche Risiken abdecken, können in der Regel unbegrenzt als Werbungskosten abgesetzt werden. Dazu gehören die Berufshaftpflicht-, die Arbeitsrechtsschutz- oder eine Unfallversicherung, die nur bei Arbeitsunfällen greift.


Die Beiträge zu einer Hausrat- oder Elementarschadenversicherung oder zu einer privat veranlassten Rechtsschutzversicherung sind hingegen nicht von der Steuer absetzbar.

Information für: alle
zum Thema: Einkommensteuer

(aus: Ausgabe 04/2025)

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Anja Holzapfel


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