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CESOP-Handbuch: Übermittlungspflichten für Zahlungsdienstleister

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Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) hat das Kommunikationshandbuch CESOP überarbeitet und auf seiner Homepage veröffentlicht. Bereits seit dem 01.01.2024 sind Zahlungsdienstleister verpflichtet, bestimmte grenzüberschreitende Zahlungen zu dokumentieren und diese vierteljährlich an das BZSt zu übermitteln. Die rechtliche Grundlage für diese Verpflichtung war im Rahmen des Jahressteuergesetzes 2022 im Bereich der Umsatzsteuer geschaffen worden.


Die Pflicht zur Aufzeichnung und Meldung von grenzüberschreitenden Zahlungen der Zahlungsdienstleister basiert auf einem Legislativpaket, das vom Europäischen Rat am 18.02.2020 verabschiedet wurde. Zahlungsdienstleister werden dazu angehalten, Informationen über grenzüberschreitende Zahlungen aus den EU-Mitgliedstaaten und über den Begünstigten dieser Zahlungen (Zahlungsempfänger) zu übermitteln.


Im Rahmen des Legislativpakets müssen Zahlungsdienstleister, die Zahlungsdienste innerhalb der EU anbieten, die Zahlungsempfänger bei grenzüberschreitenden Zahlungen überwachen und den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten Informationen über diejenigen übermitteln, die mehr als 25 grenzüberschreitende Zahlungen pro Quartal erhalten.


Die übermittelten Informationen werden anschließend in einer zentralen europäischen Datenbank, dem Central Electronic System of Payment Information (CESOP), gesammelt, dort gespeichert, aggregiert und mit anderen europäischen Datenbanken abgeglichen. Alle im CESOP gespeicherten Daten stehen dann den Betrugsbekämpfungsexperten der Mitgliedstaaten über das Netzwerk Eurofisc für weitergehende Analysen zur Verfügung.


Hinweis: Das aktualisierte Kommunikationshandbuch CESOP (Version 1.5) ist auf der Homepage des BZSt abrufbar.

Information für: Unternehmer
zum Thema: Umsatzsteuer

(aus: Ausgabe 04/2025)

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Anja Holzapfel


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