Holzapfel Steuerberatung
  • Karriere
  • Team
  • Kontakt
    • Impressum
    • Datenschutzerklärung
  • Tätigkeiten
    • Schulungen
    • Finanzbuchhaltung
    • Lohnabrechnung
    • Betriebswirtschaftliche Beratung
  • Blog | Tipps
  • Menü Menü

Arbeitslohn von Dritten: Wie hoch darf ein Trinkgeld sein?

News + Aktuelles

Neues zum Thema Steuern

Wenn man in einem Restaurant essen geht und mit dem Service zufrieden ist, gibt man gerne ein Trinkgeld. Das kann aber auch in anderen Bereichen wie zum Beispiel beim Friseur oder Taxifahrer der Fall sein. Ein solches Trinkgeld ist für den Empfänger grundsätzlich steuerfrei. In einem Streitfall ging es nun darum, ob auch bei einer erfolgreichen Anteilsveräußerung eine Art Trinkgeld gezahlt werden kann. Das Finanzgericht Köln (FG) musste sich damit befassen.


Der Kläger war Prokurist der Y-GmbH. Er erhielt von einem an der Y-GmbH beteiligten Unternehmen, der Z-GmbH, eine als „Trinkgeld“ bezeichnete Zahlung in Höhe von 50.000 EUR. In seiner Einkommensteuererklärung machte der Kläger geltend, dass diese Zahlung als Trinkgeld steuerfrei sei. Sie sei ihm aufgrund einer Beteiligungsveräußerung von einem Dritten freiwillig und ohne einen Rechtsanspruch zusätzlich zu seinem Arbeitslohn gewährt worden. In einem Schreiben der Z-GmbH hieß es, dass es sich bei der Zahlung steuerrechtlich um eine Schenkung handle und das Finanzamt hierüber zu informieren sei. Lohnsteuer oder Sozialversicherung würden nicht anfallen – und wurden daher auch nicht einbehalten. Das Finanzamt sah dies jedoch anders.


Auch die Klage vor dem FG war nicht erfolgreich. Bei der Zahlung handle es sich vielmehr um Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit. Zwar sei die Zahlung nicht direkt durch den Arbeitgeber erfolgt, aber auch Zahlungen eines Dritten könnten steuerpflichtiger Arbeitslohn sein, wenn der Arbeitnehmer eine Leistung im Rahmen seines Dienstverhältnisses erbringe und auf dieser Grundlage die Zahlung durch den Dritten erhalte. Des Weiteren erfülle die Zahlung nicht die Voraussetzungen eines Trinkgeldes. Zwar gebe es hierfür keine feste Höchstgrenze, jedoch übersteige der streitige Betrag deutlich den Rahmen dessen, was nach allgemeinem Begriffsverständnis als Trinkgeld eingeordnet würde. Zudem fehle es hier an dem typischen persönlichen Kunden- bzw. Dienstleistungsverhältnis zwischen den Beteiligten, wie es üblicherweise bei einem Trinkgeld der Fall sei.


Hinweis: Bei der Einordnung einer Zahlung kommt es nicht in erster Linie auf ihre Bezeichnung an, sondern darauf, was ihr Sinn und Zweck ist.

Information für: Unternehmer
zum Thema: Einkommensteuer

(aus: Ausgabe 04/2024)

Eintrag teilen
  • Teilen auf Facebook
  • Teilen auf WhatsApp
  • Teilen auf LinkedIn
  • Teilen auf Telegram
  • Per E-Mail teilen
https://www.holzapfel-steuerberatung.de/wp-content/uploads/2022/05/anja-holzapfel-steuerberatung-logo-1.png 0 0 Anja Holzapfel https://www.holzapfel-steuerberatung.de/wp-content/uploads/2022/05/anja-holzapfel-steuerberatung-logo-1.png Anja Holzapfel2024-03-13 13:25:082024-03-13 13:40:21Arbeitslohn von Dritten: Wie hoch darf ein Trinkgeld sein?

Anja Holzapfel


Diplom-Kauffrau
Steuerberaterin
vereidigte Buchprüferin
Kontakt aufnehmen

Informationen

  • Team
  • Praxis
  • Preisgestaltung
  • Kontakt
  • Mandantenportal
  • Impressum

Hamburg bekennt Farbe

hh-bekennt-farbe

News

  • Wärmeabgaben aus Biogasanlagen: Marktwert statt Energieanteil12. Juni 2025 - 12:48

    Das Finanzgericht Niedersachsen (FG) hat sich jüngst mit der umsatzsteuerlichen Bemessungsgrundlage für unentgeltliche Wärmeabgaben aus Biogasanlagen befasst, wenn gleichzeitig entgeltlich

  • Firmenfahrzeuge: Nutzung eines Privatwagens zusätzlich zum Dienstwagen12. Juni 2025 - 12:48

    Manchmal stellt der Arbeitgeber einen Dienstwagen zur Verfügung. Je nach Vereinbarung können Sie dieses Fahrzeug auch für private Fahrten nutzen.

  • Verschenkter Anteil am Mietobjekt: Ohne Schuldübernahme wird Schuldzinsenabzug gekürzt12. Juni 2025 - 12:48

    Gerade bei hohen Vermögenswerten macht es häufig Sinn, diese schon zu Lebzeiten auf die nächste Generation zu übertragen. Dass bei

Neues zum Thema Steuern

Kontaktmöglichkeiten zu Ihrer Steuerberatung Hamburg

Ich schreibe lieber eine Nachricht

Zum Kontaktformular

Ich schreibe lieber eine Mail

kanzlei@holzapfel-steuerberatung.de

Durchsuchen Sie unsere ganze Seite

Informationen

  • Team
  • Praxis
  • Preisgestaltung
  • Kontakt
  • Mandantenportal
  • Impressum

News

  • Wärmeabgaben aus Biogasanlagen: Marktwert statt Energieanteil12. Juni 2025 - 12:48

    Das Finanzgericht Niedersachsen (FG) hat sich jüngst mit der umsatzsteuerlichen Bemessungsgrundlage für unentgeltliche Wärmeabgaben aus Biogasanlagen befasst, wenn gleichzeitig entgeltlich

  • Firmenfahrzeuge: Nutzung eines Privatwagens zusätzlich zum Dienstwagen12. Juni 2025 - 12:48

    Manchmal stellt der Arbeitgeber einen Dienstwagen zur Verfügung. Je nach Vereinbarung können Sie dieses Fahrzeug auch für private Fahrten nutzen.

  • Verschenkter Anteil am Mietobjekt: Ohne Schuldübernahme wird Schuldzinsenabzug gekürzt12. Juni 2025 - 12:48

    Gerade bei hohen Vermögenswerten macht es häufig Sinn, diese schon zu Lebzeiten auf die nächste Generation zu übertragen. Dass bei

Digital können wir

Lexoffice Top Kanzlei Anja Holzapfel

Hamburg bekennt Farbe

hh-bekennt-farbe

Anschrift

Postadresse:

Steuerberatung Anja Holzapfel
c/o Regus Business Centre
Hahnenkamp 1
22765 Hamburg

Geschäftsadresse:

Steuerberatung Anja Holzapfel
Ottenser Hauptstraße 2-6
22765 Hamburg

E-Mail: kanzlei@holzapfel-steuerberatung.de

Öffnungszeiten

Termine nur nach Vereinbarung per Mail

kanzlei@holzapfel-steuerberatung.de

Unser Standort

  • Anja Holzapfel Steuerberatung
© Copyright - Anja Holzapfel Steuerberatung
  • Facebook
  • Twitter
BayLfSt präzisiert: Umsätze in Kindertageseinrichtungen und SchulenÜberraschungsurteil: Gerichtsentscheidung darf nicht auf bisher unerörterten...
Nach oben scrollen

Diese Seite verwendet Cookies, um Ihnen ein besseres Surf-Erlebnis zu ermöglichen. Schauen Sie sich unsere Datenschutzerklärung an (Link im Menü) und erfahren Sie dort, welche Daten wir von Ihnen erheben und wie wir damit umgehen. Klicken Sie gern auf "Einverstanden" oder informieren Sie sich durch Anklicken der anderen Optionen.

Ich stimme zuIhre Einstellungen

Cookie und Datenschutz-Einstellungen



Wie wir Cookies einsetzen

Wir können Ihr Gerät (PC, Smartphone etc.) auffordern, ein Cookie von uns anzunehmen. Diese sehr kleinen Code-Stückchen erlauben es uns, Ihr Verhalten auf der Website zu analysieren und zu verstehen. So erfahren wir, was Ihnen gefällt und was nicht.

Dadurch schaffen wir eine für Sie relevantere Seite und ein enorm verbessertes Erlebnis auf unserer Website.

Essentielle Website Cookies

Diese Cookies sind notwendig, damit unsere Seite für Sie überhaupt funktioniert.

Weil diese Cookies notwendig sind, können Sie diese nicht ablehnen, ohne auf Funktionen der Seite zu verzichten. Sie können diese natürlich über Ihren Browser löschen und kontrollieren.

Google Analytics Cookies

Diese Cookies sammeln Informationen, die entweder in aggregierter Form verwendet werden, um zu verstehen, wie unsere Website genutzt wird oder wie effektiv unsere Marketingkampagnen sind. Oder auch um uns zu helfen, unsere Website und Anwendung für Sie anzupassen, um Ihre Erfahrung im Umgang mit unserer Seite zu verbessern.

Wenn Sie nicht möchtest, dass wir Ihren Besuch auf unserer Website verfolgen, können Sie das Tracking in Ihrem Browser hier deaktivieren:

Andere externe Dienste

Wir verwenden auch verschiedene externe Dienste wie Google Webfonts, Google Maps und externe Videoanbieter. Da diese Anbieter möglicherweise personenbezogene Daten wie Ihre IP-Adresse sammeln, können Sie diese hier blockieren. Bitte beachten Sie, dass dies die Funktionalität und das Erscheinungsbild unserer Website stark beeinträchtigen kann. Änderungen werden wirksam, sobald Sie die Seite neu laden.

Google Webfont Einstellungen:

Google Map Einstellungen:

Vimeo und Youtube Video:

Datenschutzerklärung

Sie können unsere Cookies und Datenschutzeinstellungen im Detail auf unserer Seite zur Datenschutzrichtlinie nachlesen.

Datenschutzerklärung
Accept settingsHide notification only