Holzapfel Steuerberatung
  • Karriere
  • Team
  • Kontakt
    • Impressum
    • Datenschutzerklärung
  • Tätigkeiten
    • Schulungen
    • Finanzbuchhaltung
    • Lohnabrechnung
    • Betriebswirtschaftliche Beratung
  • Blog | Tipps
  • Menü Menü

Anzahlungen beim Hausbau: Nachträgliche Steuerberücksichtigung ist unzulässig

News + Aktuelles

Neues zum Thema Steuern

Das Finanzgericht Köln (FG) hat entgegen der Auffassung des Finanzamts entschieden, dass die Umsatzsteuer auf Anzahlungen bereits mit Ablauf des Voranmeldungszeitraums entsteht, in dem die Zahlung eingegangen ist. Eine nachträgliche Berücksichtigung in einem späteren Jahr ist daher nicht zulässig.


Die Klägerin, eine nach vereinbarten Entgelten versteuernde Unternehmerin, schloss im Jahr 2013 einen Werkvertrag mit einer GmbH. In den Jahren 2013 bis 2015 wurden mehrere Abschlagsrechnungen gestellt und Zahlungen vereinnahmt. Die GmbH war nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt. Die Umsatzsteuer für die ersten sechs Abschlagsrechnungen wurde bereits in den Jahren 2013 und 2014 abgeführt, während die Rechnungen sieben bis neun sowie die Schlussrechnung erst in 2015 gestellt wurden. Das Finanzamt änderte die Umsatzsteuerfestsetzung für 2015 und berücksichtigte die Umsatzsteuer aus den Jahren 2013 und 2014 nachträglich im Jahr 2015.


Das FG stellte klar, dass die Umsatzsteuer für Anzahlungen bereits mit Ablauf des Voranmeldungszeitraums entsteht, in dem das Entgelt vereinnahmt wird. Die nachträgliche Erfassung der Steuer für die Rechnungen aus den Jahren 2013 und 2014 im Jahr 2015 sei daher unzulässig.


Darüber hinaus entschied das Gericht, dass die GmbH nicht als Steuerschuldnerin gemäß § 13b Umsatzsteuergesetz (UStG) angesehen werden kann, da sie die bezogenen Leistungen nicht unmittelbar zur Erbringung eigener Bauleistungen verwendet hat. Zudem schuldet die Klägerin den festgesetzten Steuermehrbetrag auch nicht gemäß § 14c UStG, da aufgrund der fehlenden Vorsteuerabzugsberechtigung der GmbH keine Gefährdung des Steueraufkommens besteht.


Hinweis: Ursprünglich waren die Beteiligten davon ausgegangen, dass die Besteuerung nach § 13b UStG erfolgen müsse. Diese Annahme wurde jedoch durch ein Urteil des Bundesfinanzhofs aus dem Jahr 2013 im Zusammenhang mit Bauträgern widerlegt. Die Finanzverwaltung hatte daraufhin festgestellt, dass die Korrektur der Nettoanzahlungsrechnungen erst mit der Schlussrechnung erfolgen und die Steuer erst zu diesem Zeitpunkt fällig werden soll. Das FG widersprach dieser Auffassung mit seinem Urteil.

Information für: Unternehmer
zum Thema: Umsatzsteuer

(aus: Ausgabe 05/2025)

Eintrag teilen
  • Teilen auf Facebook
  • Teilen auf WhatsApp
  • Teilen auf LinkedIn
  • Teilen auf Telegram
  • Per E-Mail teilen
https://www.holzapfel-steuerberatung.de/wp-content/uploads/2022/05/anja-holzapfel-steuerberatung-logo-1.png 0 0 Anja Holzapfel https://www.holzapfel-steuerberatung.de/wp-content/uploads/2022/05/anja-holzapfel-steuerberatung-logo-1.png Anja Holzapfel2025-04-11 11:59:162025-04-11 12:28:05Anzahlungen beim Hausbau: Nachträgliche Steuerberücksichtigung ist unzulässig

Anja Holzapfel


Diplom-Kauffrau
Steuerberaterin
vereidigte Buchprüferin
Kontakt aufnehmen

Informationen

  • Team
  • Praxis
  • Preisgestaltung
  • Kontakt
  • Mandantenportal
  • Impressum

Hamburg bekennt Farbe

hh-bekennt-farbe

News

  • Wärmeabgaben aus Biogasanlagen: Marktwert statt Energieanteil12. Juni 2025 - 12:48

    Das Finanzgericht Niedersachsen (FG) hat sich jüngst mit der umsatzsteuerlichen Bemessungsgrundlage für unentgeltliche Wärmeabgaben aus Biogasanlagen befasst, wenn gleichzeitig entgeltlich

  • Firmenfahrzeuge: Nutzung eines Privatwagens zusätzlich zum Dienstwagen12. Juni 2025 - 12:48

    Manchmal stellt der Arbeitgeber einen Dienstwagen zur Verfügung. Je nach Vereinbarung können Sie dieses Fahrzeug auch für private Fahrten nutzen.

  • Verschenkter Anteil am Mietobjekt: Ohne Schuldübernahme wird Schuldzinsenabzug gekürzt12. Juni 2025 - 12:48

    Gerade bei hohen Vermögenswerten macht es häufig Sinn, diese schon zu Lebzeiten auf die nächste Generation zu übertragen. Dass bei

Neues zum Thema Steuern

Kontaktmöglichkeiten zu Ihrer Steuerberatung Hamburg

Ich schreibe lieber eine Nachricht

Zum Kontaktformular

Ich schreibe lieber eine Mail

kanzlei@holzapfel-steuerberatung.de

Durchsuchen Sie unsere ganze Seite

Informationen

  • Team
  • Praxis
  • Preisgestaltung
  • Kontakt
  • Mandantenportal
  • Impressum

News

  • Wärmeabgaben aus Biogasanlagen: Marktwert statt Energieanteil12. Juni 2025 - 12:48

    Das Finanzgericht Niedersachsen (FG) hat sich jüngst mit der umsatzsteuerlichen Bemessungsgrundlage für unentgeltliche Wärmeabgaben aus Biogasanlagen befasst, wenn gleichzeitig entgeltlich

  • Firmenfahrzeuge: Nutzung eines Privatwagens zusätzlich zum Dienstwagen12. Juni 2025 - 12:48

    Manchmal stellt der Arbeitgeber einen Dienstwagen zur Verfügung. Je nach Vereinbarung können Sie dieses Fahrzeug auch für private Fahrten nutzen.

  • Verschenkter Anteil am Mietobjekt: Ohne Schuldübernahme wird Schuldzinsenabzug gekürzt12. Juni 2025 - 12:48

    Gerade bei hohen Vermögenswerten macht es häufig Sinn, diese schon zu Lebzeiten auf die nächste Generation zu übertragen. Dass bei

Digital können wir

Lexoffice Top Kanzlei Anja Holzapfel

Hamburg bekennt Farbe

hh-bekennt-farbe

Anschrift

Postadresse:

Steuerberatung Anja Holzapfel
c/o Regus Business Centre
Hahnenkamp 1
22765 Hamburg

Geschäftsadresse:

Steuerberatung Anja Holzapfel
Ottenser Hauptstraße 2-6
22765 Hamburg

E-Mail: kanzlei@holzapfel-steuerberatung.de

Öffnungszeiten

Termine nur nach Vereinbarung per Mail

kanzlei@holzapfel-steuerberatung.de

Unser Standort

  • Anja Holzapfel Steuerberatung
© Copyright - Anja Holzapfel Steuerberatung
  • Facebook
  • Twitter
Krankenkassen-Bonus: Bescheinigung kann Sonderausgabenkürzung abwendenEintritt in Mietverträge: Grundstückskäufer haftet nicht für unrichtigen...
Nach oben scrollen

Diese Seite verwendet Cookies, um Ihnen ein besseres Surf-Erlebnis zu ermöglichen. Schauen Sie sich unsere Datenschutzerklärung an (Link im Menü) und erfahren Sie dort, welche Daten wir von Ihnen erheben und wie wir damit umgehen. Klicken Sie gern auf "Einverstanden" oder informieren Sie sich durch Anklicken der anderen Optionen.

Ich stimme zuIhre Einstellungen

Cookie und Datenschutz-Einstellungen



Wie wir Cookies einsetzen

Wir können Ihr Gerät (PC, Smartphone etc.) auffordern, ein Cookie von uns anzunehmen. Diese sehr kleinen Code-Stückchen erlauben es uns, Ihr Verhalten auf der Website zu analysieren und zu verstehen. So erfahren wir, was Ihnen gefällt und was nicht.

Dadurch schaffen wir eine für Sie relevantere Seite und ein enorm verbessertes Erlebnis auf unserer Website.

Essentielle Website Cookies

Diese Cookies sind notwendig, damit unsere Seite für Sie überhaupt funktioniert.

Weil diese Cookies notwendig sind, können Sie diese nicht ablehnen, ohne auf Funktionen der Seite zu verzichten. Sie können diese natürlich über Ihren Browser löschen und kontrollieren.

Google Analytics Cookies

Diese Cookies sammeln Informationen, die entweder in aggregierter Form verwendet werden, um zu verstehen, wie unsere Website genutzt wird oder wie effektiv unsere Marketingkampagnen sind. Oder auch um uns zu helfen, unsere Website und Anwendung für Sie anzupassen, um Ihre Erfahrung im Umgang mit unserer Seite zu verbessern.

Wenn Sie nicht möchtest, dass wir Ihren Besuch auf unserer Website verfolgen, können Sie das Tracking in Ihrem Browser hier deaktivieren:

Andere externe Dienste

Wir verwenden auch verschiedene externe Dienste wie Google Webfonts, Google Maps und externe Videoanbieter. Da diese Anbieter möglicherweise personenbezogene Daten wie Ihre IP-Adresse sammeln, können Sie diese hier blockieren. Bitte beachten Sie, dass dies die Funktionalität und das Erscheinungsbild unserer Website stark beeinträchtigen kann. Änderungen werden wirksam, sobald Sie die Seite neu laden.

Google Webfont Einstellungen:

Google Map Einstellungen:

Vimeo und Youtube Video:

Datenschutzerklärung

Sie können unsere Cookies und Datenschutzeinstellungen im Detail auf unserer Seite zur Datenschutzrichtlinie nachlesen.

Datenschutzerklärung
Accept settingsHide notification only