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Anspruch auf Elterngeld: Einkommensgrenze sinkt auf 200.000 EUR pro Jahr

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Knapp 1,8 Millionen Menschen haben im Jahr 2023 in Deutschland Elterngeld erhalten. Nach Angaben des Statistischen Bundesamts waren davon 1,3 Millionen Frauen, die durchschnittlich 14,8 Monate in Elternzeit waren. Männer nahmen lediglich eine Elternzeit von durchschnittlich 3,7 Monaten.


Für Geburten ab dem 01.04.2024 wurde die Einkommensgrenze für den Anspruch auf Elterngeld abgesenkt. Nur Elternpaare und Alleinerziehende mit einem zu versteuernden Einkommen von höchstens 200.000 EUR pro Jahr haben nun noch Anspruch auf Elterngeld. Davor hatte die Grenze für Paare bei 300.000 EUR und für Alleinerziehende bei 250.000 EUR gelegen.


Hinweis: Für Geburten ab dem 01.04.2025 sinkt die Einkommensgrenze weiter auf 175.000 EUR ab.


Je höher das durchschnittliche Nettoeinkommen des betreuenden Elternteils im Jahr vor der Geburt war, desto mehr Elterngeld wird gezahlt; der Bemessungssatz beträgt regelmäßig 67 % des früheren Einkommens. Ausgezahlt werden aber mindestens 300 EUR und maximal 1.800 EUR pro Monat.


Werdende Eltern können im Vorfeld aktiv Einfluss auf die Höhe des Elterngelds nehmen, indem sie frühzeitig die Steuerklasse wechseln. Der Elternteil, der nach der Geburt des Kindes zu Hause bleibt und sich um den Nachwuchs kümmert, sollte rechtzeitig von der Steuerklasse 5 in die Steuerklasse 3 wechseln – und zwar spätestens sieben Monate vor dem Mutterschutz, am besten aber bereits früh im Jahr vor der Geburt des Kindes. Dann erhöht sich das Nettogehalt, das der Berechnung des Elterngelds zugrunde gelegt wird, mit dem Ergebnis, dass das Elterngeld entsprechend höher ausfällt.


Aber Achtung: Übernimmt nach einer gewissen Zeit der andere Elternteil die Betreuung des Kindes, richtet sich die Höhe seines Elterngelds nach seinem vorherigen Nettogehalt. War er in Steuerklasse 5 eingereiht, drohen ihm bei der Bemessung des Elterngelds finanzielle Nachteile, weil sein Nettolohn durch einen hohen Steuerabzug entsprechend gering ausgefallen ist. Aus diesem Grund sollten werdende Eltern im Vorfeld genau prüfen, welche Steuerklassenkombination im Endeffekt am günstigsten für sie ist.

Information für: alle
zum Thema: Einkommensteuer

(aus: Ausgabe 08/2024)

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Anja Holzapfel


Diplom-Kauffrau
Steuerberaterin
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