Anpassung zum 01.07.2024: Renten steigen bundesweit einheitlich um 4,57 %
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Gute Nachrichten für Ruheständler: Die Renten in den alten und neuen Bundesländern steigen zum 01.07.2024 um 4,57 % an. Die Rentenanpassung liegt damit im dritten Jahr in Folge oberhalb von 4 % – und damit deutlich über der Inflationsrate. Für eine Standardrente (durchschnittlicher Verdienst und 45 Beitragsjahre) bedeutet die Rentenanpassung einen Anstieg um 77,40 EUR im Monat.
Hinweis: Nachdem im Jahr 2023 der aktuelle Rentenwert Ost aufgrund der höheren Lohnsteigerung in den neuen Bundesländern bereits den West-Wert erreicht hat, erfolgt die Anpassung der Renten nun zum ersten Mal bundeseinheitlich.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales weist darauf hin, dass die Anhebung durch den starken Arbeitsmarkt und gute Lohnabschlüsse möglich wurde. Die für die Rentenanpassung relevante Lohnsteigerung beträgt 4,72 %. Sie basiert auf der vom Statistischen Bundesamt gemeldeten Lohnentwicklung nach den Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen (VGR). Darüber hinaus wird die beitragspflichtige Entgeltentwicklung der Versicherten berücksichtigt, die für die Einnahmesituation der gesetzlichen Rentenversicherung entscheidend ist. Neben der Lohnentwicklung wird bei der Anpassung der Renten auch die Entwicklung des zahlenmäßigen Verhältnisses von Rentenbeziehern zu Beitragszahlern berücksichtigt (sog. Nachhaltigkeitsfaktor).
Information für: | Arbeitgeber und Arbeitnehmer |
zum Thema: | Einkommensteuer |
(aus: Ausgabe 06/2024)