Aktualisierte Liste: Steuerfreie Umsätze für die Luftfahrt
Neues zum Thema Steuern
Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat am 02.01.2024 ein Schreiben zu den steuerfreien Umsätzen für die Luftfahrt veröffentlicht. Zahlreiche deutsche Firmen sind am internationalen Luftverkehr beteiligt. Lieferungen, Instandsetzungen und Vermietungen von Luftfahrzeugen, die zur Verwendung durch Unternehmer bestimmt sind, die im entgeltlichen Luftverkehr überwiegend grenzüberschreitende Beförderungen oder Beförderungen auf ausschließlich im Ausland gelegenen Strecken durchführen, sind umsatzsteuerfrei. Voraussetzung dafür ist, dass der Unternehmer keine oder nur geringe steuerfreie, auf das Inland beschränkte Beförderungen anbietet. Dies bezieht sich auch auf den Transport kranker und verletzter Personen mit hierfür besonders eingerichteten Transportmitteln.
Das BMF hat zur Erleichterung des Geschäftsverkehrs und zur Sicherheit aller Beteiligten eine Liste der Unternehmer bekanntgegeben, die im entgeltlichen Luftverkehr überwiegend derartige Beförderungen vornehmen. In diese Liste wurden neun im Inland ansässige Unternehmen neu aufgenommen. Des Weiteren wurde eine Adressänderung berücksichtigt sowie eine Änderung des Firmennamens. Vier Firmen wurden von der Liste gestrichen. Die Liste wird jährlich aktualisiert.
Information für: | Unternehmer |
zum Thema: | Umsatzsteuer |
(aus: Ausgabe 04/2024)