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Verlustberechnung: Wie der Altersentlastungsbetrag bei der Verlustberechnung berücksichtigt wird

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Wenn es in einem Jahr nicht so gut läuft und man einen Verlust aus seinen Einkünften erzielt, ist das keine schöne Situation. Allerdings kann es etwas trösten, dass man unter bestimmten Voraussetzungen den erzielten Verlust mit positiven Einnahmen aus anderen Jahren verrechnen darf. Aber wie wird eigentlich dieser Verlust berechnet? Das Finanzamt war im Streitfall der Ansicht, dass ein möglicher Altersentlastungsbetrag nicht bei der Verlustermittlung zu berücksichtigen ist. Das Finanzgericht Thüringen (FG) musste nun darüber entscheiden.


Das Finanzamt setzte die Einkommensteuer 2017 gegenüber dem Kläger auf 0 EUR fest. Der verbleibende Verlustvortrag zum 31.12.2017 wurde am 10.03.2021 auf 194 EUR festgestellt. Dabei wurde ausgeführt, dass verbleibende negative Einkünfte in Höhe von 25.194 EUR vorlägen und hiervon ein Verlustrücktrag nach 2016 in Höhe von 25.000 EUR erfolge. Hiergegen legte der Kläger am 15.03.2021 Einspruch ein mit der Begründung, dass der Verlustrücktrag fehlerhaft ermittelt worden sei. Das Finanzamt habe bei der Berechnung den Altersentlastungsbetrag nicht berücksichtigt.


Dieser Einspruch vor dem FG war erfolgreich. Das Finanzamt hat zu Unrecht den Altersentlastungsbetrag in Höhe von 1.824 EUR nicht berücksichtigt. Der verbleibende Verlustvortrag sei gesondert festzustellen. Verbleibender Verlustvortrag seien die bei der Ermittlung des Gesamtbetrags der Einkünfte nichtausgeglichenen negativen Einkünfte, vermindert um bestimmte Beträge, vermehrt um den auf den Schluss des vorangegangenen Veranlagungszeitraums festgestellten verbleibenden Verlustvortrag. Der Senat folge nicht der Ansicht des Finanzamts, dass der Altersentlastungsbetrag nicht zu berücksichtigen sei. Vielmehr sei erst der Gesamtbetrag der Einkünfte auszugleichen. Dies ergebe sich auch schon aus dem Wortlaut des Gesetzes. Diese Berücksichtigung bei der Verlustberechnung widerspreche auch nicht dem Sinn des Altersentlastungsbetrags.

Information für: alle
zum Thema: Einkommensteuer

(aus: Ausgabe 08/2023)

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Anja Holzapfel


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