Holzapfel Steuerberatung
  • Karriere
  • Team
  • Kontakt
    • Impressum
    • Datenschutzerklärung
  • Tätigkeiten
    • Schulungen
    • Finanzbuchhaltung
    • Lohnabrechnung
    • Betriebswirtschaftliche Beratung
  • Blog | Tipps
  • Menü Menü

Tod eines Prozessbeteiligten: Gerichtsprozess ist trotz bekannter Rechtsnachfolger auszusetzen

News + Aktuelles

Neues zum Thema Steuern

Verstirbt während eines Gerichtsprozesses ein Beteiligter, führt dies nach der Zivilprozessordnung automatisch zu einer Unterbrechung des Verfahrens, bis es durch den Rechtsnachfolger wieder aufgenommen wird. Etwas anderes gilt, wenn die verstorbene Prozesspartei durch einen Prozessbevollmächtigten vertreten wurde. In diesem Fall wird das Verfahren nur auf gesonderten Antrag hin ausgesetzt. Lehnt das Gericht einen begründeten Aussetzungsantrag des Prozessbevollmächtigten oder des Prozessgegners ab und führt das Verfahren unbehelligt fort, begeht es damit einen Verfahrensfehler, so dass die gerichtliche Entscheidung später angefochten werden kann.


Der Bundesfinanzhof (BFH) hat nun entschieden, dass Gerichte einen Prozess aufgrund eines solchen (nicht rechtsmissbräuchlich gestellten) Antrags zwingend aussetzen müssen und ihnen hier kein Ermessensspielraum verbleibt. Weiter stellte der BFH klar, dass ein Aussetzungsantrag auch noch gestellt werden kann, wenn der Rechtsnachfolger des verstorbenen Prozessbeteiligten bereits zweifelsfrei feststeht. Durch die Aussetzung soll nicht nur die Möglichkeit geschaffen werden, die Erben zu ermitteln, sondern auch ein Zeitfenster gewährt werden, damit sich der Prozessbevollmächtigte mit den ermittelten Erben hinsichtlich der weiteren Prozessführung abstimmen kann. Der Bevollmächtigte hat ein eigenes Interesse daran, bei Unklarheiten infolge des Todes einer Partei einen vorläufigen Stillstand des Verfahrens herbeizuführen, der ihn vor möglichen Schadensersatzansprüchen schützt.


Hinweis: Nur wenn ein Aussetzungsantrag rechtsmissbräuchlich ist, weil er ausschließlich der Verzögerung des Verfahrens dient, darf er abgelehnt werden. In allen anderen Fällen muss das Gericht eine „Zwangspause“ gewähren.

Information für: alle
zum Thema: übrige Steuerarten

(aus: Ausgabe 07/2023)

Eintrag teilen
  • Teilen auf Facebook
  • Teilen auf WhatsApp
  • Teilen auf LinkedIn
  • Teilen auf Telegram
  • Per E-Mail teilen
https://www.holzapfel-steuerberatung.de/wp-content/uploads/2022/05/anja-holzapfel-steuerberatung-logo-1.png 0 0 Anja Holzapfel https://www.holzapfel-steuerberatung.de/wp-content/uploads/2022/05/anja-holzapfel-steuerberatung-logo-1.png Anja Holzapfel2023-06-12 10:44:142023-06-12 11:31:56Tod eines Prozessbeteiligten: Gerichtsprozess ist trotz bekannter Rechtsnachfolger auszusetzen

Anja Holzapfel


Diplom-Kauffrau
Steuerberaterin
vereidigte Buchprüferin
Kontakt aufnehmen

Informationen

  • Team
  • Praxis
  • Preisgestaltung
  • Kontakt
  • Mandantenportal
  • Impressum

Hamburg bekennt Farbe

hh-bekennt-farbe

News

  • Steuerfreiheit von Bildungsleistungen: Alte Bescheinigungen weiterhin gültig11. April 2025 - 11:59

    Das Bayerische Landesamt für Steuern hat am 17.01.2025 eine Verfügung zur Gültigkeit von Bescheinigungen für Zwecke der Steuerbefreiung nach § 4

  • Konzerninterne Dienstleistungen: Vorsteuerabzug nur bei eigenem Leistungsbezug11. April 2025 - 11:59

    Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat sich kürzlich mit der Frage des Vorsteuerabzugs im Kontext konzerninterner Dienstleistungen befasst, die für mehrere

  • Gebäudeabschreibung: BMF veröffentlicht neue Arbeitshilfe zur Kaufpreisaufteilung11. April 2025 - 11:59

    Nach dem Kauf eines Mietobjekts sind Vermieter naturgemäß daran interessiert, dass das Finanzamt (FA) einen möglichst hohen Teil des Kaufpreises

Neues zum Thema Steuern

Kontaktmöglichkeiten zu Ihrer Steuerberatung Hamburg

Ich schreibe lieber eine Nachricht

Zum Kontaktformular

Ich schreibe lieber eine Mail

kanzlei@holzapfel-steuerberatung.de

Durchsuchen Sie unsere ganze Seite

Informationen

  • Team
  • Praxis
  • Preisgestaltung
  • Kontakt
  • Mandantenportal
  • Impressum

News

  • Steuerfreiheit von Bildungsleistungen: Alte Bescheinigungen weiterhin gültig11. April 2025 - 11:59

    Das Bayerische Landesamt für Steuern hat am 17.01.2025 eine Verfügung zur Gültigkeit von Bescheinigungen für Zwecke der Steuerbefreiung nach § 4

  • Konzerninterne Dienstleistungen: Vorsteuerabzug nur bei eigenem Leistungsbezug11. April 2025 - 11:59

    Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat sich kürzlich mit der Frage des Vorsteuerabzugs im Kontext konzerninterner Dienstleistungen befasst, die für mehrere

  • Gebäudeabschreibung: BMF veröffentlicht neue Arbeitshilfe zur Kaufpreisaufteilung11. April 2025 - 11:59

    Nach dem Kauf eines Mietobjekts sind Vermieter naturgemäß daran interessiert, dass das Finanzamt (FA) einen möglichst hohen Teil des Kaufpreises

Digital können wir

Lexoffice Top Kanzlei Anja Holzapfel

Hamburg bekennt Farbe

hh-bekennt-farbe

Anschrift

Postadresse:

Steuerberatung Anja Holzapfel
c/o Regus Business Centre
Hahnenkamp 1
22765 Hamburg

Geschäftsadresse:

Steuerberatung Anja Holzapfel
Ottenser Hauptstraße 2-6
22765 Hamburg

E-Mail: kanzlei@holzapfel-steuerberatung.de

Öffnungszeiten

Termine nur nach Vereinbarung per Mail

kanzlei@holzapfel-steuerberatung.de

Unser Standort

  • Anja Holzapfel Steuerberatung
© Copyright - Anja Holzapfel Steuerberatung
  • Facebook
  • Twitter
Verspätungszuschlag – gesetzliche Änderungen – Abgabefrist &...Verspätungszuschlag - aktuelle Tipps & TricksSteuererklärungen 2021 und 2022: Abgabefristen im Überblick
Nach oben scrollen

Diese Seite verwendet Cookies, um Ihnen ein besseres Surf-Erlebnis zu ermöglichen. Schauen Sie sich unsere Datenschutzerklärung an (Link im Menü) und erfahren Sie dort, welche Daten wir von Ihnen erheben und wie wir damit umgehen. Klicken Sie gern auf "Einverstanden" oder informieren Sie sich durch Anklicken der anderen Optionen.

Ich stimme zuIhre Einstellungen

Cookie und Datenschutz-Einstellungen



Wie wir Cookies einsetzen

Wir können Ihr Gerät (PC, Smartphone etc.) auffordern, ein Cookie von uns anzunehmen. Diese sehr kleinen Code-Stückchen erlauben es uns, Ihr Verhalten auf der Website zu analysieren und zu verstehen. So erfahren wir, was Ihnen gefällt und was nicht.

Dadurch schaffen wir eine für Sie relevantere Seite und ein enorm verbessertes Erlebnis auf unserer Website.

Essentielle Website Cookies

Diese Cookies sind notwendig, damit unsere Seite für Sie überhaupt funktioniert.

Weil diese Cookies notwendig sind, können Sie diese nicht ablehnen, ohne auf Funktionen der Seite zu verzichten. Sie können diese natürlich über Ihren Browser löschen und kontrollieren.

Google Analytics Cookies

Diese Cookies sammeln Informationen, die entweder in aggregierter Form verwendet werden, um zu verstehen, wie unsere Website genutzt wird oder wie effektiv unsere Marketingkampagnen sind. Oder auch um uns zu helfen, unsere Website und Anwendung für Sie anzupassen, um Ihre Erfahrung im Umgang mit unserer Seite zu verbessern.

Wenn Sie nicht möchtest, dass wir Ihren Besuch auf unserer Website verfolgen, können Sie das Tracking in Ihrem Browser hier deaktivieren:

Andere externe Dienste

Wir verwenden auch verschiedene externe Dienste wie Google Webfonts, Google Maps und externe Videoanbieter. Da diese Anbieter möglicherweise personenbezogene Daten wie Ihre IP-Adresse sammeln, können Sie diese hier blockieren. Bitte beachten Sie, dass dies die Funktionalität und das Erscheinungsbild unserer Website stark beeinträchtigen kann. Änderungen werden wirksam, sobald Sie die Seite neu laden.

Google Webfont Einstellungen:

Google Map Einstellungen:

Vimeo und Youtube Video:

Datenschutzerklärung

Sie können unsere Cookies und Datenschutzeinstellungen im Detail auf unserer Seite zur Datenschutzrichtlinie nachlesen.

Datenschutzerklärung
Accept settingsHide notification only