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Zahlen für 2024: Mehr als zwei Drittel der Rentenleistungen waren einkommensteuerpflichtig

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Das Statistische Bundesamt (Destatis) hat ermittelt, dass hierzulande im Jahr 2024 insgesamt 22,3 Millionen Personen eine gesetzliche, private oder betriebliche Rente erhalten haben. Insgesamt wurden 403 Mrd. EUR ausgezahlt. Wie Destatis weiter mitteilt, stieg die Zahl der Rentenempfänger im Vergleich zum Vorjahr um 0,75 % oder 167.000 Personen. Die Höhe der Rentenleistungen nahm im selben Zeitraum um 5,7 % oder 21,7 Mrd. EUR zu.


70 % der gesamten Rentenleistungen zählten im Jahr 2024 zu den steuerpflichtigen Einkünften (282,6 Mrd. EUR). Seit 2015 stieg der durchschnittliche Besteuerungsanteil damit um rund 15 Prozentpunkte. Die Ursache für den Anstieg ist die neu geregelte Besteuerung von Alterseinkünften im Alterseinkünftegesetz von 2005.


Welcher Anteil der Renteneinkünfte steuerpflichtig ist, richtet sich nach dem Jahr des Rentenbeginns: Je später der Rentenbeginn, desto höher ist der besteuerte Anteil der Renteneinkünfte. Außerdem steigt der Besteuerungsanteil durch allgemeine Rentenerhöhungen, da diese komplett steuerpflichtig sind. Bei vielen Rentnern liegt der steuerpflichtige Teil ihrer Renten nach relevanten Abzügen jedoch unterhalb des jährlichen Grundfreibetrags, so dass viele Rentenzahlungen steuerfrei bleiben, sofern keine weiteren Einkünfte vorliegen.


Wie viele Rentner für das Jahr 2024 tatsächlich Einkommensteuer zahlen mussten bzw. müssen, ist aufgrund der langen Fristen zur Steuerveranlagung noch nicht bekannt. Die aktuellsten Informationen zur Rentenbesteuerung liegen lediglich für das Jahr 2021 vor: Demnach wurden rund 41 % oder 8,9 Millionen der insgesamt 21,9 Millionen Rentenbezieher vom Finanzamt zur Kasse gebeten. Im Vergleich zu 2020 war dieser Anteil um 0,74 Prozentpunkte buw. 214.000 Personen angestiegen.


Bei rund 81 % der im Jahr 2021 steuerbelasteten Rentenempfänger – hierzu zählen auch hinterbliebene Eheleute und Kinder – lagen neben Renten noch andere Einkünfte wie Versorgungsbezüge, Arbeitseinkommen oder Mieteinnahmen vor. Bei zusammen veranlagten Ehepaaren können das auch Einkünfte des Partners sein, die für die Besteuerung addiert werden.

Information für: alle
zum Thema: Einkommensteuer

(aus: Ausgabe 11/2025)

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Anja Holzapfel


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