Holzapfel Steuerberatung
  • Karriere
  • Team
  • Kontakt
    • Impressum
    • Datenschutzerklärung
  • Tätigkeiten
    • Schulungen
    • Finanzbuchhaltung
    • Lohnabrechnung
    • Betriebswirtschaftliche Beratung
  • Blog | Tipps
  • Menü Menü

Professionelle Pokerspieler: Auch Onlinepoker in der Variante „Pot Limit Omaha“ kann zu gewerblichen Einkünften führen

News + Aktuelles

Neues zum Thema Steuern

Wer in seiner Freizeit sporadisch an virtuellen Pokertischen spielt, muss keinen Steuerzugriff auf seine Gewinne fürchten, da seine Tätigkeit vom Fiskus als steuerlich nicht relevant eingestuft wird. Anders sieht es jedoch aus, wenn das Pokerspiel berufsmäßig und professionell ausgeübt wird. Die Grenzen für den Eintritt in die Einkommensteuer- und Gewerbesteuerpflicht sind hier jedoch fließend, so dass jeder Fall individuell bewertet werden muss – und nicht selten zu Finanzgerichtsprozessen führt.


In einem neuen Fall hat sich der Bundesfinanzhof (BFH) mit einem jungen Mann befasst, der bereits zu Schulzeiten das Onlinepokerspiel für sich entdeckt hatte. Zunächst spielte er nur in der Variante „Texas Hold’em“, später dann in der komplexeren Variante „Pot Limit Omaha“. Nach seiner Schulzeit (ab 2007) brach er verschiedene Studiengänge ab und widmete sich für 15 bis 25 Stunden pro Woche dem Onlinepoker. Er baute sich eine erhebliche Präsenz in den einschlägigen Medien auf und spielte an bis zu zwölf virtuellen Pokertischen gleichzeitig.


Auch das Finanzamt wurde auf ihn aufmerksam und unterzog ihn einer Außenprüfung, die für die Jahre 2008 bis 2013 einen bislang unversteuerten Totalgewinn aus dem Pokerspiel von 748.824 EUR aufdeckte.


Der BFH entschied nun, dass das Pokern im vorliegenden Fall gewerblicher Natur war und die Gewinne daher der Einkommen- und Gewerbesteuer unterlagen. Nach Gerichtsmeinung lag ein Gewerbebetrieb vor, da der Kläger sich nachhaltig betätigt hatte. Aufgrund der Vielzahl seiner Pokerspiele war seine Tätigkeit von der Absicht getragen gewesen, sie zu wiederholen und als ständige Erwerbsquelle zu verwerten. Ferner hatte sich der Kläger durch sein Pokerspiel auch am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr beteiligt, denn die Tätigkeit war auf einen Leistungs- oder Gütertausch gerichtet.


Pokern ist nicht als reines Glücksspiel (ohne Leistungsaustausch) einzustufen, da neben Glücks- auch Geschicklichkeitselemente entscheidend sind. Dies gilt nicht nur für Präsenzturniere, sondern auch für Onlinespiele. Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung überwiegen bei der Variante „Texas Hold’em“ schon bei Durchschnittsspielern die Geschicklichkeitselemente. Nach Gerichtsmeinung muss dies erst recht für die Variante „Pot Limit Omaha“ gelten, denn bei dieser Variante steigt die Komplexität des Spiels, so dass es noch stärker auf die Strategie des Spielers ankommt.


Die Tätigkeit des Klägers hatte auch den Rahmen einer privaten Vermögensverwaltung verlassen, da bei ihm strukturell-gewerbliche Aspekte in den Vordergrund gerückt waren. Er hatte – teils zeitgleich – auf zahlreichen Onlineportalen gespielt und eine erhebliche Wochenstundenzahl investiert.

Information für: alle
zum Thema: Einkommensteuer

(aus: Ausgabe 10/2025)

Eintrag teilen
  • Teilen auf Facebook
  • Teilen auf WhatsApp
  • Teilen auf LinkedIn
  • Teilen auf Telegram
  • Per E-Mail teilen
https://www.holzapfel-steuerberatung.de/wp-content/uploads/2022/05/anja-holzapfel-steuerberatung-logo-1.png 0 0 Anja Holzapfel https://www.holzapfel-steuerberatung.de/wp-content/uploads/2022/05/anja-holzapfel-steuerberatung-logo-1.png Anja Holzapfel2025-09-12 12:19:352025-09-12 12:30:49Professionelle Pokerspieler: Auch Onlinepoker in der Variante „Pot Limit Omaha“ kann zu gewerblichen Einkünften führen
0 Kommentare

Hinterlasse einen Kommentar

An der Diskussion beteiligen?
Hinterlasse uns deinen Kommentar!

Schreibe einen Kommentar Antworten abbrechen

Du musst angemeldet sein, um einen Kommentar abzugeben.

Anja Holzapfel


Diplom-Kauffrau
Steuerberaterin
vereidigte Buchprüferin
Kontakt aufnehmen

Informationen

  • Team
  • Praxis
  • Preisgestaltung
  • Kontakt
  • Mandantenportal
  • Impressum

Hamburg bekennt Farbe

hh-bekennt-farbe

News

  • Fragliche Werbungskosten: Kann eine Ferienwohnung erste Tätigkeitsstätte des Vermieters sein?12. September 2025 - 12:19

    Wenn Sie eine Ferienwohnung haben und diese vermieten, können Sie die mit der Vermietung zusammenhängenden Aufwendungen als Werbungskosten berücksichtigen. Diese

  • Umsatzsteuerbefreiung bei Goldtransaktionen: Gewichtskriterium und Wertorientierung beim Anlagegold präzisiert12. September 2025 - 12:19

    Wann ist Gold eigentlich Anlagegold und wann ist der Handel damit umsatzsteuerfrei? Grundsätzlich sind Lieferung, Einfuhr und innergemeinschaftlicher Erwerb von

  • Haushaltsnahe Dienst- und Handwerkerleistungen: Wie sich der Garten mit Steuerersparnis verschönern lässt12. September 2025 - 12:19

    Im Garten ist immer etwas zu tun. Warum also nicht auch mal Profis ranlassen? Das Finanzamt (FA) sponsert diesen Einsatz

Neues zum Thema Steuern

Kontaktmöglichkeiten zu Ihrer Steuerberatung Hamburg

Ich schreibe lieber eine Nachricht

Zum Kontaktformular

Ich schreibe lieber eine Mail

kanzlei@holzapfel-steuerberatung.de

Durchsuchen Sie unsere ganze Seite

Informationen

  • Team
  • Praxis
  • Preisgestaltung
  • Kontakt
  • Mandantenportal
  • Impressum

News

  • Fragliche Werbungskosten: Kann eine Ferienwohnung erste Tätigkeitsstätte des Vermieters sein?12. September 2025 - 12:19

    Wenn Sie eine Ferienwohnung haben und diese vermieten, können Sie die mit der Vermietung zusammenhängenden Aufwendungen als Werbungskosten berücksichtigen. Diese

  • Umsatzsteuerbefreiung bei Goldtransaktionen: Gewichtskriterium und Wertorientierung beim Anlagegold präzisiert12. September 2025 - 12:19

    Wann ist Gold eigentlich Anlagegold und wann ist der Handel damit umsatzsteuerfrei? Grundsätzlich sind Lieferung, Einfuhr und innergemeinschaftlicher Erwerb von

  • Haushaltsnahe Dienst- und Handwerkerleistungen: Wie sich der Garten mit Steuerersparnis verschönern lässt12. September 2025 - 12:19

    Im Garten ist immer etwas zu tun. Warum also nicht auch mal Profis ranlassen? Das Finanzamt (FA) sponsert diesen Einsatz

Digital können wir

Lexoffice Top Kanzlei Anja Holzapfel

Hamburg bekennt Farbe

hh-bekennt-farbe

Anschrift

Postadresse:

Steuerberatung Anja Holzapfel
c/o Regus Business Centre
Hahnenkamp 1
22765 Hamburg

Geschäftsadresse:

Steuerberatung Anja Holzapfel
Ottenser Hauptstraße 2-6
22765 Hamburg

E-Mail: kanzlei@holzapfel-steuerberatung.de

Öffnungszeiten

Termine nur nach Vereinbarung per Mail

kanzlei@holzapfel-steuerberatung.de

Unser Standort

  • Anja Holzapfel Steuerberatung
© Copyright - Anja Holzapfel Steuerberatung
  • Facebook
  • Twitter
Bescheidänderung trotz Bestandskraft: Finanzamt darf verspätete Rentenbezugsmitteilung...Ärztlicher Notfalldienst: Auch die vertretungsweise Übernahme ist umsatzs...
Nach oben scrollen

Diese Seite verwendet Cookies, um Ihnen ein besseres Surf-Erlebnis zu ermöglichen. Schauen Sie sich unsere Datenschutzerklärung an (Link im Menü) und erfahren Sie dort, welche Daten wir von Ihnen erheben und wie wir damit umgehen. Klicken Sie gern auf "Einverstanden" oder informieren Sie sich durch Anklicken der anderen Optionen.

Ich stimme zuIhre Einstellungen

Cookie und Datenschutz-Einstellungen



Wie wir Cookies einsetzen

Wir können Ihr Gerät (PC, Smartphone etc.) auffordern, ein Cookie von uns anzunehmen. Diese sehr kleinen Code-Stückchen erlauben es uns, Ihr Verhalten auf der Website zu analysieren und zu verstehen. So erfahren wir, was Ihnen gefällt und was nicht.

Dadurch schaffen wir eine für Sie relevantere Seite und ein enorm verbessertes Erlebnis auf unserer Website.

Essentielle Website Cookies

Diese Cookies sind notwendig, damit unsere Seite für Sie überhaupt funktioniert.

Weil diese Cookies notwendig sind, können Sie diese nicht ablehnen, ohne auf Funktionen der Seite zu verzichten. Sie können diese natürlich über Ihren Browser löschen und kontrollieren.

Google Analytics Cookies

Diese Cookies sammeln Informationen, die entweder in aggregierter Form verwendet werden, um zu verstehen, wie unsere Website genutzt wird oder wie effektiv unsere Marketingkampagnen sind. Oder auch um uns zu helfen, unsere Website und Anwendung für Sie anzupassen, um Ihre Erfahrung im Umgang mit unserer Seite zu verbessern.

Wenn Sie nicht möchtest, dass wir Ihren Besuch auf unserer Website verfolgen, können Sie das Tracking in Ihrem Browser hier deaktivieren:

Andere externe Dienste

Wir verwenden auch verschiedene externe Dienste wie Google Webfonts, Google Maps und externe Videoanbieter. Da diese Anbieter möglicherweise personenbezogene Daten wie Ihre IP-Adresse sammeln, können Sie diese hier blockieren. Bitte beachten Sie, dass dies die Funktionalität und das Erscheinungsbild unserer Website stark beeinträchtigen kann. Änderungen werden wirksam, sobald Sie die Seite neu laden.

Google Webfont Einstellungen:

Google Map Einstellungen:

Vimeo und Youtube Video:

Datenschutzerklärung

Sie können unsere Cookies und Datenschutzeinstellungen im Detail auf unserer Seite zur Datenschutzrichtlinie nachlesen.

Datenschutzerklärung
Accept settingsHide notification only