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Rat der Europäischen Union: Grünes Licht für die „Mehrwertsteuer im digitalen Zeitalter“

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Neues zum Thema Steuern

Am 11.03.2025 hat der Rat der EU ein umfassendes Paket zur Anpassung der Mehrwertsteuervorschriften an das digitale Zeitalter verabschiedet. Dieses neue Gesetzgebungspaket umfasst eine Richtlinie, eine Verordnung und eine Durchführungsverordnung, die darauf abzielen, das Mehrwertsteuersystem der EU zu modernisieren, den Verwaltungsaufwand für Unternehmen zu reduzieren, die Wettbewerbsfähigkeit zu stärken und Steuerbetrug zu bekämpfen.


Bereits am 08.12.2022 hatte die EU-Kommission das Paket „Mehrwertsteuer im digitalen Zeitalter“ vorgestellt, das drei Vorschläge umfasst: eine Änderung der Mehrwertsteuersystem-Richtlinie, eine Anpassung der EU-Verordnung zur Verwaltungsverbesserung und eine Durchführungsverordnung zur Aktualisierung der Informationsanforderungen für bestimmte Mehrwertsteuerregelungen. Das beschlossene Paket bringt Änderungen in den folgenden Bereichen des Mehrwertsteuersystems mit sich:

  • Bis 2030 erfolgt die vollständige Digitalisierung der Mehrwertsteuer-Meldepflichten für Unternehmen, die grenzüberschreitend Waren und Dienstleistungen an andere EU-Unternehmen verkaufen.
  • Online-Plattformen werden verpflichtet, die Mehrwertsteuer für Kurzzeitvermietungen von Unterkünften und für Personenbeförderungen zu erheben und abzuführen, wenn einzelne Dienstleister dies nicht tun.
  • Die One-Stop-Shop-Regelung für die Mehrwertsteuer wird verbessert und ausgeweitet, so dass Unternehmen nicht in jedem EU-Mitgliedstaat eine separate und kostspielige Mehrwertsteuer-Registrierung vornehmen müssen.

Hinweis: Das neue Paket vereinfacht die Mehrwertsteuerverwaltung für Unternehmen, verringert bürokratische Hürden, unterstützt kleine Unternehmen durch die erweiterte One-Stop-Shop-Regelung und stärkt die Steuerbetrugsbekämpfung durch digitale Rechnungen und Echtzeitmeldungen. Es tritt 20 Tage nach Veröffentlichung im Amtsblatt der EU in Kraft, wobei die Verordnung und die Durchführungsverordnung unmittelbar gelten, während die Richtlinie noch in nationales Recht umgesetzt werden muss.

Information für: Unternehmer
zum Thema: übrige Steuerarten

(aus: Ausgabe 06/2025)

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Anja Holzapfel


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