Holzapfel Steuerberatung
  • Karriere
  • Team
  • Kontakt
    • Impressum
    • Datenschutzerklärung
  • Tätigkeiten
    • Schulungen
    • Finanzbuchhaltung
    • Lohnabrechnung
    • Betriebswirtschaftliche Beratung
  • Blog | Tipps
  • Menü Menü

Arbeitsstätte im Ausland: Berechnung der Nichtrückkehrtage eines Grenzgängers

News + Aktuelles

Neues zum Thema Steuern

Wer an einer Landesgrenze lebt, kann sich entscheiden, in welchem Land er arbeiten oder auch wohnen will. Möglich ist es auch, in dem einen Land zu wohnen und in dem anderen zu arbeiten. Damit am Ende nicht beide Länder die Einkünfte besteuern, gibt es sogenannte Doppelbesteuerungsabkommen (DBA), die die Besteuerung regeln und immer nur einem Land das Besteuerungsrecht zuweisen. Im Verhältnis zur Schweiz gibt es zudem spezielle Regelungen für Grenzgänger. Hier ist insbesondere die Anzahl der Tage entscheidend, an denen man nicht zu seinem Wohnsitz zurückgekehrt ist. Im Streitfall musste das Finanzgericht Baden-Württemberg (FG) entscheiden, wie sich eine Teilzeittätigkeit auf die Berechnung auswirkt.


Der Kläger war im Streitjahr in Teilzeit mit einem Beschäftigungsumfang von 90 % bei einer Firma in der Schweiz angestellt. Er hatte eine Wohnung in Deutschland und ein Zimmer in der Schweiz. Der Lebensmittelpunkt lag jedoch bei der Familie in Deutschland. Das Finanzamt versteuerte den gesamten Arbeitslohn in Deutschland. Der Kläger war aber der Ansicht, die Schweiz habe das Besteuerungsrecht, da er kein Grenzgänger sei.


Die Klage vor dem FG war erfolgreich. Deutschland hat nicht das Besteuerungsrecht für die in der Schweiz erzielten Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit. Der Kläger ist kein Grenzgänger nach dem DBA. Er ist berufsbedingt an mehr als 54 Tagen (90 % von 60 Tagen aufgrund der Teilzeitbeschäftigung) nicht an seinen Wohnsitz in Deutschland zurückgekehrt. Ein tägliches Überqueren der Grenze zur Schweiz ist für die Begründung der Grenzgängereigenschaft nicht erforderlich, ein gelegentliches Überqueren jedoch nicht ausreichend.


Eine Nichtrückkehr aufgrund der Arbeitsausübung erfolgt dann, wenn dem Steuerpflichtigen eine Rückkehr nach Deutschland nicht möglich oder nicht zumutbar ist. Entscheidend sind die konkreten Umstände des Einzelfalls. Maßgebend für die Auslegung des Begriffs der „Zumutbarkeit der Rückkehr“ sind daher für den Senat die Art der Tätigkeit, der Arbeitsbeginn, das Arbeitsende, die Entfernung und die Zeitdauer für eine Fahrt zwischen inländischer Wohnung und Arbeitsort – und nicht nur die Entfernung oder die Reisezeit. Folglich war der Kläger kein Grenzgänger.

Information für: Arbeitgeber und Arbeitnehmer
zum Thema: Einkommensteuer

(aus: Ausgabe 06/2025)

Eintrag teilen
  • Teilen auf Facebook
  • Teilen auf WhatsApp
  • Teilen auf LinkedIn
  • Teilen auf Telegram
  • Per E-Mail teilen
https://www.holzapfel-steuerberatung.de/wp-content/uploads/2022/05/anja-holzapfel-steuerberatung-logo-1.png 0 0 Anja Holzapfel https://www.holzapfel-steuerberatung.de/wp-content/uploads/2022/05/anja-holzapfel-steuerberatung-logo-1.png Anja Holzapfel2025-05-12 14:07:302025-05-12 14:44:37Arbeitsstätte im Ausland: Berechnung der Nichtrückkehrtage eines Grenzgängers

Anja Holzapfel


Diplom-Kauffrau
Steuerberaterin
vereidigte Buchprüferin
Kontakt aufnehmen

Informationen

  • Team
  • Praxis
  • Preisgestaltung
  • Kontakt
  • Mandantenportal
  • Impressum

Hamburg bekennt Farbe

hh-bekennt-farbe

News

  • Zur Sicherheit übereignete Aktien: Zurechnung beim Erwerber hängt von Möglichkeit der Rechteausübung ab12. Mai 2025 - 14:07

    Die Abgabenordnung bestimmt, dass Wirtschaftsgüter grundsätzlich dem zivilrechtlichen Eigentümer zuzurechnen sind. Abweichend hiervon muss ein Wirtschaftsgut aber derjenigen Person zugerechnet

  • Vorsteuerabzug für Photovoltaik: Gericht erkennt Mieterstrom als eigenständige Leistung an12. Mai 2025 - 14:07

    Was bedeutet das Urteil des Finanzgerichts Münster (FG) vom 18.02.2025 für Vermieter, die in Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) investieren? Diese aktuelle Entscheidung

  • Grundsteuer: Können die Bodenrichtwerte innerhalb einer Richtwertzone abweichen?12. Mai 2025 - 14:07

    Haben Sie den Begriff „Bodenrichtwertzone“ schon einmal gehört? Damit ist ein Gebiet gemeint, in dem, auf den Bodenrichtwert bezogen, einheitliche

Neues zum Thema Steuern

Kontaktmöglichkeiten zu Ihrer Steuerberatung Hamburg

Ich schreibe lieber eine Nachricht

Zum Kontaktformular

Ich schreibe lieber eine Mail

kanzlei@holzapfel-steuerberatung.de

Durchsuchen Sie unsere ganze Seite

Informationen

  • Team
  • Praxis
  • Preisgestaltung
  • Kontakt
  • Mandantenportal
  • Impressum

News

  • Zur Sicherheit übereignete Aktien: Zurechnung beim Erwerber hängt von Möglichkeit der Rechteausübung ab12. Mai 2025 - 14:07

    Die Abgabenordnung bestimmt, dass Wirtschaftsgüter grundsätzlich dem zivilrechtlichen Eigentümer zuzurechnen sind. Abweichend hiervon muss ein Wirtschaftsgut aber derjenigen Person zugerechnet

  • Vorsteuerabzug für Photovoltaik: Gericht erkennt Mieterstrom als eigenständige Leistung an12. Mai 2025 - 14:07

    Was bedeutet das Urteil des Finanzgerichts Münster (FG) vom 18.02.2025 für Vermieter, die in Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) investieren? Diese aktuelle Entscheidung

  • Grundsteuer: Können die Bodenrichtwerte innerhalb einer Richtwertzone abweichen?12. Mai 2025 - 14:07

    Haben Sie den Begriff „Bodenrichtwertzone“ schon einmal gehört? Damit ist ein Gebiet gemeint, in dem, auf den Bodenrichtwert bezogen, einheitliche

Digital können wir

Lexoffice Top Kanzlei Anja Holzapfel

Hamburg bekennt Farbe

hh-bekennt-farbe

Anschrift

Postadresse:

Steuerberatung Anja Holzapfel
c/o Regus Business Centre
Hahnenkamp 1
22765 Hamburg

Geschäftsadresse:

Steuerberatung Anja Holzapfel
Ottenser Hauptstraße 2-6
22765 Hamburg

E-Mail: kanzlei@holzapfel-steuerberatung.de

Öffnungszeiten

Termine nur nach Vereinbarung per Mail

kanzlei@holzapfel-steuerberatung.de

Unser Standort

  • Anja Holzapfel Steuerberatung
© Copyright - Anja Holzapfel Steuerberatung
  • Facebook
  • Twitter
Anhebung zum 01.07.2025: Renten steigen bundesweit um 3,74 %Neubauprojekte: Auch nachträglich vereinbarte Sonderwünsche können die Grunderwerbsteuer...
Nach oben scrollen

Diese Seite verwendet Cookies, um Ihnen ein besseres Surf-Erlebnis zu ermöglichen. Schauen Sie sich unsere Datenschutzerklärung an (Link im Menü) und erfahren Sie dort, welche Daten wir von Ihnen erheben und wie wir damit umgehen. Klicken Sie gern auf "Einverstanden" oder informieren Sie sich durch Anklicken der anderen Optionen.

Ich stimme zuIhre Einstellungen

Cookie und Datenschutz-Einstellungen



Wie wir Cookies einsetzen

Wir können Ihr Gerät (PC, Smartphone etc.) auffordern, ein Cookie von uns anzunehmen. Diese sehr kleinen Code-Stückchen erlauben es uns, Ihr Verhalten auf der Website zu analysieren und zu verstehen. So erfahren wir, was Ihnen gefällt und was nicht.

Dadurch schaffen wir eine für Sie relevantere Seite und ein enorm verbessertes Erlebnis auf unserer Website.

Essentielle Website Cookies

Diese Cookies sind notwendig, damit unsere Seite für Sie überhaupt funktioniert.

Weil diese Cookies notwendig sind, können Sie diese nicht ablehnen, ohne auf Funktionen der Seite zu verzichten. Sie können diese natürlich über Ihren Browser löschen und kontrollieren.

Google Analytics Cookies

Diese Cookies sammeln Informationen, die entweder in aggregierter Form verwendet werden, um zu verstehen, wie unsere Website genutzt wird oder wie effektiv unsere Marketingkampagnen sind. Oder auch um uns zu helfen, unsere Website und Anwendung für Sie anzupassen, um Ihre Erfahrung im Umgang mit unserer Seite zu verbessern.

Wenn Sie nicht möchtest, dass wir Ihren Besuch auf unserer Website verfolgen, können Sie das Tracking in Ihrem Browser hier deaktivieren:

Andere externe Dienste

Wir verwenden auch verschiedene externe Dienste wie Google Webfonts, Google Maps und externe Videoanbieter. Da diese Anbieter möglicherweise personenbezogene Daten wie Ihre IP-Adresse sammeln, können Sie diese hier blockieren. Bitte beachten Sie, dass dies die Funktionalität und das Erscheinungsbild unserer Website stark beeinträchtigen kann. Änderungen werden wirksam, sobald Sie die Seite neu laden.

Google Webfont Einstellungen:

Google Map Einstellungen:

Vimeo und Youtube Video:

Datenschutzerklärung

Sie können unsere Cookies und Datenschutzeinstellungen im Detail auf unserer Seite zur Datenschutzrichtlinie nachlesen.

Datenschutzerklärung
Accept settingsHide notification only