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Mehrwertsteuerbefreiung: EU führt elektronische Bescheinigung ein

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Am 10.12.2024 erzielte der Rat der EU eine politische Einigung über eine neue Richtlinie, die den Weg für die Einführung einer elektronischen Bescheinigung über die Mehrwertsteuerbefreiung ebnet. Diese Bescheinigung ersetzt die bisherige Papierbescheinigung und soll insbesondere für die steuerfreie Lieferung von Waren, die für Botschaften, internationale Organisationen oder Streitkräfte bestimmt sind, verwendet werden.


Die Einführung der elektronischen Bescheinigung ist ein Schritt in Richtung Modernisierung des Mehrwertsteuersystems der EU, insbesondere im Rahmen des umfassenden Projekts „Mehrwertsteuer im digitalen Zeitalter“. Die genaue Gestaltung des elektronischen Formats, einschließlich der erforderlichen IT-Spezifikationen, wird in den kommenden Monaten von Expertengruppen erarbeitet. Während einer Übergangsphase von 2031 bis 2032 wird den Mitgliedstaaten die Möglichkeit eingeräumt, sowohl die elektronische als auch die Papierfassung der Bescheinigung zu verwenden. Ab dem 01.07.2032 wird jedoch ausschließlich die elektronische Bescheinigung zulässig sein.


Ein wesentlicher Bestandteil der Einigung ist die Begrenzung des Geltungsbereichs der obligatorischen Verwendung der elektronischen Bescheinigung auf Fälle, in denen zwei Mitgliedstaaten beteiligt sind und die Mehrwertsteuerbefreiung nicht über eine Rückerstattung gewährt wird. Darüber hinaus hat der Rat den ursprünglich vorgesehenen Übergangszeitraum (2026 bis 2030) auf 2031 bis 2032 verlegt und somit auch verkürzt.


Die EU-Kommission wird in den nächsten Monaten die technischen Einzelheiten des elektronischen Formats festlegen, einschließlich des Zugangs für die antragstellenden Institutionen und Privatpersonen sowie des Verfahrens zur elektronischen Ausstellung und Unterzeichnung der Bescheinigungen. Zudem wird sie für die Verwaltung und den Betrieb des zentralen Systems verantwortlich sein, in dem die Bescheinigungen gespeichert und verarbeitet werden.


Hinweis: Mit dieser Einigung strebt die EU an, die Verwaltung der Mehrwertsteuerbefreiungen zu optimieren und digital zu modernisieren. Die Mitgliedstaaten müssen die Richtlinie bis spätestens 30.06.2031 in nationales Recht umsetzen. Nach einer abschließenden rechtlichen Prüfung und der förmlichen Annahme durch den Rat tritt die Richtlinie mit Veröffentlichung im Amtsblatt der EU in Kraft.

Information für: Unternehmer
zum Thema: Umsatzsteuer

(aus: Ausgabe 03/2025)

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Anja Holzapfel


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