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Eintragung von Lohnsteuerfreibeträgen: Wie sich der Nettolohn erhöhen lässt

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Arbeitnehmer können ihr Nettogehalt aufbessern, indem sie bei ihrem Finanzamt (FA) einen persönlichen Lohnsteuerfreibetrag beantragen. Den Freibetrag erhalten Steuerzahler für voraussichtlich anfallende Ausgaben, die sie ansonsten erst später in den jeweiligen Einkommensteuererklärungen geltend machen könnten. Durch den Freibetrag müssen sie also nicht bis zum Steuerbescheid 2025 warten, um eine zu viel gezahlte Lohnsteuer aus 2025 zurückzubekommen. Weil der Arbeitgeber den Freibetrag beim Lohnsteuerabzug berücksichtigen muss, wird direkt weniger Lohnsteuer einbehalten, so dass das monatliche Nettogehalt steigt.


Die Eintragung eines Freibetrags lohnt insbesondere für Berufstätige, die mit ihren Jobkosten über dem Arbeitnehmerpauschbetrag von 1.230 EUR pro Jahr liegen, zum Beispiel mit Kosten für Arbeitswege, Arbeit im Homeoffice, berufliche Fort- und Weiterbildung, Gewerkschaftsbeiträge oder doppelte Haushaltsführung. Bevor jedoch das FA einen zusätzlichen Freibetrag in die elektronische Lohnsteuerkarte (ELStAM) einträgt, müssen die Ausgaben mindestens 600 EUR über dem Arbeitnehmerpauschbetrag liegen. Bei Ehegatten wird diese Grenze nicht verdoppelt.


Auch bestimmte private Ausgaben helfen, über die 600-EUR-Grenze zu springen. Eltern können zum Beispiel ihre zu erwartenden Aufwendungen für die Kinderbetreuung und die Privatschule als Freibetrag eintragen lassen. Berücksichtigungsfähig sind auch Unterhaltszahlungen, Spenden, Krankheits- und Pflegekosten oder andere Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen.


Alleinerziehende sollten zudem prüfen, ob sie die Steuerklasse II beantragt haben, damit der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende in Höhe von mindestens 4.260 EUR pro Jahr (355 EUR im Monat) angerechnet wird. Der Fiskus gewährt den Betrag nicht automatisch, sondern nur über einen Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung oder durch Einreichung einer Einkommensteuererklärung.


Hinweis: Sämtliche persönlichen Freibeträge sowie auch Behinderten- oder Pflegepauschbeträge beantragen Arbeitnehmer mit dem „Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung und zu den Lohnsteuerabzugsmerkmalen“ am einfachsten online über www.elster.de. Das Formular ist auch zu verwenden, wenn jemand die Steuerklasse ändern will.


Wichtig zu wissen: Wer sich einen Lohnsteuerfreibetrag vom FA eintragen lässt, ist für das betreffende Steuerjahr in der Regel verpflichtet, später eine Einkommensteuererklärung abzugeben.

Information für: Arbeitgeber und Arbeitnehmer
zum Thema: Einkommensteuer

(aus: Ausgabe 02/2025)

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Anja Holzapfel


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