Holzapfel Steuerberatung
  • Karriere
  • Team
  • Kontakt
    • Impressum
    • Datenschutzerklärung
  • Tätigkeiten
    • Schulungen
    • Finanzbuchhaltung
    • Lohnabrechnung
    • Betriebswirtschaftliche Beratung
  • Blog | Tipps
  • Menü Menü

Rehabilitationsklinik: Aufnahme und Verpflegung von Begleitpersonen

News + Aktuelles

Neues zum Thema Steuern

Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat ein Schreiben zur Steuerbefreiung für Umsätze aus der Aufnahme und Verpflegung von Begleitpersonen und der Verpflegung von Mitarbeitern herausgegeben.


Viele Patienten wünschen sich gerade bei längeren Krankenhausaufenthalten, dass ihre Angehörigen in der Nähe sind. Auch wenn die Unterbringung von Begleitpersonen direkt im Krankenhaus den Heilungserfolg verbessern mag, ist sie deshalb noch lange nicht von der Umsatzsteuer befreit. Der Bundesfinanzhof (BFH) hatte bereits im Jahr 2015 zu dieser Thematik geurteilt. Er hatte konkret entschieden, dass eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, die als gesetzlicher Träger der Sozialversicherung im Rahmen der von ihr betriebenen Rehabilitationskliniken ohne medizinische Notwendigkeit Begleitpersonen von Patienten gegen privatrechtlich vereinbartes gesondertes Entgelt unterbringt und verpflegt sowie an ihre Mitarbeiter entgeltliche Verpflegungsleistungen erbringt, insoweit unternehmerisch tätig ist. Im Ergebnis führt diese Körperschaft umsatzsteuerbare und umsatzsteuerpflichtige Umsätze aus, wenn die genannten Leistungen für die Tätigkeiten in den Rehabilitationskliniken nicht unerlässlich oder dazu bestimmt sind, den Rehabilitationskliniken zusätzliche Einnahmen zu verschaffen.


Im aktuellen Schreiben nimmt das BMF auf die Rechtsprechung des BFH Bezug und passt in diesem Zusammenhang den Umsatzsteuer-Anwendungserlass an.


Hinweis: Die Grundsätze dieses Schreibens sind in allen offenen Fällen anzuwenden.

Information für: Unternehmer
zum Thema: Umsatzsteuer

(aus: Ausgabe 07/2023)

Eintrag teilen
  • Teilen auf Facebook
  • Teilen auf WhatsApp
  • Teilen auf LinkedIn
  • Teilen auf Telegram
  • Per E-Mail teilen
https://www.holzapfel-steuerberatung.de/wp-content/uploads/2022/05/anja-holzapfel-steuerberatung-logo-1.png 0 0 Anja Holzapfel https://www.holzapfel-steuerberatung.de/wp-content/uploads/2022/05/anja-holzapfel-steuerberatung-logo-1.png Anja Holzapfel2023-06-12 10:44:152023-06-12 11:31:56Rehabilitationsklinik: Aufnahme und Verpflegung von Begleitpersonen

Anja Holzapfel


Diplom-Kauffrau
Steuerberaterin
vereidigte Buchprüferin
Kontakt aufnehmen

Informationen

  • Team
  • Praxis
  • Preisgestaltung
  • Kontakt
  • Mandantenportal
  • Impressum

Hamburg bekennt Farbe

hh-bekennt-farbe

News

  • Wenn die PV-Anlage steuerbefreit ist: Kosten können als Handwerkerleistungen abgesetzt werden13. September 2023 - 11:56

    Einnahmen aus dem Betrieb von kleinen und mittleren Photovoltaikanlagen bis 30 kWp sind seit 2022 einkommensteuerbefreit. Seit 2023 entfällt beim Kauf

  • Gewerbesteuer: Sind Erstattungszinsen als Betriebseinnahmen zu berücksichtigen?13. September 2023 - 11:56

    Bereits seit dem Veranlagungszeitraum 2008 ist es nicht mehr erlaubt, die Gewerbesteuer als Betriebsausgabe gewinnmindernd zu berücksichtigen. Dazu gehören auch

  • Fünfjahreszeitraum und Dreiobjektgrenze: Wann liegt ein gewerblicher Grundstückshandel vor?13. September 2023 - 11:56

    Wenn Sie ein Grundstück kaufen und nach kurzer Zeit wieder verkaufen, kann ein steuerpflichtiger Veräußerungsgewinn entstehen. Handelt es sich um

Neues zum Thema Steuern

Kontaktmöglichkeiten zu Ihrer Steuerberatung Hamburg

Ich schreibe lieber eine Nachricht

Zum Kontaktformular

Ich schreibe lieber eine Mail

kanzlei@holzapfel-steuerberatung.de

Ich telefoniere lieber

+49 40 600 88 69-30

Durchsuchen Sie unsere ganze Seite

Informationen

  • Team
  • Praxis
  • Preisgestaltung
  • Kontakt
  • Mandantenportal
  • Impressum

News

  • Wenn die PV-Anlage steuerbefreit ist: Kosten können als Handwerkerleistungen abgesetzt werden13. September 2023 - 11:56

    Einnahmen aus dem Betrieb von kleinen und mittleren Photovoltaikanlagen bis 30 kWp sind seit 2022 einkommensteuerbefreit. Seit 2023 entfällt beim Kauf

  • Gewerbesteuer: Sind Erstattungszinsen als Betriebseinnahmen zu berücksichtigen?13. September 2023 - 11:56

    Bereits seit dem Veranlagungszeitraum 2008 ist es nicht mehr erlaubt, die Gewerbesteuer als Betriebsausgabe gewinnmindernd zu berücksichtigen. Dazu gehören auch

  • Fünfjahreszeitraum und Dreiobjektgrenze: Wann liegt ein gewerblicher Grundstückshandel vor?13. September 2023 - 11:56

    Wenn Sie ein Grundstück kaufen und nach kurzer Zeit wieder verkaufen, kann ein steuerpflichtiger Veräußerungsgewinn entstehen. Handelt es sich um

Digital können wir

Lexoffice Top Kanzlei Anja Holzapfel

Hamburg bekennt Farbe

hh-bekennt-farbe

Anschrift

Anja Holzapfel Steuerberatung
Schillerstr. 47-49
22767 Hamburg

Telefon: +49 40 600 88 69-30
Fax: +49 40 600 88 69-40
E-Mail: kanzlei@holzapfel-steuerberatung.de

Öffnungszeiten

Montaggeschlossen (Mo. & Fr. per E-Mail)
Dienstag09:00 - 15:00
Mittwoch09:00 - 15:00
Donnerstag09:00 - 15:00
Freitaggeschlossen (Mo. & Fr. per E-Mail)
Samstaggeschlossen (Mo. & Fr. per E-Mail)
Sonntaggeschlossen (Mo. & Fr. per E-Mail)

Unser Standort

  • Anja Holzapfel Steuerberatung
© Copyright - Anja Holzapfel Steuerberatung
  • Facebook
  • Twitter
Für Neu-Rentner 2023: Wie Alterseinkünfte besteuert werdenDoppelte Haushaltsführung: Welche finanziellen Beteiligungen begründen einen...
Nach oben scrollen

Diese Seite verwendet Cookies, um Ihnen ein besseres Surf-Erlebnis zu ermöglichen. Schauen Sie sich unsere Datenschutzerklärung an (Link im Menü) und erfahren Sie dort, welche Daten wir von Ihnen erheben und wie wir damit umgehen. Klicken Sie gern auf "Einverstanden" oder informieren Sie sich durch Anklicken der anderen Optionen.

Ich stimme zuIhre Einstellungen

Cookie und Datenschutz-Einstellungen



Wie wir Cookies einsetzen

Wir können Ihr Gerät (PC, Smartphone etc.) auffordern, ein Cookie von uns anzunehmen. Diese sehr kleinen Code-Stückchen erlauben es uns, Ihr Verhalten auf der Website zu analysieren und zu verstehen. So erfahren wir, was Ihnen gefällt und was nicht.

Dadurch schaffen wir eine für Sie relevantere Seite und ein enorm verbessertes Erlebnis auf unserer Website.

Essentielle Website Cookies

Diese Cookies sind notwendig, damit unsere Seite für Sie überhaupt funktioniert.

Weil diese Cookies notwendig sind, können Sie diese nicht ablehnen, ohne auf Funktionen der Seite zu verzichten. Sie können diese natürlich über Ihren Browser löschen und kontrollieren.

Google Analytics Cookies

Diese Cookies sammeln Informationen, die entweder in aggregierter Form verwendet werden, um zu verstehen, wie unsere Website genutzt wird oder wie effektiv unsere Marketingkampagnen sind. Oder auch um uns zu helfen, unsere Website und Anwendung für Sie anzupassen, um Ihre Erfahrung im Umgang mit unserer Seite zu verbessern.

Wenn Sie nicht möchtest, dass wir Ihren Besuch auf unserer Website verfolgen, können Sie das Tracking in Ihrem Browser hier deaktivieren:

Andere externe Dienste

Wir verwenden auch verschiedene externe Dienste wie Google Webfonts, Google Maps und externe Videoanbieter. Da diese Anbieter möglicherweise personenbezogene Daten wie Ihre IP-Adresse sammeln, können Sie diese hier blockieren. Bitte beachten Sie, dass dies die Funktionalität und das Erscheinungsbild unserer Website stark beeinträchtigen kann. Änderungen werden wirksam, sobald Sie die Seite neu laden.

Google Webfont Einstellungen:

Google Map Einstellungen:

Vimeo und Youtube Video:

Datenschutzerklärung

Sie können unsere Cookies und Datenschutzeinstellungen im Detail auf unserer Seite zur Datenschutzrichtlinie nachlesen.

Datenschutzerklärung
Accept settingsHide notification only