Holzapfel Steuerberatung
  • Karriere
  • Team
  • Kontakt
    • Impressum
    • Datenschutzerklärung
  • Tätigkeiten
    • Schulungen
    • Finanzbuchhaltung
    • Lohnabrechnung
    • Betriebswirtschaftliche Beratung
  • Blog | Tipps
  • Menü Menü

Feste Niederlassung: Klarheit in Lohnveredelungsfällen

News + Aktuelles

Neues zum Thema Steuern

Erbringt ein Unternehmer sonstige Leistungen an eine feste Niederlassung eines anderen Unternehmers, liegt der Leistungsort dort, wo sich die feste Niederlassung befindet. Es ist jedoch häufig nicht leicht zu bestimmen, ob eine feste Niederlassung vorliegt. Dem aktuellen Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zum Bestehen einer festen Niederlassung lag ein Lohnveredelungssachverhalt zugrunde. Im Mittelpunkt stand die Frage, ob der Auftraggeber am Ort des Auftragnehmers eine feste Niederlassung begründet, wenn der Auftragnehmer ausschließlich für den Auftraggeber tätig wird.


Eine Tätigkeit im Ausland ist dann als feste Niederlassung einzustufen, wenn ein hinreichender Grad an Beständigkeit sowie eine Struktur besteht, die von der personellen und technischen Ausstattung her eine autonome Erbringung der betreffenden Leistung ermöglicht. Diese Struktur bzw. Ausstattung muss nicht unmittelbar im Eigentum des Unternehmens stehen. Es genügt, wenn das Unternehmen über diese so verfügen kann, als wäre es die eigene Struktur bzw. Ausstattung. Von ausländischen Finanzverwaltungen wurde häufig die Auffassung vertreten, dass den Unternehmen, die Lohnfertiger im Ausland einsetzen, automatisch eine feste Niederlassung im Ausland zugeschrieben wird.


In seinem Urteil hat der EuGH dieser Auffassung widersprochen. Er stellt klar, dass wenn ein Steuerpflichtiger einen ausländischen Lohnveredler mit dem Ankauf von Rohstoffen, der anschließenden Verarbeitung, Zwischenlagerung einschließlich Verwaltung der hergestellten Produkte sowie der Abgabe von Empfehlungen zur Optimierung des Produktionsverfahrens inklusive technischer Kontrollen und Bewertungen beauftragt, dies für den Steuerpflichtigen noch keine feste Niederlassung begründet. Der bloße Einsatz bzw. die Beauftragung von Lohnfertigern führt somit nicht automatisch zu einer festen Niederlassung im Ausland.


Hinweis: Das Urteil des EuGH setzt die Reihe der Entscheidungen fort, die er zum Begriff der festen Niederlassung erlassen hat. Es betrifft zwar im zugrundeliegenden Fall einen Unternehmer in einem Drittland. Die Entscheidung sollte aber auch auf Unternehmer mit Sitz in einem EU-Mitgliedstaat übertragbar sein. Die Thematik der festen Niederlassungen ist überaus komplex. Unternehmen sollten die Entwicklungen dazu unbedingt im Blick behalten.

Information für: Unternehmer
zum Thema: Umsatzsteuer

(aus: Ausgabe 11/2023)

Eintrag teilen
  • Teilen auf Facebook
  • Teilen auf WhatsApp
  • Teilen auf LinkedIn
  • Teilen auf Telegram
  • Per E-Mail teilen
https://www.holzapfel-steuerberatung.de/wp-content/uploads/2022/05/anja-holzapfel-steuerberatung-logo-1.png 0 0 Anja Holzapfel https://www.holzapfel-steuerberatung.de/wp-content/uploads/2022/05/anja-holzapfel-steuerberatung-logo-1.png Anja Holzapfel2023-10-12 13:22:232023-10-12 13:29:47Feste Niederlassung: Klarheit in Lohnveredelungsfällen

Anja Holzapfel


Diplom-Kauffrau
Steuerberaterin
vereidigte Buchprüferin
Kontakt aufnehmen

Informationen

  • Team
  • Praxis
  • Preisgestaltung
  • Kontakt
  • Mandantenportal
  • Impressum

Hamburg bekennt Farbe

hh-bekennt-farbe

News

  • Wärmeabgaben aus Biogasanlagen: Marktwert statt Energieanteil12. Juni 2025 - 12:48

    Das Finanzgericht Niedersachsen (FG) hat sich jüngst mit der umsatzsteuerlichen Bemessungsgrundlage für unentgeltliche Wärmeabgaben aus Biogasanlagen befasst, wenn gleichzeitig entgeltlich

  • Firmenfahrzeuge: Nutzung eines Privatwagens zusätzlich zum Dienstwagen12. Juni 2025 - 12:48

    Manchmal stellt der Arbeitgeber einen Dienstwagen zur Verfügung. Je nach Vereinbarung können Sie dieses Fahrzeug auch für private Fahrten nutzen.

  • Verschenkter Anteil am Mietobjekt: Ohne Schuldübernahme wird Schuldzinsenabzug gekürzt12. Juni 2025 - 12:48

    Gerade bei hohen Vermögenswerten macht es häufig Sinn, diese schon zu Lebzeiten auf die nächste Generation zu übertragen. Dass bei

Neues zum Thema Steuern

Kontaktmöglichkeiten zu Ihrer Steuerberatung Hamburg

Ich schreibe lieber eine Nachricht

Zum Kontaktformular

Ich schreibe lieber eine Mail

kanzlei@holzapfel-steuerberatung.de

Durchsuchen Sie unsere ganze Seite

Informationen

  • Team
  • Praxis
  • Preisgestaltung
  • Kontakt
  • Mandantenportal
  • Impressum

News

  • Wärmeabgaben aus Biogasanlagen: Marktwert statt Energieanteil12. Juni 2025 - 12:48

    Das Finanzgericht Niedersachsen (FG) hat sich jüngst mit der umsatzsteuerlichen Bemessungsgrundlage für unentgeltliche Wärmeabgaben aus Biogasanlagen befasst, wenn gleichzeitig entgeltlich

  • Firmenfahrzeuge: Nutzung eines Privatwagens zusätzlich zum Dienstwagen12. Juni 2025 - 12:48

    Manchmal stellt der Arbeitgeber einen Dienstwagen zur Verfügung. Je nach Vereinbarung können Sie dieses Fahrzeug auch für private Fahrten nutzen.

  • Verschenkter Anteil am Mietobjekt: Ohne Schuldübernahme wird Schuldzinsenabzug gekürzt12. Juni 2025 - 12:48

    Gerade bei hohen Vermögenswerten macht es häufig Sinn, diese schon zu Lebzeiten auf die nächste Generation zu übertragen. Dass bei

Digital können wir

Lexoffice Top Kanzlei Anja Holzapfel

Hamburg bekennt Farbe

hh-bekennt-farbe

Anschrift

Postadresse:

Steuerberatung Anja Holzapfel
c/o Regus Business Centre
Hahnenkamp 1
22765 Hamburg

Geschäftsadresse:

Steuerberatung Anja Holzapfel
Ottenser Hauptstraße 2-6
22765 Hamburg

E-Mail: kanzlei@holzapfel-steuerberatung.de

Öffnungszeiten

Termine nur nach Vereinbarung per Mail

kanzlei@holzapfel-steuerberatung.de

Unser Standort

  • Anja Holzapfel Steuerberatung
© Copyright - Anja Holzapfel Steuerberatung
  • Facebook
  • Twitter
Sozialfürsorge: Voraussetzungen der Steuerbefreiung bei grenzüberschreitenden...Anteilsschenkung: Zur Frage einer einheitlichen Übertragung in zwei Schrit...
Nach oben scrollen

Diese Seite verwendet Cookies, um Ihnen ein besseres Surf-Erlebnis zu ermöglichen. Schauen Sie sich unsere Datenschutzerklärung an (Link im Menü) und erfahren Sie dort, welche Daten wir von Ihnen erheben und wie wir damit umgehen. Klicken Sie gern auf "Einverstanden" oder informieren Sie sich durch Anklicken der anderen Optionen.

Ich stimme zuIhre Einstellungen

Cookie und Datenschutz-Einstellungen



Wie wir Cookies einsetzen

Wir können Ihr Gerät (PC, Smartphone etc.) auffordern, ein Cookie von uns anzunehmen. Diese sehr kleinen Code-Stückchen erlauben es uns, Ihr Verhalten auf der Website zu analysieren und zu verstehen. So erfahren wir, was Ihnen gefällt und was nicht.

Dadurch schaffen wir eine für Sie relevantere Seite und ein enorm verbessertes Erlebnis auf unserer Website.

Essentielle Website Cookies

Diese Cookies sind notwendig, damit unsere Seite für Sie überhaupt funktioniert.

Weil diese Cookies notwendig sind, können Sie diese nicht ablehnen, ohne auf Funktionen der Seite zu verzichten. Sie können diese natürlich über Ihren Browser löschen und kontrollieren.

Google Analytics Cookies

Diese Cookies sammeln Informationen, die entweder in aggregierter Form verwendet werden, um zu verstehen, wie unsere Website genutzt wird oder wie effektiv unsere Marketingkampagnen sind. Oder auch um uns zu helfen, unsere Website und Anwendung für Sie anzupassen, um Ihre Erfahrung im Umgang mit unserer Seite zu verbessern.

Wenn Sie nicht möchtest, dass wir Ihren Besuch auf unserer Website verfolgen, können Sie das Tracking in Ihrem Browser hier deaktivieren:

Andere externe Dienste

Wir verwenden auch verschiedene externe Dienste wie Google Webfonts, Google Maps und externe Videoanbieter. Da diese Anbieter möglicherweise personenbezogene Daten wie Ihre IP-Adresse sammeln, können Sie diese hier blockieren. Bitte beachten Sie, dass dies die Funktionalität und das Erscheinungsbild unserer Website stark beeinträchtigen kann. Änderungen werden wirksam, sobald Sie die Seite neu laden.

Google Webfont Einstellungen:

Google Map Einstellungen:

Vimeo und Youtube Video:

Datenschutzerklärung

Sie können unsere Cookies und Datenschutzeinstellungen im Detail auf unserer Seite zur Datenschutzrichtlinie nachlesen.

Datenschutzerklärung
Accept settingsHide notification only