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Elektrofahrzeuge: Staatliche Förderung und Steuervorteile ab 2023 im Überblick

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Elektromobilität wird auch in den Jahren 2023 und 2024 noch vom Staat gefördert, allerdings fällt die Förderung nicht mehr so üppig aus wie noch in den Vorjahren. Nach wie vor lassen sich mit einem Elektroauto zudem Steuern sparen. Die aktuell geltenden Regelungen im Überblick:

  • Seit dem 01.01.2023 werden nur noch rein batterieelektrische Fahrzeuge und Brennstoffzellenfahrzeuge mit dem Umweltbonus gefördert. Die bisherige Förderung für Plug-in-Hybride ist entfallen. Für neu gekaufte Elektroautos mit einem Nettolistenpreis bis 40.000 EUR lässt der Staat noch 4.500 EUR springen, bei einem Nettolistenpreis von 40.000 EUR bis 65.000 EUR sind es noch 3.000 EUR. Hinzu kommen weitere 2.250 EUR bzw. 1.500 EUR, die der Hersteller zahlt. Die Mindesthaltedauer beträgt jeweils zwölf Monate. Elektrofahrzeuge mit einem Nettolistenpreis über 65.000 EUR erhalten keine staatliche Förderung.
  • Für geleaste Fahrzeuge mit einer Leasinglaufzeit ab 24 Monaten gelten die gleichen Fördersätze. Liegt die Leasinglaufzeit allerdings zwischen zwölf und 23 Monaten, reduziert sich der Umweltbonus bei einem Nettolistenpreis von unter 40.000 EUR auf 2.250 EUR vom Staat und 1.125 EUR vom Hersteller sowie bei einem Nettolistenpreis von 40.000 EUR bis 65.000 EUR auf 1.500 EUR vom Staat und 750 EUR vom Hersteller.
  • Seit dem 10.09.2023 können nur noch Privatpersonen einen Förderantrag stellen. Unternehmen, Stiftungen, Körperschaften und Vereine erhalten für ihre Firmenwagen keinen Umweltbonus mehr.
  • Ab dem 01.01.2024 werden dann nur noch Elektrofahrzeuge mit einem Nettolistenpreis von unter 45.000 EUR gefördert – und zwar mit 3.000 EUR vom Staat und weiteren 1.500 EUR vom Hersteller. Die Mindesthaltedauer beträgt weiterhin zwölf Monate. Für geleaste E-Autos mit einer Leasinglaufzeit ab 24 Monaten gelten die gleichen Fördersätze wie bei Neuwagen, bei einer Leasinglaufzeit zwischen zwölf und 23 Monaten gibt es noch 1.500 EUR vom Staat und 750 EUR vom Hersteller.
  • Junge Gebrauchtfahrzeuge werden 2023 noch mit den gleichen Prämien gefördert wie Neufahrzeuge mit einem Nettolistenpreis zwischen 40.000 EUR und 65.000 EUR, also mit 3.000 EUR vom Staat und 1.500 EUR vom Hersteller. Ab 2024 gibt es für junge Gebrauchte dann nur noch 2.400 EUR vom Staat und 1.200 EUR vom Hersteller.
  • Für alle Elektroautos, die bis zum 31.12.2030 erstmals zugelassen werden, wird zehn Jahre lang keine Kfz-Steuer fällig. Diese Steuerbefreiung erlischt auch nicht bei einem Halterwechsel. Wer zum Beispiel ein drei Jahre zugelassenes E-Auto erwirbt, zahlt noch sieben Jahre lang keine Kfz-Steuer.
  • Wer einen Firmenwagen auch privat nutzen darf, muss diese Nutzung als geldwerten Vorteil versteuern. Ein Elektroauto als Dienstwagen bringt hierbei finanzielle Vorteile: Elektroautos in der Preisklasse bis 60.000 EUR werden nur noch mit 0,25 % des Bruttolistenpreises als monatlichem geldwertem Vorteil besteuert. Bei Elektroautos mit einem höheren Bruttolistenpreis und bei Hybridfahrzeugen sind es 0,5 %. Beide Regelungen sind jeweils günstiger als bei den Verbrennerfahrzeugen, die mit 1 % des Bruttolistenpreises als geldwertem Vorteil versteuert werden.
Information für: alle
zum Thema: übrige Steuerarten

(aus: Ausgabe 12/2023)

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Anja Holzapfel


Diplom-Kauffrau
Steuerberaterin
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