Holzapfel Steuerberatung
  • Karriere
  • Team
  • Kontakt
    • Impressum
    • Datenschutzerklärung
  • Tätigkeiten
    • Schulungen
    • Finanzbuchhaltung
    • Lohnabrechnung
    • Betriebswirtschaftliche Beratung
  • Blog | Tipps
  • Menü Menü

Entschädigung: Wann eine Abfindung nicht ermäßigt besteuert wird

News + Aktuelles

Neues zum Thema Steuern

Wenn man seinen Arbeitsplatz verliert, erhält man in einigen Fällen eine Abfindung. In der Regel ist dies ein höherer Betrag, der einem über die Zeit helfen soll, bis man einen neuen Arbeitsplatz findet. Eine solche Abfindung unterliegt allerdings auch der Einkommensteuer. Jedoch kann unter gewissen Voraussetzungen eine ermäßigte Besteuerung erfolgen. Dafür müssen aber einige Voraussetzungen erfüllt sein. Das Finanzgericht Niedersachsen (FG) musste in einem solchen Fall entscheiden.


Die Klägerin erhielt im Januar 2019 ihr laufendes Monatsgehalt und eine Abfindung von ca. neun Monatsgehältern, da ihr Arbeitsverhältnis aus betrieblichen Gründen beendet wurde. Im Februar 2019 erhielt sie noch zwei Wochen Arbeitslosengeld. Danach stand sie dem Arbeitsmarkt aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr zur Verfügung. Das Finanzamt unterwarf ihre Einkünfte der regulären Besteuerung, da durch die Entschädigung die bis zum Jahresende weggefallenen Einnahmen nicht überschritten worden seien. Die Klägerin begehrte jedoch eine ermäßigte Besteuerung.


Ihre Klage vor dem FG war nicht erfolgreich. Die Abfindung wurde zu Recht nach dem allgemeinen Tarif besteuert. Nach der ständigen Rechtsprechung sei eine Entschädigung nur dann ermäßigt zu besteuern, wenn sie zu einer Zusammenballung von Einnahmen innerhalb eines Veranlagungszeitraums führe. Es komme nicht darauf an, ob die Entschädigung mehrere Jahre abdecken solle. Diese Voraussetzung sei nicht erfüllt, wenn die Entschädigung die entgehenden Einnahmen nicht übersteige und der Steuerpflichtige keine weiteren Einnahmen beziehe, die er bei Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nicht bezogen hätte. Dass es bei einer niedrigen Abfindung so möglicherweise zu einer vergleichsweise hohen Besteuerung komme, verstoße nicht gegen das Willkürverbot.


Im Streitfall bedürfe es keiner Entscheidung darüber, ob die gesetzliche Ausgestaltung gegen den Gleichheitsgrundsatz verstoße. Auch wenn dies der Fall sein sollte, habe die Klägerin, die nach dem allgemeinen Einkommensteuertarif besteuert werde, keinen Anspruch darauf, ebenfalls eine für sie günstigere Besteuerung zu erhalten. Die Anwendung des allgemeinen Tarifs führe im Übrigen nicht zu einer verfassungswidrigen Ungleichbehandlung.

Information für: Arbeitgeber und Arbeitnehmer
zum Thema: Einkommensteuer

(aus: Ausgabe 10/2023)

Eintrag teilen
  • Teilen auf Facebook
  • Teilen auf WhatsApp
  • Teilen auf LinkedIn
  • Teilen auf Telegram
  • Per E-Mail teilen
https://www.holzapfel-steuerberatung.de/wp-content/uploads/2022/05/anja-holzapfel-steuerberatung-logo-1.png 0 0 Anja Holzapfel https://www.holzapfel-steuerberatung.de/wp-content/uploads/2022/05/anja-holzapfel-steuerberatung-logo-1.png Anja Holzapfel2023-09-13 11:56:442023-09-13 12:31:02Entschädigung: Wann eine Abfindung nicht ermäßigt besteuert wird

Anja Holzapfel


Diplom-Kauffrau
Steuerberaterin
vereidigte Buchprüferin
Kontakt aufnehmen

Informationen

  • Team
  • Praxis
  • Preisgestaltung
  • Kontakt
  • Mandantenportal
  • Impressum

Hamburg bekennt Farbe

hh-bekennt-farbe

News

  • Kapitaleinkünfte: Werbungskostenabzugsverbot ist verfassungsgemäß12. Juni 2025 - 12:48

    Bereits seit 2009 können Kapitalanleger bei ihren Kapitaleinkünften keine tatsächlichen Werbungskosten mehr abziehen. Stattdessen wird ihnen nur noch der Sparer-Pauschbetrag

  • Grundsteuer: Bundesmodell als verfassungsgemäß bewertet12. Juni 2025 - 12:48

    Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer aufgrund neuer Bewertungsregeln anders berechnet als zuvor. Die Berechnung hängt nun vom Grundsteuerwert ab.

  • Gehaltsverhandlung: Steuerfreie Gehaltsextras optimieren den Nettolohn12. Juni 2025 - 12:48

    Arbeitgeber und Arbeitnehmer sind gleichermaßen daran interessiert, dass vom Bruttogehalt möglichst viel Netto beim Arbeitnehmer ankommt. Eine klassische Gehaltserhöhung führt

Neues zum Thema Steuern

Kontaktmöglichkeiten zu Ihrer Steuerberatung Hamburg

Ich schreibe lieber eine Nachricht

Zum Kontaktformular

Ich schreibe lieber eine Mail

kanzlei@holzapfel-steuerberatung.de

Durchsuchen Sie unsere ganze Seite

Informationen

  • Team
  • Praxis
  • Preisgestaltung
  • Kontakt
  • Mandantenportal
  • Impressum

News

  • Kapitaleinkünfte: Werbungskostenabzugsverbot ist verfassungsgemäß12. Juni 2025 - 12:48

    Bereits seit 2009 können Kapitalanleger bei ihren Kapitaleinkünften keine tatsächlichen Werbungskosten mehr abziehen. Stattdessen wird ihnen nur noch der Sparer-Pauschbetrag

  • Grundsteuer: Bundesmodell als verfassungsgemäß bewertet12. Juni 2025 - 12:48

    Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer aufgrund neuer Bewertungsregeln anders berechnet als zuvor. Die Berechnung hängt nun vom Grundsteuerwert ab.

  • Gehaltsverhandlung: Steuerfreie Gehaltsextras optimieren den Nettolohn12. Juni 2025 - 12:48

    Arbeitgeber und Arbeitnehmer sind gleichermaßen daran interessiert, dass vom Bruttogehalt möglichst viel Netto beim Arbeitnehmer ankommt. Eine klassische Gehaltserhöhung führt

Digital können wir

Lexoffice Top Kanzlei Anja Holzapfel

Hamburg bekennt Farbe

hh-bekennt-farbe

Anschrift

Postadresse:

Steuerberatung Anja Holzapfel
c/o Regus Business Centre
Hahnenkamp 1
22765 Hamburg

Geschäftsadresse:

Steuerberatung Anja Holzapfel
Ottenser Hauptstraße 2-6
22765 Hamburg

E-Mail: kanzlei@holzapfel-steuerberatung.de

Öffnungszeiten

Termine nur nach Vereinbarung per Mail

kanzlei@holzapfel-steuerberatung.de

Unser Standort

  • Anja Holzapfel Steuerberatung
© Copyright - Anja Holzapfel Steuerberatung
  • Facebook
  • Twitter
Drittlandsunternehmer: Nichtbeanstandungsregelung bei Reiseleistungen erneut...Wenn die PV-Anlage steuerbefreit ist: Kosten können als Handwerkerleistungen...
Nach oben scrollen

Diese Seite verwendet Cookies, um Ihnen ein besseres Surf-Erlebnis zu ermöglichen. Schauen Sie sich unsere Datenschutzerklärung an (Link im Menü) und erfahren Sie dort, welche Daten wir von Ihnen erheben und wie wir damit umgehen. Klicken Sie gern auf "Einverstanden" oder informieren Sie sich durch Anklicken der anderen Optionen.

Ich stimme zuIhre Einstellungen

Cookie und Datenschutz-Einstellungen



Wie wir Cookies einsetzen

Wir können Ihr Gerät (PC, Smartphone etc.) auffordern, ein Cookie von uns anzunehmen. Diese sehr kleinen Code-Stückchen erlauben es uns, Ihr Verhalten auf der Website zu analysieren und zu verstehen. So erfahren wir, was Ihnen gefällt und was nicht.

Dadurch schaffen wir eine für Sie relevantere Seite und ein enorm verbessertes Erlebnis auf unserer Website.

Essentielle Website Cookies

Diese Cookies sind notwendig, damit unsere Seite für Sie überhaupt funktioniert.

Weil diese Cookies notwendig sind, können Sie diese nicht ablehnen, ohne auf Funktionen der Seite zu verzichten. Sie können diese natürlich über Ihren Browser löschen und kontrollieren.

Google Analytics Cookies

Diese Cookies sammeln Informationen, die entweder in aggregierter Form verwendet werden, um zu verstehen, wie unsere Website genutzt wird oder wie effektiv unsere Marketingkampagnen sind. Oder auch um uns zu helfen, unsere Website und Anwendung für Sie anzupassen, um Ihre Erfahrung im Umgang mit unserer Seite zu verbessern.

Wenn Sie nicht möchtest, dass wir Ihren Besuch auf unserer Website verfolgen, können Sie das Tracking in Ihrem Browser hier deaktivieren:

Andere externe Dienste

Wir verwenden auch verschiedene externe Dienste wie Google Webfonts, Google Maps und externe Videoanbieter. Da diese Anbieter möglicherweise personenbezogene Daten wie Ihre IP-Adresse sammeln, können Sie diese hier blockieren. Bitte beachten Sie, dass dies die Funktionalität und das Erscheinungsbild unserer Website stark beeinträchtigen kann. Änderungen werden wirksam, sobald Sie die Seite neu laden.

Google Webfont Einstellungen:

Google Map Einstellungen:

Vimeo und Youtube Video:

Datenschutzerklärung

Sie können unsere Cookies und Datenschutzeinstellungen im Detail auf unserer Seite zur Datenschutzrichtlinie nachlesen.

Datenschutzerklärung
Accept settingsHide notification only