Preisgestaltung | Preise für Steuerberatung(Alle Preise netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer) Oft werden wir bei Erstgesprächen oder sogar davor bei der Terminfindung auf den Preis unserer Leistung angesprochen.
Dabei stellen wir immer wieder fest, dass die gesetzlichen Vorschriften der Steuerberatergebührenverordnung (StBGebV) den meisten Mandanten nicht oder nur sehr schwer verständlich zu machen sind. Trotzdem sind wir verpflichtet, nach der StBGebV abzurechnen, so dass an dieser Stelle einige Erläuterungen zu der gesetzlichen Regelung gegeben werden: Bei der StBGebV geben bestimmte steuerlich relevante Größen des konkreten Falles (etwa die Summe der positiven Einkünfte, der Betriebseinnahmen oder die Bilanzsumme) den Gegenstandswert als Berechnungsbasis für die Abrechnung einer einzelnen Leistung (Erstellung der Einkommensteuererklärung, Anfertigung der Einnahmen - Überschußrechnung oder der Bilanz) vor. Diese Berechnungsbasis bestimmt das Gesamtniveau der Gebühr für die einzelne Leistung. Zur Ermittlung der endgültigen Gebühr steht ein Gebührenrahmen mit einer Mindest- und Höchstgebühr fest, um dem individuellen Schwierigkeitsgrad des Einzelfalles Rechnung zu tragen. Bei einem normalen Fall steht dem Steuerberater die Mittelgebühr zu. So beträgt beispielsweise die Mittelgebühr für die Erstellung einer Einnahmen - Überschußrechnung eines (kleinen) Gewerbetreibenden mit jährlichen Einnahmen von EUR 25.000 und jährlichen Ausgaben von EUR 10.000 EUR 195. Für die Erstellung der Einkommensteuererklärung bei keinen weiteren Einkünften beträgt die Mittelgebühr EUR 170. Zur Ermittlung der konkreten Gebühr unserer persönlichen Leistung ziehen wir unseren Stundensatz zur Rate, welcher zur Zeit je nach Leistung bei EUR 50 bis EUR 90 netto liegt. Zur gesamten Bearbeitung des Beispielfalles stehen mir persönlich bei einem Stundensatz von EUR 75 ca. 5 Stunden zur Verfügung (EUR 195 + EUR 170 = EUR 365 / Std.-Satz EUR 75 = 4,87 Std.) Erledige ich den Fall in weniger Stunden, dann kann meine Gebühr unter der Mittelgebühr liegen. Benötige ich mehr Zeit, weil komplizierte steuerliche Fragen zu klären sind oder laufend Unterlagen vom Mandanten nachgefordert werden müssen, dann steht mir der Gebührenrahmen bis zur Höchstgebühr zur Verfügung. Hilfe zur Selbsthilfe: Bei einzeln abgerechneten Beratungsstunden, die Kunden in Anspruch nehmen, um ihre Steuererklärungen selbständig fertig zu stellen, wird EUR 90 berechnet. Dieser Stundensatz gilt auch für Fachliche Stellungnahmen, für die mindestens 1 Std. berechnet wird. Die Erstellung der laufenden Buchführung wird anhand des voraussichtlichen Jahresumsatzes berechnet. Aus dem durchschnittlichen Umsatz des einzelnen Monats wird der Jahresumsatz hochgerechnet. Bei steigenden Umsätzen wird die Berechnungsbasis von Monat zu Monat höher, repräsentiert sich aber normaler- weise auch in einem steigenden Umfang der monatlichen Buchführungsunterlagen. Dabei beträgt die Mittelgebühr bis zu einem jährlichen Umsatz von EUR 15.000 für jeden Monat EUR 41. Bei einem jährlichen Umsatz von EUR 25.000 beträgt die Mittelgebühr für jeden Monat EUR 57 sowie bei einem jährlichen Umsatz von EUR 100.000 für jeden Monat EUR 105. Auch im Rahmen der laufenden Buchführung sind die benötigten Stunden im Zusammenhang mit dem Stundensatz für mich und meine Mitarbeiterin die Richtschnur für die konkrete Gebühr. Dabei haben die Erfahrungen der letzten Monate gezeigt, dass wir monatliche Buchhaltungen ab EUR 75 anbieten können. Da zu Beginn einer Buchführung eine gewisse Zahl von Anträgen und Anmeldungen vorzunehmen ist, berechnen wir für die Ersteinrichtung einmalig EUR 122. Lohnabrechnungen werden monatlich je Arbeitnehmer mit EUR 11 abgerechnet. Die Einrichtung einer Lohnbuchhaltung sowie die Einrichtung eines Arbeitnehmers werden mit je EUR 9 in Rechnung gestellt. Jahresmeldungen sowie An- und Abmeldungen der Arbeitnehmer bei den Behörden kosten EUR 16 je Meldung. Sonderarbeiten im Lohnbereich (Recherchen für Berufsgenossenschaft, Mutterschutzgeld und ähnlichem, Ausstellung von Bescheinigungen) werden mit EUR 50 je Stunde berechnet. Für die Erarbeitung von Spezialsachverhalten wie Unternehmensgründungen, Unternehmens-Umwandlungen oder Unternehmens-Verkäufe wird ein Stundensatz von EUR 150 abgerechnet. |
| Zuletzt aktualisiert am Samstag, den 24. Oktober 2009 um 14:06 Uhr |
