Holzapfel Steuerberatung
  • Karriere
  • Team
  • Kontakt
    • Impressum
    • Datenschutzerklärung
  • Tätigkeiten
    • Schulungen
    • Finanzbuchhaltung
    • Lohnabrechnung
    • Betriebswirtschaftliche Beratung
  • Blog | Tipps
  • Menü Menü

Steuerjahr 2020: Wie das Homeoffice abgesetzt werden kann

News + Aktuelles

Neues zum Thema Steuern

Für viele Arbeitnehmer war das Arbeiten in den eigenen vier Wänden im Pandemiejahr 2020 an der Tagesordnung. Steuerlich schließt sich da die Frage an, wie der Fiskus an den erhöhten Wohnungskosten beteiligt werden kann.


Hierbei gilt Folgendes: Hat der Arbeitnehmer einen eigenständigen Raum als Arbeitszimmer genutzt und entsprechend eingerichtet, gilt der „Arbeitszimmer-Paragraph“ des Einkommensteuergesetzes. Danach dürfen die Kosten des Zimmers unbeschränkt als Werbungskosten abgezogen werden, wenn dieses der Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit war. Das trifft zu, wenn komplett oder überwiegend von zu Hause aus gearbeitet und nur gelegentlich die Firma aufgesucht wurde. Zur Nachweisführung sollte sich der Arbeitnehmer eine Bescheinigung des Arbeitgebers über die geleisteten Homeoffice-Tage ausstellen lassen.


Lag der Tätigkeitsmittelpunkt weiterhin in der Firma, stand dort für die Arbeit aber vorübergehend kein Arbeitsplatz zur Verfügung, kann der Arbeitnehmer die Kosten seines häuslichen Arbeitszimmers immerhin beschränkt mit maximal 1.250 EUR pro Jahr als Werbungskosten abrechnen. Gute Chancen auf diesen beschränkten Raumkostenabzug haben Arbeitnehmer, deren Arbeitgeber sie angewiesen hat, während des Corona-Lockdowns von zu Hause aus zu arbeiten.


Hinweis: Hat sich der Tätigkeitsmittelpunkt erst während des Jahres in das häusliche Arbeitszimmer verlagert (z.B. bei einem Lehrer durch Wechsel von Präsenz- auf Distanzunterricht), kann der Arbeitnehmer unterjährig vom beschränkten zum unbeschränkten Raumkostenabzug wechseln.


Stand einem Arbeitnehmer zu Hause kein eigenständiger Raum als Arbeitszimmer zur Verfügung, sondern wurde die Arbeit im Wohnzimmer, in der Küche oder im Schlafzimmer verrichtet, kann immerhin die Homeoffice-Pauschale von bis zu 600 EUR pro Jahr geltend gemacht werden (je 5 EUR pro Tag für maximal 120 Homeoffice-Tage im Jahr). Für Tage, an denen die erste Tätigkeitsstätte – wenn auch nur kurzfristig – aufgesucht wurde, darf keine Homeoffice-Pauschale angesetzt werden. Für diese Tage kann jedoch die Pendlerpauschale abgerechnet werden.

Information für: Arbeitgeber und Arbeitnehmer
zum Thema: Einkommensteuer

(aus: Ausgabe 09/2021)

Eintrag teilen
  • Teilen auf Facebook
  • Teilen auf WhatsApp
  • Teilen auf LinkedIn
  • Teilen auf Telegram
  • Per E-Mail teilen
https://www.holzapfel-steuerberatung.de/wp-content/uploads/2022/05/anja-holzapfel-steuerberatung-logo-1.png 0 0 Anja Holzapfel https://www.holzapfel-steuerberatung.de/wp-content/uploads/2022/05/anja-holzapfel-steuerberatung-logo-1.png Anja Holzapfel2021-08-13 11:41:122021-08-13 12:33:22Steuerjahr 2020: Wie das Homeoffice abgesetzt werden kann

Anja Holzapfel


Diplom-Kauffrau
Steuerberaterin
vereidigte Buchprüferin
Kontakt aufnehmen

Informationen

  • Team
  • Praxis
  • Preisgestaltung
  • Kontakt
  • Mandantenportal
  • Impressum

Hamburg bekennt Farbe

hh-bekennt-farbe

News

  • Photovoltaikanlagen: Finales BMF-Schreiben zum Nullsteuersatz15. Mai 2023 - 13:58

    Die Lieferung und Installation bestimmter Photovoltaikanlagen unterliegt seit dem 01.01.2023 einem Nullsteuersatz. Nachdem sich das Bundesfinanzministerium (BMF) am 26.01.2023 in

  • Bausparvertrag: Bonuszinsen müssen bei Auszahlung auf einen Schlag versteuert werden15. Mai 2023 - 13:58

    Bausparer erhalten häufig Bonuszinsen, wenn sie ihr Bauspardarlehen nach Zuteilungsreife nicht in Anspruch nehmen. Der Bausparvertrag wird in diesem Fall

  • Gewerbesteuerliches Schachtelprivileg: Wann erfolgt die Gewinnkürzung aufgrund des Schachtelprivilegs?15. Mai 2023 - 13:58

    Haben Sie schon einmal vom „gewerbesteuerlichen Schachtelprivileg“ gehört? Dabei geht es um die steuerliche Begünstigung von Ausschüttungen einer Kapitalgesellschaft an

Neues zum Thema Steuern

Kontaktmöglichkeiten zu Ihrer Steuerberatung Hamburg

Ich schreibe lieber eine Nachricht

Zum Kontaktformular

Ich schreibe lieber eine Mail

kanzlei@holzapfel-steuerberatung.de

Ich telefoniere lieber

+49 40 600 88 69-30

Durchsuchen Sie unsere ganze Seite

Informationen

  • Team
  • Praxis
  • Preisgestaltung
  • Kontakt
  • Mandantenportal
  • Impressum

News

  • Photovoltaikanlagen: Finales BMF-Schreiben zum Nullsteuersatz15. Mai 2023 - 13:58

    Die Lieferung und Installation bestimmter Photovoltaikanlagen unterliegt seit dem 01.01.2023 einem Nullsteuersatz. Nachdem sich das Bundesfinanzministerium (BMF) am 26.01.2023 in

  • Bausparvertrag: Bonuszinsen müssen bei Auszahlung auf einen Schlag versteuert werden15. Mai 2023 - 13:58

    Bausparer erhalten häufig Bonuszinsen, wenn sie ihr Bauspardarlehen nach Zuteilungsreife nicht in Anspruch nehmen. Der Bausparvertrag wird in diesem Fall

  • Gewerbesteuerliches Schachtelprivileg: Wann erfolgt die Gewinnkürzung aufgrund des Schachtelprivilegs?15. Mai 2023 - 13:58

    Haben Sie schon einmal vom „gewerbesteuerlichen Schachtelprivileg“ gehört? Dabei geht es um die steuerliche Begünstigung von Ausschüttungen einer Kapitalgesellschaft an

Digital können wir

Lexoffice Top Kanzlei Anja Holzapfel

Hamburg bekennt Farbe

hh-bekennt-farbe

Anschrift

Anja Holzapfel Steuerberatung
Schillerstr. 47-49
22767 Hamburg

Telefon: +49 40 600 88 69-30
Fax: +49 40 600 88 69-40
E-Mail: kanzlei@holzapfel-steuerberatung.de

Öffnungszeiten

Montaggeschlossen (Mo. & Fr. per E-Mail)
Dienstag09:00 - 15:00
Mittwoch09:00 - 15:00
Donnerstag09:00 - 15:00
Freitaggeschlossen (Mo. & Fr. per E-Mail)
Samstaggeschlossen (Mo. & Fr. per E-Mail)
Sonntaggeschlossen (Mo. & Fr. per E-Mail)

Unser Standort

  • Anja Holzapfel Steuerberatung
© Copyright - Anja Holzapfel Steuerberatung
  • Facebook
  • Twitter
Ausländische Einkünfte: Steuerpflicht für Rente aus Frankreich?Medizinischer Dienst der Krankenversicherung: Gutachtertätigkeit ist nicht...
Nach oben scrollen

Diese Seite verwendet Cookies, um Ihnen ein besseres Surf-Erlebnis zu ermöglichen. Schauen Sie sich unsere Datenschutzerklärung an (Link im Menü) und erfahren Sie dort, welche Daten wir von Ihnen erheben und wie wir damit umgehen. Klicken Sie gern auf "Einverstanden" oder informieren Sie sich durch Anklicken der anderen Optionen.

Ich stimme zuIhre Einstellungen

Cookie und Datenschutz-Einstellungen



Wie wir Cookies einsetzen

Wir können Ihr Gerät (PC, Smartphone etc.) auffordern, ein Cookie von uns anzunehmen. Diese sehr kleinen Code-Stückchen erlauben es uns, Ihr Verhalten auf der Website zu analysieren und zu verstehen. So erfahren wir, was Ihnen gefällt und was nicht.

Dadurch schaffen wir eine für Sie relevantere Seite und ein enorm verbessertes Erlebnis auf unserer Website.

Essentielle Website Cookies

Diese Cookies sind notwendig, damit unsere Seite für Sie überhaupt funktioniert.

Weil diese Cookies notwendig sind, können Sie diese nicht ablehnen, ohne auf Funktionen der Seite zu verzichten. Sie können diese natürlich über Ihren Browser löschen und kontrollieren.

Google Analytics Cookies

Diese Cookies sammeln Informationen, die entweder in aggregierter Form verwendet werden, um zu verstehen, wie unsere Website genutzt wird oder wie effektiv unsere Marketingkampagnen sind. Oder auch um uns zu helfen, unsere Website und Anwendung für Sie anzupassen, um Ihre Erfahrung im Umgang mit unserer Seite zu verbessern.

Wenn Sie nicht möchtest, dass wir Ihren Besuch auf unserer Website verfolgen, können Sie das Tracking in Ihrem Browser hier deaktivieren:

Andere externe Dienste

Wir verwenden auch verschiedene externe Dienste wie Google Webfonts, Google Maps und externe Videoanbieter. Da diese Anbieter möglicherweise personenbezogene Daten wie Ihre IP-Adresse sammeln, können Sie diese hier blockieren. Bitte beachten Sie, dass dies die Funktionalität und das Erscheinungsbild unserer Website stark beeinträchtigen kann. Änderungen werden wirksam, sobald Sie die Seite neu laden.

Google Webfont Einstellungen:

Google Map Einstellungen:

Vimeo und Youtube Video:

Datenschutzerklärung

Sie können unsere Cookies und Datenschutzeinstellungen im Detail auf unserer Seite zur Datenschutzrichtlinie nachlesen.

Datenschutzerklärung
Accept settingsHide notification only