Holzapfel Steuerberatung
  • Karriere
  • Team
  • Kontakt
    • Impressum
    • Datenschutzerklärung
  • Tätigkeiten
    • Schulungen
    • Finanzbuchhaltung
    • Lohnabrechnung
    • Betriebswirtschaftliche Beratung
  • Blog | Tipps
  • Menü Menü

Gewerbebeginn: Ab wann die sachliche Gewerbesteuerpflicht beginnt

News + Aktuelles

Neues zum Thema Steuern

Von einem Betriebsübergang spricht man, wenn der Inhaber eines Betriebs wechselt und ein neuer Rechtsträger den gesamten Betrieb oder einen Teil fortführt. Dabei müssen wesentliche Betriebsmittel auf den Erwerber übergehen, so dass dieser den Betrieb weiter fortführen kann, ohne noch große Änderungen oder Anpassungen vornehmen zu müssen. Es muss also alles gleich „startbereit“ sein. Wann der neue Besitzer dann tatsächlich beginnt, hängt von ihm ab. Im folgenden Sachverhalt musste das Finanzgericht Rheinland-Pfalz (FG) darüber entscheiden, wann genau dieser Zeitpunkt ist, da ab diesem auch die Gewinnermittlung erfolgt.


Der Kläger pachtete ab dem 01.12.2017 von der bisherigen Betreiberin einen Imbiss mit dem gesamten Inventar. Den Imbiss eröffnete er am 02.01.2018 eröffnet. Vom 01.07.2017 bis zum 31.12.2017 entstand dem Kläger durch den beabsichtigten Imbissbetrieb ein Verlust von ca. 15.500 EUR, wovon ca. 8.500 EUR auf im Zeitraum vom 01.12.2017 bis zum 31.12.2017 abgeflossene Aufwendungen entfielen. Diese Verluste machte der Kläger für Zwecke der Festsetzung des Gewerbesteuermessbetrags für 2017 geltend. Nach Ansicht des Finanzamts betrug der Gewinn aus Gewerbebetrieb in 2017 und damit auch der Gewerbesteuermessbetrag aber 0 EUR.


Die Klage vor dem FG war begründet. Das Finanzamt hatte den Gewerbesteuermessbetrag zu Unrecht in Höhe von 0 EUR festgesetzt und die ab dem 01.12.2017 entstandenen Verluste nicht berücksichtigt. Entscheidend für den Beginn der sachlichen Gewerbesteuerpflicht ist, ab wann eine Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr vorliegt. Dieser Zeitpunkt ist nicht generell definiert, sondern hängt vom Einzelfall ab. Im Streitfall betrieb der Kläger ab dem 01.12.2017 ein Gewerbe auf eigene Rechnung. Bis zum 30.11.2017 gab es keine Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr. Der Entwurf einer Speisekarte und eines Businessplans ist insofern unbeachtlich. Am 01.12.2017 wurde der gewerbliche Imbissbetrieb durch den Kläger neu gegründet. Die wesentlichen Betriebsgrundlagen wurden an ihn verpachtet. Der Betrieb wurde durch die Verpächterin eingestellt und durch den Kläger als Pächter neu gegründet. Dass die Eröffnung erst zum 02.01.2018 erfolgte, ist unschädlich. Vielmehr ist von einer vorübergehenden Unterbrechung des am 01.12.2017 neugegründeten Gewerbebetriebs auszugehen, da der Kläger den Imbiss vor der Eröffnung renoviert und Anzeigen geschaltet hatte.

Information für: Unternehmer
zum Thema: Gewerbesteuer

(aus: Ausgabe 03/2022)

Eintrag teilen
  • Teilen auf Facebook
  • Teilen auf WhatsApp
  • Teilen auf LinkedIn
  • Teilen auf Telegram
  • Per E-Mail teilen
https://www.holzapfel-steuerberatung.de/wp-content/uploads/2022/05/anja-holzapfel-steuerberatung-logo-1.png 0 0 Anja Holzapfel https://www.holzapfel-steuerberatung.de/wp-content/uploads/2022/05/anja-holzapfel-steuerberatung-logo-1.png Anja Holzapfel2022-02-14 19:49:312022-02-14 20:31:07Gewerbebeginn: Ab wann die sachliche Gewerbesteuerpflicht beginnt

Anja Holzapfel


Diplom-Kauffrau
Steuerberaterin
vereidigte Buchprüferin
Kontakt aufnehmen

Informationen

  • Team
  • Praxis
  • Preisgestaltung
  • Kontakt
  • Mandantenportal
  • Impressum

Hamburg bekennt Farbe

hh-bekennt-farbe

News

  • Wenn die PV-Anlage steuerbefreit ist: Kosten können als Handwerkerleistungen abgesetzt werden13. September 2023 - 11:56

    Einnahmen aus dem Betrieb von kleinen und mittleren Photovoltaikanlagen bis 30 kWp sind seit 2022 einkommensteuerbefreit. Seit 2023 entfällt beim Kauf

  • Immobilien: Fällt Grunderwerbsteuer bei Rückgängigmachung eines nicht steuerbaren Erwerbs an?13. September 2023 - 11:56

    Ganz klar: Wenn man ein Grundstück erwirbt, fällt – wie der Name sagt – Grunderwerbsteuer an. Das ist aber nicht

  • Handel mit Kryptowährungen: Online-Finanztrainings sind nicht absetzbar13. September 2023 - 11:56

    Immer mehr Privatanleger investieren ihr Geld in Kryptowährungen und wollen von den hohen Kursgewinnen profitieren, die viele digitale Zahlungsmittel in

Neues zum Thema Steuern

Kontaktmöglichkeiten zu Ihrer Steuerberatung Hamburg

Ich schreibe lieber eine Nachricht

Zum Kontaktformular

Ich schreibe lieber eine Mail

kanzlei@holzapfel-steuerberatung.de

Ich telefoniere lieber

+49 40 600 88 69-30

Durchsuchen Sie unsere ganze Seite

Informationen

  • Team
  • Praxis
  • Preisgestaltung
  • Kontakt
  • Mandantenportal
  • Impressum

News

  • Wenn die PV-Anlage steuerbefreit ist: Kosten können als Handwerkerleistungen abgesetzt werden13. September 2023 - 11:56

    Einnahmen aus dem Betrieb von kleinen und mittleren Photovoltaikanlagen bis 30 kWp sind seit 2022 einkommensteuerbefreit. Seit 2023 entfällt beim Kauf

  • Immobilien: Fällt Grunderwerbsteuer bei Rückgängigmachung eines nicht steuerbaren Erwerbs an?13. September 2023 - 11:56

    Ganz klar: Wenn man ein Grundstück erwirbt, fällt – wie der Name sagt – Grunderwerbsteuer an. Das ist aber nicht

  • Handel mit Kryptowährungen: Online-Finanztrainings sind nicht absetzbar13. September 2023 - 11:56

    Immer mehr Privatanleger investieren ihr Geld in Kryptowährungen und wollen von den hohen Kursgewinnen profitieren, die viele digitale Zahlungsmittel in

Digital können wir

Lexoffice Top Kanzlei Anja Holzapfel

Hamburg bekennt Farbe

hh-bekennt-farbe

Anschrift

Anja Holzapfel Steuerberatung
Schillerstr. 47-49
22767 Hamburg

Telefon: +49 40 600 88 69-30
Fax: +49 40 600 88 69-40
E-Mail: kanzlei@holzapfel-steuerberatung.de

Öffnungszeiten

Montaggeschlossen (Mo. & Fr. per E-Mail)
Dienstag09:00 - 15:00
Mittwoch09:00 - 15:00
Donnerstag09:00 - 15:00
Freitaggeschlossen (Mo. & Fr. per E-Mail)
Samstaggeschlossen (Mo. & Fr. per E-Mail)
Sonntaggeschlossen (Mo. & Fr. per E-Mail)

Unser Standort

  • Anja Holzapfel Steuerberatung
© Copyright - Anja Holzapfel Steuerberatung
  • Facebook
  • Twitter
Rentner und Pensionäre: Pilotprojekt zur vereinfachten Steuererklärung wird...Vorsorgeaufwendungen: Wann Sie steuerlich eine Beitragsrückerstattung erhalten...
Nach oben scrollen

Diese Seite verwendet Cookies, um Ihnen ein besseres Surf-Erlebnis zu ermöglichen. Schauen Sie sich unsere Datenschutzerklärung an (Link im Menü) und erfahren Sie dort, welche Daten wir von Ihnen erheben und wie wir damit umgehen. Klicken Sie gern auf "Einverstanden" oder informieren Sie sich durch Anklicken der anderen Optionen.

Ich stimme zuIhre Einstellungen

Cookie und Datenschutz-Einstellungen



Wie wir Cookies einsetzen

Wir können Ihr Gerät (PC, Smartphone etc.) auffordern, ein Cookie von uns anzunehmen. Diese sehr kleinen Code-Stückchen erlauben es uns, Ihr Verhalten auf der Website zu analysieren und zu verstehen. So erfahren wir, was Ihnen gefällt und was nicht.

Dadurch schaffen wir eine für Sie relevantere Seite und ein enorm verbessertes Erlebnis auf unserer Website.

Essentielle Website Cookies

Diese Cookies sind notwendig, damit unsere Seite für Sie überhaupt funktioniert.

Weil diese Cookies notwendig sind, können Sie diese nicht ablehnen, ohne auf Funktionen der Seite zu verzichten. Sie können diese natürlich über Ihren Browser löschen und kontrollieren.

Google Analytics Cookies

Diese Cookies sammeln Informationen, die entweder in aggregierter Form verwendet werden, um zu verstehen, wie unsere Website genutzt wird oder wie effektiv unsere Marketingkampagnen sind. Oder auch um uns zu helfen, unsere Website und Anwendung für Sie anzupassen, um Ihre Erfahrung im Umgang mit unserer Seite zu verbessern.

Wenn Sie nicht möchtest, dass wir Ihren Besuch auf unserer Website verfolgen, können Sie das Tracking in Ihrem Browser hier deaktivieren:

Andere externe Dienste

Wir verwenden auch verschiedene externe Dienste wie Google Webfonts, Google Maps und externe Videoanbieter. Da diese Anbieter möglicherweise personenbezogene Daten wie Ihre IP-Adresse sammeln, können Sie diese hier blockieren. Bitte beachten Sie, dass dies die Funktionalität und das Erscheinungsbild unserer Website stark beeinträchtigen kann. Änderungen werden wirksam, sobald Sie die Seite neu laden.

Google Webfont Einstellungen:

Google Map Einstellungen:

Vimeo und Youtube Video:

Datenschutzerklärung

Sie können unsere Cookies und Datenschutzeinstellungen im Detail auf unserer Seite zur Datenschutzrichtlinie nachlesen.

Datenschutzerklärung
Accept settingsHide notification only