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Energiepreispauschale: So kommen Studenten und Azubis an die Einmalzahlung

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Um die gestiegenen Kosten für Heizung, Strom und Lebensmittel abzufedern, erhalten Studenten, Auszubildende und (Berufs-)Fachschüler eine Energiepreispauschale von 200 EUR. Die Grundlage hierfür bildet das „Studierenden-Energiepreispauschalengesetz (EPPSG)“. Um an das Geld zu gelangen, müssen die Antragsteller einen Online-Antrag unter www.einmalzahlung200.de stellen. Die Beantragung ist bis zum 30.09.2023 möglich.


Einen Anspruch haben rund drei Millionen Studierende an deutschen Hochschulen und rund 450.000 Schüler von Fachschul- und Berufsfachschulklassen mit dem Ziel eines mindestens zweijährigen berufsqualifizierenden Abschlusses in Deutschland. Studierende im dualen Studium, Teilzeitstudium und Promotionsstudium sind ebenfalls anspruchsberechtigt. Zum Stichtag 01.12.2022 muss eine Immatrikulation oder Anmeldung an einer Ausbildungsstätte vorgelegen haben. Zudem müssen die Fachschüler, Studierenden und Auszubildenden ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland nachweisen können. Auch ausländische Studierende, auf die dies zutrifft, kommen für den Energiebonus in Frage.


Um an das Geld zu gelangen, sind jedoch einige bürokratische Hürden zu meistern: Für den Antrag ist ein sogenanntes BundID-Konto erforderlich. Es dient dem Identitätsnachweis und kann auf drei verschiedenen Wegen eingerichtet werden:

  • Mit einem Online-Identitätsnachweis: Hierfür muss die offizielle „AusweisApp2“ des Bundes auf dem Smartphone installiert werden.
  • Mit einem persönlichen Elster-Zertifikat: Wurde ein solches für die elektronische Steuererklärung schon einmal genutzt, ist das der schnellste Weg, um an die BundID zu gelangen.
  • Über eine Registrierung mit Nutzername und Passwort, bei der verschiedene persönliche Daten angegeben werden müssen. Umständlich bei dieser Registrierung ist, dass noch zusätzlich eine PIN zur Freischaltung des BundID-Kontos über die Ausbildungsstätte unter Vorlage eines Lichtbildausweises bezogen werden muss.

Für den eigentlichen Antrag auf die Pauschale wird zudem ein Zugangscode der Ausbildungsstätte benötigt. Dieser dient neben der persönlichen Identifikation als Bestätigung dafür, dass der Anspruch auf die Pauschale besteht. Besagter Zugangscode wird von der Ausbildungsstätte automatisch ausgestellt und muss nicht erfragt werden.


Hinweis: Die Einmalzahlung ist steuer- und sozialversicherungsfrei und wird auch nicht auf einkommensabhängige (Sozial-)Leistungen angerechnet. Auch BAföG-Empfänger müssen die Einmalzahlung beantragen, denn sie wird ihnen nicht automatisch ausgezahlt.

Information für: alle
zum Thema: übrige Steuerarten

(aus: Ausgabe 06/2023)

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Anja Holzapfel


Diplom-Kauffrau
Steuerberaterin
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