Holzapfel Steuerberatung
  • Karriere
  • Team
  • Kontakt
    • Impressum
    • Datenschutzerklärung
  • Tätigkeiten
    • Schulungen
    • Finanzbuchhaltung
    • Lohnabrechnung
    • Betriebswirtschaftliche Beratung
  • Blog | Tipps
  • Menü Menü

Elektromobilität: Welche Steuervorteile gelten für dienstliche E-Autos oder E-Bikes?

News + Aktuelles

Neues zum Thema Steuern

Seit August 2021 sind auf deutschen Straßen nach Statistiken des Bundeswirtschaftsministeriums erstmals 1 Mio. Elektrofahrzeuge unterwegs. Ein Grund für das große Interesse an der Elektromobilität dürfte auch die finanzielle Unterstützung sein, die der Staat für die Anschaffung von E-Autos gewährt: Bis Ende 2025 wird der Kauf von E-Autos noch mit bis zu 9.000 EUR bzw. von Plug-in-Hybriden mit bis zu 6.750 EUR gefördert. Hinzu kommen steuerliche Vergünstigungen, die seit 2020 für dienstliche Elektro- bzw. Hybridfahrzeuge und für dienstliche E-Bikes gelten:

  • Steuervorteile für E-Bikes: Wenn Fahrräder und E-Bikes per Gehaltsumwandlung an Arbeitnehmer überlassen werden (Herabsetzung des Barlohns und Überlassung des Fahrrads), unterliegt der geldwerte Vorteil, der sich aus der privaten Nutzung ergibt, der Lohn- bzw. Einkommensteuer. Seit dem 01.01.2020 ist dieser aber nur noch mit monatlich 0,25 % der unverbindlichen Preisempfehlung des Fahrrads zu versteuern. Für Modelle, die vor dem 01.01.2020 überlassen wurden, werden monatlich hingegen noch 1 % bzw. 0,5 % des Listenpreises veranschlagt. Steuer- und beitragsfrei ist die private Nutzung des Fahrrads hingegen dann, wenn dessen Überlassung zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erfolgt. Anders als bei Dienstwagen muss bei der Überlassung von dienstlichen (Elektro-)Fahrrädern der Weg zur Arbeit zudem nicht versteuert werden. Der Arbeitnehmer kann aber die Entfernungspauschale für den Arbeitsweg in Höhe von 0,30 EUR bzw. 0,35 EUR je Kilometer als Werbungskosten absetzen. Von dieser Regelung können auch Selbständige, Freiberufler und Gewerbetreibende mit betrieblichen (Elektro-)Rädern profitieren, denn sie müssen für die private Nutzung weder Einkommen- noch Umsatzsteuer zahlen.
  • Steuervorteile für E-Dienstwagen: Sofern Arbeitnehmer einen E-Dienstwagen auch privat nutzen dürfen, sind seit dem 01.01.2020 bei einem Kaufpreis von bis zu 60.000 EUR in jedem Monat 0,25 % des inländischen Listenpreises (einschließlich Sonderausstattung und Umsatzsteuer) als geldwerter Vorteil zu versteuern. Ab einem Bruttolistenpreis von 60.000 EUR müssen monatlich 0,5 % des Bruttolistenpreises versteuert werden.
Information für: Arbeitgeber und Arbeitnehmer
zum Thema: Einkommensteuer

(aus: Ausgabe 02/2022)

Eintrag teilen
  • Teilen auf Facebook
  • Teilen auf WhatsApp
  • Teilen auf LinkedIn
  • Teilen auf Telegram
  • Per E-Mail teilen
https://www.holzapfel-steuerberatung.de/wp-content/uploads/2022/05/anja-holzapfel-steuerberatung-logo-1.png 0 0 Anja Holzapfel https://www.holzapfel-steuerberatung.de/wp-content/uploads/2022/05/anja-holzapfel-steuerberatung-logo-1.png Anja Holzapfel2022-01-12 14:59:262022-01-12 15:30:01Elektromobilität: Welche Steuervorteile gelten für dienstliche E-Autos oder E-Bikes?

Anja Holzapfel


Diplom-Kauffrau
Steuerberaterin
vereidigte Buchprüferin
Kontakt aufnehmen

Informationen

  • Team
  • Praxis
  • Preisgestaltung
  • Kontakt
  • Mandantenportal
  • Impressum

Hamburg bekennt Farbe

hh-bekennt-farbe

News

  • Wenn die PV-Anlage steuerbefreit ist: Kosten können als Handwerkerleistungen abgesetzt werden13. September 2023 - 11:56

    Einnahmen aus dem Betrieb von kleinen und mittleren Photovoltaikanlagen bis 30 kWp sind seit 2022 einkommensteuerbefreit. Seit 2023 entfällt beim Kauf

  • Immobilien: Fällt Grunderwerbsteuer bei Rückgängigmachung eines nicht steuerbaren Erwerbs an?13. September 2023 - 11:56

    Ganz klar: Wenn man ein Grundstück erwirbt, fällt – wie der Name sagt – Grunderwerbsteuer an. Das ist aber nicht

  • Handel mit Kryptowährungen: Online-Finanztrainings sind nicht absetzbar13. September 2023 - 11:56

    Immer mehr Privatanleger investieren ihr Geld in Kryptowährungen und wollen von den hohen Kursgewinnen profitieren, die viele digitale Zahlungsmittel in

Neues zum Thema Steuern

Kontaktmöglichkeiten zu Ihrer Steuerberatung Hamburg

Ich schreibe lieber eine Nachricht

Zum Kontaktformular

Ich schreibe lieber eine Mail

kanzlei@holzapfel-steuerberatung.de

Ich telefoniere lieber

+49 40 600 88 69-30

Durchsuchen Sie unsere ganze Seite

Informationen

  • Team
  • Praxis
  • Preisgestaltung
  • Kontakt
  • Mandantenportal
  • Impressum

News

  • Wenn die PV-Anlage steuerbefreit ist: Kosten können als Handwerkerleistungen abgesetzt werden13. September 2023 - 11:56

    Einnahmen aus dem Betrieb von kleinen und mittleren Photovoltaikanlagen bis 30 kWp sind seit 2022 einkommensteuerbefreit. Seit 2023 entfällt beim Kauf

  • Immobilien: Fällt Grunderwerbsteuer bei Rückgängigmachung eines nicht steuerbaren Erwerbs an?13. September 2023 - 11:56

    Ganz klar: Wenn man ein Grundstück erwirbt, fällt – wie der Name sagt – Grunderwerbsteuer an. Das ist aber nicht

  • Handel mit Kryptowährungen: Online-Finanztrainings sind nicht absetzbar13. September 2023 - 11:56

    Immer mehr Privatanleger investieren ihr Geld in Kryptowährungen und wollen von den hohen Kursgewinnen profitieren, die viele digitale Zahlungsmittel in

Digital können wir

Lexoffice Top Kanzlei Anja Holzapfel

Hamburg bekennt Farbe

hh-bekennt-farbe

Anschrift

Anja Holzapfel Steuerberatung
Schillerstr. 47-49
22767 Hamburg

Telefon: +49 40 600 88 69-30
Fax: +49 40 600 88 69-40
E-Mail: kanzlei@holzapfel-steuerberatung.de

Öffnungszeiten

Montaggeschlossen (Mo. & Fr. per E-Mail)
Dienstag09:00 - 15:00
Mittwoch09:00 - 15:00
Donnerstag09:00 - 15:00
Freitaggeschlossen (Mo. & Fr. per E-Mail)
Samstaggeschlossen (Mo. & Fr. per E-Mail)
Sonntaggeschlossen (Mo. & Fr. per E-Mail)

Unser Standort

  • Anja Holzapfel Steuerberatung
© Copyright - Anja Holzapfel Steuerberatung
  • Facebook
  • Twitter
Betriebsfeiern und die Einkommensteuer: Auch für virtuelle Veranstaltungen...Warenverkehr: Erläuterungen zum Konsignationslager-Begriff
Nach oben scrollen

Diese Seite verwendet Cookies, um Ihnen ein besseres Surf-Erlebnis zu ermöglichen. Schauen Sie sich unsere Datenschutzerklärung an (Link im Menü) und erfahren Sie dort, welche Daten wir von Ihnen erheben und wie wir damit umgehen. Klicken Sie gern auf "Einverstanden" oder informieren Sie sich durch Anklicken der anderen Optionen.

Ich stimme zuIhre Einstellungen

Cookie und Datenschutz-Einstellungen



Wie wir Cookies einsetzen

Wir können Ihr Gerät (PC, Smartphone etc.) auffordern, ein Cookie von uns anzunehmen. Diese sehr kleinen Code-Stückchen erlauben es uns, Ihr Verhalten auf der Website zu analysieren und zu verstehen. So erfahren wir, was Ihnen gefällt und was nicht.

Dadurch schaffen wir eine für Sie relevantere Seite und ein enorm verbessertes Erlebnis auf unserer Website.

Essentielle Website Cookies

Diese Cookies sind notwendig, damit unsere Seite für Sie überhaupt funktioniert.

Weil diese Cookies notwendig sind, können Sie diese nicht ablehnen, ohne auf Funktionen der Seite zu verzichten. Sie können diese natürlich über Ihren Browser löschen und kontrollieren.

Google Analytics Cookies

Diese Cookies sammeln Informationen, die entweder in aggregierter Form verwendet werden, um zu verstehen, wie unsere Website genutzt wird oder wie effektiv unsere Marketingkampagnen sind. Oder auch um uns zu helfen, unsere Website und Anwendung für Sie anzupassen, um Ihre Erfahrung im Umgang mit unserer Seite zu verbessern.

Wenn Sie nicht möchtest, dass wir Ihren Besuch auf unserer Website verfolgen, können Sie das Tracking in Ihrem Browser hier deaktivieren:

Andere externe Dienste

Wir verwenden auch verschiedene externe Dienste wie Google Webfonts, Google Maps und externe Videoanbieter. Da diese Anbieter möglicherweise personenbezogene Daten wie Ihre IP-Adresse sammeln, können Sie diese hier blockieren. Bitte beachten Sie, dass dies die Funktionalität und das Erscheinungsbild unserer Website stark beeinträchtigen kann. Änderungen werden wirksam, sobald Sie die Seite neu laden.

Google Webfont Einstellungen:

Google Map Einstellungen:

Vimeo und Youtube Video:

Datenschutzerklärung

Sie können unsere Cookies und Datenschutzeinstellungen im Detail auf unserer Seite zur Datenschutzrichtlinie nachlesen.

Datenschutzerklärung
Accept settingsHide notification only