Holzapfel Steuerberatung
  • Karriere
  • Team
  • Kontakt
    • Impressum
    • Datenschutzerklärung
  • Tätigkeiten
    • Schulungen
    • Finanzbuchhaltung
    • Lohnabrechnung
    • Betriebswirtschaftliche Beratung
  • Blog | Tipps
  • Menü Menü

Datenübermittlung an das Finanzamt: Wann die Verpflichtung zur E-Bilanz entfällt

News + Aktuelles

Neues zum Thema Steuern

In den letzten Jahren hat sich bei den Finanzämtern einiges hinsichtlich der elektronischen Übermittlung von Steuererklärungen und anderem getan. Es wurde neben der Pflicht zur elektronischen Übermittlung der Steuererklärungen in bestimmten Fällen auch die Pflicht zur Übermittlung der Bilanz auf elektronischem Weg eingeführt. Eine Ausnahme von der Verpflichtung hierzu besteht nur, wenn eine Übermittlung dem Steuerpflichtigen persönlich oder wirtschaftlich nicht zumutbar ist. Wann das der Fall ist, darüber musste das Finanzgericht Münster (FG) entscheiden.


Klägerin war eine GmbH für verschiedenste Dienstleistungen. Alleiniger Gesellschafter-Geschäftsführer war A. Er erhielt von der GmbH in 2016 ein Jahresgehalt von ca. 6.400 EUR. Der Verlust der GmbH in diesem Jahr betrug rund 4.100 EUR. Die Klägerin übermittelte die Lohnsteuer-Anmeldungen und Umsatzsteuer-Voranmeldungen elektronisch an das Finanzamt. Für 2016 beantragte sie die Befreiung von der Pflicht, die Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) per Datenfernübertragung einzureichen. Die von ihr eingesetzte Software sei dazu nicht in der Lage. Zwar könne mit Hilfe eines Tools eine E-Bilanz erstellt werden, wie dies auch bereits für das Jahr 2015 erfolgt war. Allerdings seien dafür etwa vier Arbeitstage benötigt worden. Die Beauftragung eines Steuerberaters würde ca. 2.000 EUR kosten, die Umstellung der Buchführung zu rund 270 EUR jährlichen Mehrkosten führen. Das Finanzamt lehnte den Antrag ab.


Die Klage vor dem FG war allerdings erfolgreich. Nach dem Gesetz kann das Finanzamt zur Vermeidung unbilliger Härten auf eine elektronische Übermittlung verzichten. Liegt eine persönliche oder wirtschaftliche Unzumutbarkeit vor, so besteht ein Anspruch des Steuerpflichtigen auf den Verzicht der Finanzbehörde auf elektronische Übermittlung des Inhalts der E-Bilanz. Die Klägerin hat die Voraussetzungen für die Befreiung von dieser Übermittlungspflicht erfüllt. Nach Auffassung des FG ist ihr die elektronische Übermittlung für das Jahr 2016 wirtschaftlich nicht zumutbar. Die Klägerin hat keinen Steuerberater und erstellt die Buchführung mit einem im Jahr 2010 angeschafften Computerprogramm. Damit können der Jahresabschluss sowie die GuV auf Papier erstellt werden. Die Schaffung der technischen Möglichkeiten für die elektronische Übermittlung wäre nur mit einem nicht unerheblichen finanziellen Aufwand möglich. Die Klägerin ist aber aufgrund des Umsatzes und Gewinns der Jahre 2014 bis 2018 ein Kleinstbetrieb, dem es wirtschaftlich nicht zumutbar wäre, diese Investition vorzunehmen.

Information für: Unternehmer
zum Thema: übrige Steuerarten

(aus: Ausgabe 08/2021)

Eintrag teilen
  • Teilen auf Facebook
  • Teilen auf WhatsApp
  • Teilen auf LinkedIn
  • Teilen auf Telegram
  • Per E-Mail teilen
https://www.holzapfel-steuerberatung.de/wp-content/uploads/2022/05/anja-holzapfel-steuerberatung-logo-1.png 0 0 Anja Holzapfel https://www.holzapfel-steuerberatung.de/wp-content/uploads/2022/05/anja-holzapfel-steuerberatung-logo-1.png Anja Holzapfel2021-07-13 12:41:112021-07-13 13:31:47Datenübermittlung an das Finanzamt: Wann die Verpflichtung zur E-Bilanz entfällt

Anja Holzapfel


Diplom-Kauffrau
Steuerberaterin
vereidigte Buchprüferin
Kontakt aufnehmen

Informationen

  • Team
  • Praxis
  • Preisgestaltung
  • Kontakt
  • Mandantenportal
  • Impressum

Hamburg bekennt Farbe

hh-bekennt-farbe

News

  • Spenden für die Ukraine: Keine Besteuerung unentgeltlicher Wertabgaben15. Mai 2023 - 13:58

    Die Hilfsbereitschaft und die Solidarität für Menschen, die vom Krieg in der Ukraine betroffen sind, unterstützt auch der deutsche Fiskus

  • Inflationsausgleichsprämie läuft weiter: Bis zu 3.000 EUR bleiben steuer- und sozialabgabenfrei15. Mai 2023 - 13:58

    Das Thema wurde zwar schon im Jahr 2022 virulent, jedoch sollten Arbeitgeber weiterhin im Auge behalten, dass sie auch im

  • Energiepreispauschale: So kommen Studenten und Azubis an die Einmalzahlung15. Mai 2023 - 13:58

    Um die gestiegenen Kosten für Heizung, Strom und Lebensmittel abzufedern, erhalten Studenten, Auszubildende und (Berufs-)Fachschüler eine Energiepreispauschale von 200 EUR. Die

Neues zum Thema Steuern

Kontaktmöglichkeiten zu Ihrer Steuerberatung Hamburg

Ich schreibe lieber eine Nachricht

Zum Kontaktformular

Ich schreibe lieber eine Mail

kanzlei@holzapfel-steuerberatung.de

Ich telefoniere lieber

+49 40 600 88 69-30

Durchsuchen Sie unsere ganze Seite

Informationen

  • Team
  • Praxis
  • Preisgestaltung
  • Kontakt
  • Mandantenportal
  • Impressum

News

  • Spenden für die Ukraine: Keine Besteuerung unentgeltlicher Wertabgaben15. Mai 2023 - 13:58

    Die Hilfsbereitschaft und die Solidarität für Menschen, die vom Krieg in der Ukraine betroffen sind, unterstützt auch der deutsche Fiskus

  • Inflationsausgleichsprämie läuft weiter: Bis zu 3.000 EUR bleiben steuer- und sozialabgabenfrei15. Mai 2023 - 13:58

    Das Thema wurde zwar schon im Jahr 2022 virulent, jedoch sollten Arbeitgeber weiterhin im Auge behalten, dass sie auch im

  • Energiepreispauschale: So kommen Studenten und Azubis an die Einmalzahlung15. Mai 2023 - 13:58

    Um die gestiegenen Kosten für Heizung, Strom und Lebensmittel abzufedern, erhalten Studenten, Auszubildende und (Berufs-)Fachschüler eine Energiepreispauschale von 200 EUR. Die

Digital können wir

Lexoffice Top Kanzlei Anja Holzapfel

Hamburg bekennt Farbe

hh-bekennt-farbe

Anschrift

Anja Holzapfel Steuerberatung
Schillerstr. 47-49
22767 Hamburg

Telefon: +49 40 600 88 69-30
Fax: +49 40 600 88 69-40
E-Mail: kanzlei@holzapfel-steuerberatung.de

Öffnungszeiten

Montaggeschlossen (Mo. & Fr. per E-Mail)
Dienstag09:00 - 15:00
Mittwoch09:00 - 15:00
Donnerstag09:00 - 15:00
Freitaggeschlossen (Mo. & Fr. per E-Mail)
Samstaggeschlossen (Mo. & Fr. per E-Mail)
Sonntaggeschlossen (Mo. & Fr. per E-Mail)

Unser Standort

  • Anja Holzapfel Steuerberatung
© Copyright - Anja Holzapfel Steuerberatung
  • Facebook
  • Twitter
Verspätungszuschlag – gesetzliche Änderungen – Abgabefrist &...Verspätungszuschlag - aktuelle Tipps & TricksWohnungsbauprämie: Anhebung der Einkommensgrenzen lässt mehr Sparer profi...
Nach oben scrollen

Diese Seite verwendet Cookies, um Ihnen ein besseres Surf-Erlebnis zu ermöglichen. Schauen Sie sich unsere Datenschutzerklärung an (Link im Menü) und erfahren Sie dort, welche Daten wir von Ihnen erheben und wie wir damit umgehen. Klicken Sie gern auf "Einverstanden" oder informieren Sie sich durch Anklicken der anderen Optionen.

Ich stimme zuIhre Einstellungen

Cookie und Datenschutz-Einstellungen



Wie wir Cookies einsetzen

Wir können Ihr Gerät (PC, Smartphone etc.) auffordern, ein Cookie von uns anzunehmen. Diese sehr kleinen Code-Stückchen erlauben es uns, Ihr Verhalten auf der Website zu analysieren und zu verstehen. So erfahren wir, was Ihnen gefällt und was nicht.

Dadurch schaffen wir eine für Sie relevantere Seite und ein enorm verbessertes Erlebnis auf unserer Website.

Essentielle Website Cookies

Diese Cookies sind notwendig, damit unsere Seite für Sie überhaupt funktioniert.

Weil diese Cookies notwendig sind, können Sie diese nicht ablehnen, ohne auf Funktionen der Seite zu verzichten. Sie können diese natürlich über Ihren Browser löschen und kontrollieren.

Google Analytics Cookies

Diese Cookies sammeln Informationen, die entweder in aggregierter Form verwendet werden, um zu verstehen, wie unsere Website genutzt wird oder wie effektiv unsere Marketingkampagnen sind. Oder auch um uns zu helfen, unsere Website und Anwendung für Sie anzupassen, um Ihre Erfahrung im Umgang mit unserer Seite zu verbessern.

Wenn Sie nicht möchtest, dass wir Ihren Besuch auf unserer Website verfolgen, können Sie das Tracking in Ihrem Browser hier deaktivieren:

Andere externe Dienste

Wir verwenden auch verschiedene externe Dienste wie Google Webfonts, Google Maps und externe Videoanbieter. Da diese Anbieter möglicherweise personenbezogene Daten wie Ihre IP-Adresse sammeln, können Sie diese hier blockieren. Bitte beachten Sie, dass dies die Funktionalität und das Erscheinungsbild unserer Website stark beeinträchtigen kann. Änderungen werden wirksam, sobald Sie die Seite neu laden.

Google Webfont Einstellungen:

Google Map Einstellungen:

Vimeo und Youtube Video:

Datenschutzerklärung

Sie können unsere Cookies und Datenschutzeinstellungen im Detail auf unserer Seite zur Datenschutzrichtlinie nachlesen.

Datenschutzerklärung
Accept settingsHide notification only