Holzapfel Steuerberatung
  • Karriere
  • Team
  • Kontakt
    • Impressum
    • Datenschutzerklärung
  • Tätigkeiten
    • Schulungen
    • Finanzbuchhaltung
    • Lohnabrechnung
    • Betriebswirtschaftliche Beratung
  • Blog | Tipps
  • Menü Menü

Beweisaufnahme des Finanzgerichts: Überraschendes Absehen von Zeugenvernehmung begründet Verfahrensfehler

News + Aktuelles

Neues zum Thema Steuern

Allen Verfahrensbeteiligten muss die Gelegenheit gegeben werden, sich zu den entscheidungserheblichen Tatsachen und Beweisergebnissen zu äußern und ihre Rechtsansichten vorzutragen, denn jeder hat vor Gericht einen Anspruch auf rechtliches Gehör. Missachtet ein Finanzgericht (FG) diesen Grundsatz, liegt ein Verfahrensfehler vor, so dass der Bundesfinanzhof (BFH) das finanzgerichtliche Urteil aufheben und den Rechtsstreit zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung an das FG zurückverweisen kann.


Ein neuer BFH-Beschluss zeigt, dass der Anspruch auf rechtliches Gehör verletzt wird, wenn ein Gericht in einem Beweisbeschluss zunächst eine Zeugenvernehmung anordnet und eine spätere Entscheidung über die Art und Weise der Vernehmung ankündigt, dann jedoch im Zuge der Klageabweisung überraschend erklärt, dass es von einer Zeugenvernehmung Abstand genommen habe, weil der Zeuge aufgrund eines Auslandsaufenthalts unerreichbar sei.


Im zugrundeliegenden Fall hatte die Klägerseite eine Verlegung des Termins zur mündlichen Verhandlung beantragt und dem FG mitgeteilt, dass sich einer der zu vernehmenden Zeugen in Thailand aufhalte und aufgrund der Reisebeschränkungen wegen der COVID-19-Pandemie nicht an der mündlichen Verhandlung teilnehmen könne. Das Gericht hatte die Terminverlegung abgelehnt und darauf verwiesen, dass zu einem späteren Zeitpunkt – nach der Vernehmung anderer Zeugen – darüber entschieden werde, wie die Vernehmung des Auslandszeugen vonstattengehen solle. Dann jedoch erging das klageabweisende Urteil.


Der BFH hob die finanzgerichtliche Entscheidung nun auf und verwies den Rechtsstreit zurück an das FG. Die Bundesrichter sahen durch das Vorgehen des FG den Anspruch des Klägers auf rechtliches Gehör als verletzt an, da das FG bis zum Urteilsspruch nicht zu erkennen gegeben hatte, dass es die Vernehmung des Auslandszeugen gar nicht mehr beabsichtigte.


Hinweis: Durch einen Beweisbeschluss entsteht eine Verfahrenslage, auf welche die Beteiligten ihre Prozessführung einrichten dürfen. Sie können also grundsätzlich davon ausgehen, dass das Urteil nicht eher ergehen wird, bis der Beweisbeschluss vollständig ausgeführt ist. Das FG hatte diese Grundsätze mit seiner direkten Klageabweisung unbeachtet gelassen.

Information für: alle
zum Thema: übrige Steuerarten

(aus: Ausgabe 02/2022)

Eintrag teilen
  • Teilen auf Facebook
  • Teilen auf WhatsApp
  • Teilen auf LinkedIn
  • Teilen auf Telegram
  • Per E-Mail teilen
https://www.holzapfel-steuerberatung.de/wp-content/uploads/2022/05/anja-holzapfel-steuerberatung-logo-1.png 0 0 Anja Holzapfel https://www.holzapfel-steuerberatung.de/wp-content/uploads/2022/05/anja-holzapfel-steuerberatung-logo-1.png Anja Holzapfel2022-01-12 14:59:262022-01-12 15:30:07Beweisaufnahme des Finanzgerichts: Überraschendes Absehen von Zeugenvernehmung begründet Verfahrensfehler

Anja Holzapfel


Diplom-Kauffrau
Steuerberaterin
vereidigte Buchprüferin
Kontakt aufnehmen

Informationen

  • Team
  • Praxis
  • Preisgestaltung
  • Kontakt
  • Mandantenportal
  • Impressum

Hamburg bekennt Farbe

hh-bekennt-farbe

News

  • Photovoltaikanlagen: Finales BMF-Schreiben zum Nullsteuersatz15. Mai 2023 - 13:58

    Die Lieferung und Installation bestimmter Photovoltaikanlagen unterliegt seit dem 01.01.2023 einem Nullsteuersatz. Nachdem sich das Bundesfinanzministerium (BMF) am 26.01.2023 in

  • Bausparvertrag: Bonuszinsen müssen bei Auszahlung auf einen Schlag versteuert werden15. Mai 2023 - 13:58

    Bausparer erhalten häufig Bonuszinsen, wenn sie ihr Bauspardarlehen nach Zuteilungsreife nicht in Anspruch nehmen. Der Bausparvertrag wird in diesem Fall

  • Gewerbesteuerliches Schachtelprivileg: Wann erfolgt die Gewinnkürzung aufgrund des Schachtelprivilegs?15. Mai 2023 - 13:58

    Haben Sie schon einmal vom „gewerbesteuerlichen Schachtelprivileg“ gehört? Dabei geht es um die steuerliche Begünstigung von Ausschüttungen einer Kapitalgesellschaft an

Neues zum Thema Steuern

Kontaktmöglichkeiten zu Ihrer Steuerberatung Hamburg

Ich schreibe lieber eine Nachricht

Zum Kontaktformular

Ich schreibe lieber eine Mail

kanzlei@holzapfel-steuerberatung.de

Ich telefoniere lieber

+49 40 600 88 69-30

Durchsuchen Sie unsere ganze Seite

Informationen

  • Team
  • Praxis
  • Preisgestaltung
  • Kontakt
  • Mandantenportal
  • Impressum

News

  • Photovoltaikanlagen: Finales BMF-Schreiben zum Nullsteuersatz15. Mai 2023 - 13:58

    Die Lieferung und Installation bestimmter Photovoltaikanlagen unterliegt seit dem 01.01.2023 einem Nullsteuersatz. Nachdem sich das Bundesfinanzministerium (BMF) am 26.01.2023 in

  • Bausparvertrag: Bonuszinsen müssen bei Auszahlung auf einen Schlag versteuert werden15. Mai 2023 - 13:58

    Bausparer erhalten häufig Bonuszinsen, wenn sie ihr Bauspardarlehen nach Zuteilungsreife nicht in Anspruch nehmen. Der Bausparvertrag wird in diesem Fall

  • Gewerbesteuerliches Schachtelprivileg: Wann erfolgt die Gewinnkürzung aufgrund des Schachtelprivilegs?15. Mai 2023 - 13:58

    Haben Sie schon einmal vom „gewerbesteuerlichen Schachtelprivileg“ gehört? Dabei geht es um die steuerliche Begünstigung von Ausschüttungen einer Kapitalgesellschaft an

Digital können wir

Lexoffice Top Kanzlei Anja Holzapfel

Hamburg bekennt Farbe

hh-bekennt-farbe

Anschrift

Anja Holzapfel Steuerberatung
Schillerstr. 47-49
22767 Hamburg

Telefon: +49 40 600 88 69-30
Fax: +49 40 600 88 69-40
E-Mail: kanzlei@holzapfel-steuerberatung.de

Öffnungszeiten

Montaggeschlossen (Mo. & Fr. per E-Mail)
Dienstag09:00 - 15:00
Mittwoch09:00 - 15:00
Donnerstag09:00 - 15:00
Freitaggeschlossen (Mo. & Fr. per E-Mail)
Samstaggeschlossen (Mo. & Fr. per E-Mail)
Sonntaggeschlossen (Mo. & Fr. per E-Mail)

Unser Standort

  • Anja Holzapfel Steuerberatung
© Copyright - Anja Holzapfel Steuerberatung
  • Facebook
  • Twitter
Betriebsfeiern und die Einkommensteuer: Auch für virtuelle Veranstaltungen...Warenverkehr: Erläuterungen zum Konsignationslager-Begriff
Nach oben scrollen

Diese Seite verwendet Cookies, um Ihnen ein besseres Surf-Erlebnis zu ermöglichen. Schauen Sie sich unsere Datenschutzerklärung an (Link im Menü) und erfahren Sie dort, welche Daten wir von Ihnen erheben und wie wir damit umgehen. Klicken Sie gern auf "Einverstanden" oder informieren Sie sich durch Anklicken der anderen Optionen.

Ich stimme zuIhre Einstellungen

Cookie und Datenschutz-Einstellungen



Wie wir Cookies einsetzen

Wir können Ihr Gerät (PC, Smartphone etc.) auffordern, ein Cookie von uns anzunehmen. Diese sehr kleinen Code-Stückchen erlauben es uns, Ihr Verhalten auf der Website zu analysieren und zu verstehen. So erfahren wir, was Ihnen gefällt und was nicht.

Dadurch schaffen wir eine für Sie relevantere Seite und ein enorm verbessertes Erlebnis auf unserer Website.

Essentielle Website Cookies

Diese Cookies sind notwendig, damit unsere Seite für Sie überhaupt funktioniert.

Weil diese Cookies notwendig sind, können Sie diese nicht ablehnen, ohne auf Funktionen der Seite zu verzichten. Sie können diese natürlich über Ihren Browser löschen und kontrollieren.

Google Analytics Cookies

Diese Cookies sammeln Informationen, die entweder in aggregierter Form verwendet werden, um zu verstehen, wie unsere Website genutzt wird oder wie effektiv unsere Marketingkampagnen sind. Oder auch um uns zu helfen, unsere Website und Anwendung für Sie anzupassen, um Ihre Erfahrung im Umgang mit unserer Seite zu verbessern.

Wenn Sie nicht möchtest, dass wir Ihren Besuch auf unserer Website verfolgen, können Sie das Tracking in Ihrem Browser hier deaktivieren:

Andere externe Dienste

Wir verwenden auch verschiedene externe Dienste wie Google Webfonts, Google Maps und externe Videoanbieter. Da diese Anbieter möglicherweise personenbezogene Daten wie Ihre IP-Adresse sammeln, können Sie diese hier blockieren. Bitte beachten Sie, dass dies die Funktionalität und das Erscheinungsbild unserer Website stark beeinträchtigen kann. Änderungen werden wirksam, sobald Sie die Seite neu laden.

Google Webfont Einstellungen:

Google Map Einstellungen:

Vimeo und Youtube Video:

Datenschutzerklärung

Sie können unsere Cookies und Datenschutzeinstellungen im Detail auf unserer Seite zur Datenschutzrichtlinie nachlesen.

Datenschutzerklärung
Accept settingsHide notification only