Holzapfel Steuerberatung
  • Karriere
  • Team
  • Kontakt
    • Impressum
    • Datenschutzerklärung
  • Tätigkeiten
    • Schulungen
    • Finanzbuchhaltung
    • Lohnabrechnung
    • Betriebswirtschaftliche Beratung
  • Blog | Tipps
  • Menü Menü

Bemessungsgrundlage: Unentgeltliche Wärmeabgabe aus einem Blockheizkraftwerk

News + Aktuelles

Neues zum Thema Steuern

Das Finanzgericht Schleswig-Holstein (FG) hat entschieden, dass bei der Ermittlung der Bemessungsgrundlage für die unentgeltliche Abgabe von selbstproduzierter Wärme aus einem Blockheizkraftwerk (BHKW) auf den Einkaufspreis für die selbstproduzierte Wärme abzustellen ist, wenn sich dafür ein Marktpreis aus Wärmelieferungen an Dritte feststellen lässt.


Eine KG mit zwei Gesellschaftern produzierte Strom und Wärme mittels eines an eine Biogasanlage angeschlossenen BHKW und lieferte den erzeugten Strom entgeltlich an den Netzbetreiber. Dieser zahlte der Klägerin für den Strom ein Entgelt und für die Wärme einen sogenannten KWK-Bonus. Die Klägerin lieferte der E-GmbH über eine Fernwärmeleitung Wärme von jeweils ca. 500.000 kWh zum Preis von 0,03 EUR/kWh. Ferner wurde Wärme durch eine beteiligungsidentische Schwestergesellschaft über eine Gasleitung an die G-GmbH geliefert. Zudem wurde die Wärme in den landwirtschaftlichen Betrieben, in den Vermietungsobjekten und Privathäusern der Gesellschafter eingesetzt und erfolgte nicht gegen gesonderte Rechnung. Ab 2010 wurden die Kapitalkonten der Gesellschafter für die Wärmeabgabe belastet. Die Gesellschafter verfügten über eigene, jedoch nicht genutzte Ölheizungsanlagen. Ein Anschluss an die örtliche Erdgasleitung wäre jederzeit möglich gewesen.


Das Finanzamt beurteilte die Wärmeabgabe an die Gesellschafter als unentgeltliche Wertabgabe. Die Bemessungsgrundlage dafür sei, mangels fehlenden Marktpreises, durch Ansatz des fiktiven Einkaufspreises zu ermitteln, da die Gesellschafter die Wärme auch alternativ mit eigenen Heizungsanlagen hätten erzeugen können. Es berechnete den fiktiven Einkaufspreis auf Grundlage der Heizölpreise aus den vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie veröffentlichten Energiedaten.


Die Klage hatte teilweise Erfolg. Das FG ermittelte die Bemessungsgrundlage durch den Ansatz des fiktiven Einkaufspreises für die selbstproduzierte Wärme. Diesen setzte das FG mit 0,03 EUR/kWh an, da aus den entgeltlichen Wärmelieferungen an die E-GmbH und die G-GmbH ein Marktpreis vorlag. Durch den Ansatz des Marktpreises wird der Unternehmer so behandelt, als habe er die Wärme bei sich selbst eingekauft. Die vom Finanzamt angesetzten Heizölpreise waren bei der Ermittlung des fiktiven Einkaufspreises nicht zu berücksichtigen.


Das FG lehnte jedoch die Anrechnung des KWK-Bonus auf den Einkaufspreis ab, da dieser als zusätzliches Entgelt für den im BHKW erzeugten Strom anzusehen sei.


Hinweis: Das Revisionsverfahren ist beim Bundesfinanzhof anhängig.

Information für: Unternehmer
zum Thema: Umsatzsteuer

(aus: Ausgabe 10/2021)

Eintrag teilen
  • Teilen auf Facebook
  • Teilen auf WhatsApp
  • Teilen auf LinkedIn
  • Teilen auf Telegram
  • Per E-Mail teilen
https://www.holzapfel-steuerberatung.de/wp-content/uploads/2022/05/anja-holzapfel-steuerberatung-logo-1.png 0 0 Anja Holzapfel https://www.holzapfel-steuerberatung.de/wp-content/uploads/2022/05/anja-holzapfel-steuerberatung-logo-1.png Anja Holzapfel2021-09-14 13:31:512021-09-14 14:32:53Bemessungsgrundlage: Unentgeltliche Wärmeabgabe aus einem Blockheizkraftwerk

Anja Holzapfel


Diplom-Kauffrau
Steuerberaterin
vereidigte Buchprüferin
Kontakt aufnehmen

Informationen

  • Team
  • Praxis
  • Preisgestaltung
  • Kontakt
  • Mandantenportal
  • Impressum

Hamburg bekennt Farbe

hh-bekennt-farbe

News

  • Spenden für die Ukraine: Keine Besteuerung unentgeltlicher Wertabgaben15. Mai 2023 - 13:58

    Die Hilfsbereitschaft und die Solidarität für Menschen, die vom Krieg in der Ukraine betroffen sind, unterstützt auch der deutsche Fiskus

  • Inflationsausgleichsprämie läuft weiter: Bis zu 3.000 EUR bleiben steuer- und sozialabgabenfrei15. Mai 2023 - 13:58

    Das Thema wurde zwar schon im Jahr 2022 virulent, jedoch sollten Arbeitgeber weiterhin im Auge behalten, dass sie auch im

  • Energiepreispauschale: So kommen Studenten und Azubis an die Einmalzahlung15. Mai 2023 - 13:58

    Um die gestiegenen Kosten für Heizung, Strom und Lebensmittel abzufedern, erhalten Studenten, Auszubildende und (Berufs-)Fachschüler eine Energiepreispauschale von 200 EUR. Die

Neues zum Thema Steuern

Kontaktmöglichkeiten zu Ihrer Steuerberatung Hamburg

Ich schreibe lieber eine Nachricht

Zum Kontaktformular

Ich schreibe lieber eine Mail

kanzlei@holzapfel-steuerberatung.de

Ich telefoniere lieber

+49 40 600 88 69-30

Durchsuchen Sie unsere ganze Seite

Informationen

  • Team
  • Praxis
  • Preisgestaltung
  • Kontakt
  • Mandantenportal
  • Impressum

News

  • Spenden für die Ukraine: Keine Besteuerung unentgeltlicher Wertabgaben15. Mai 2023 - 13:58

    Die Hilfsbereitschaft und die Solidarität für Menschen, die vom Krieg in der Ukraine betroffen sind, unterstützt auch der deutsche Fiskus

  • Inflationsausgleichsprämie läuft weiter: Bis zu 3.000 EUR bleiben steuer- und sozialabgabenfrei15. Mai 2023 - 13:58

    Das Thema wurde zwar schon im Jahr 2022 virulent, jedoch sollten Arbeitgeber weiterhin im Auge behalten, dass sie auch im

  • Energiepreispauschale: So kommen Studenten und Azubis an die Einmalzahlung15. Mai 2023 - 13:58

    Um die gestiegenen Kosten für Heizung, Strom und Lebensmittel abzufedern, erhalten Studenten, Auszubildende und (Berufs-)Fachschüler eine Energiepreispauschale von 200 EUR. Die

Digital können wir

Lexoffice Top Kanzlei Anja Holzapfel

Hamburg bekennt Farbe

hh-bekennt-farbe

Anschrift

Anja Holzapfel Steuerberatung
Schillerstr. 47-49
22767 Hamburg

Telefon: +49 40 600 88 69-30
Fax: +49 40 600 88 69-40
E-Mail: kanzlei@holzapfel-steuerberatung.de

Öffnungszeiten

Montaggeschlossen (Mo. & Fr. per E-Mail)
Dienstag09:00 - 15:00
Mittwoch09:00 - 15:00
Donnerstag09:00 - 15:00
Freitaggeschlossen (Mo. & Fr. per E-Mail)
Samstaggeschlossen (Mo. & Fr. per E-Mail)
Sonntaggeschlossen (Mo. & Fr. per E-Mail)

Unser Standort

  • Anja Holzapfel Steuerberatung
© Copyright - Anja Holzapfel Steuerberatung
  • Facebook
  • Twitter
Bewirtung aus geschäftlichem Anlass: Welche Nachweise für den Betriebsausgabenabzug...Elektronische Übermittlung des Jahresabschlusses: Bilanzsoftware-Kauf von 40...
Nach oben scrollen

Diese Seite verwendet Cookies, um Ihnen ein besseres Surf-Erlebnis zu ermöglichen. Schauen Sie sich unsere Datenschutzerklärung an (Link im Menü) und erfahren Sie dort, welche Daten wir von Ihnen erheben und wie wir damit umgehen. Klicken Sie gern auf "Einverstanden" oder informieren Sie sich durch Anklicken der anderen Optionen.

Ich stimme zuIhre Einstellungen

Cookie und Datenschutz-Einstellungen



Wie wir Cookies einsetzen

Wir können Ihr Gerät (PC, Smartphone etc.) auffordern, ein Cookie von uns anzunehmen. Diese sehr kleinen Code-Stückchen erlauben es uns, Ihr Verhalten auf der Website zu analysieren und zu verstehen. So erfahren wir, was Ihnen gefällt und was nicht.

Dadurch schaffen wir eine für Sie relevantere Seite und ein enorm verbessertes Erlebnis auf unserer Website.

Essentielle Website Cookies

Diese Cookies sind notwendig, damit unsere Seite für Sie überhaupt funktioniert.

Weil diese Cookies notwendig sind, können Sie diese nicht ablehnen, ohne auf Funktionen der Seite zu verzichten. Sie können diese natürlich über Ihren Browser löschen und kontrollieren.

Google Analytics Cookies

Diese Cookies sammeln Informationen, die entweder in aggregierter Form verwendet werden, um zu verstehen, wie unsere Website genutzt wird oder wie effektiv unsere Marketingkampagnen sind. Oder auch um uns zu helfen, unsere Website und Anwendung für Sie anzupassen, um Ihre Erfahrung im Umgang mit unserer Seite zu verbessern.

Wenn Sie nicht möchtest, dass wir Ihren Besuch auf unserer Website verfolgen, können Sie das Tracking in Ihrem Browser hier deaktivieren:

Andere externe Dienste

Wir verwenden auch verschiedene externe Dienste wie Google Webfonts, Google Maps und externe Videoanbieter. Da diese Anbieter möglicherweise personenbezogene Daten wie Ihre IP-Adresse sammeln, können Sie diese hier blockieren. Bitte beachten Sie, dass dies die Funktionalität und das Erscheinungsbild unserer Website stark beeinträchtigen kann. Änderungen werden wirksam, sobald Sie die Seite neu laden.

Google Webfont Einstellungen:

Google Map Einstellungen:

Vimeo und Youtube Video:

Datenschutzerklärung

Sie können unsere Cookies und Datenschutzeinstellungen im Detail auf unserer Seite zur Datenschutzrichtlinie nachlesen.

Datenschutzerklärung
Accept settingsHide notification only