Durchlaufende Posten versus WeiterberechnungenDurchlaufende PostenDurchlaufende Posten stellen für den Unternehmer weder Betriebseinnahmen noch Betriebsausgaben dar. Es handelt sich lediglich um für einen anderen (eventuell auch Unternehmer) verauslagte Gelder. Die Originalbelege werden an den anderen (für den diese Ausgaben getätigt wurden) weitergegeben. Der andere setzt die Ausgaben direkt in seiner Buchhaltung an. Voraussetzung dafür ist, dass es sich entweder um Kleinbetragsrechnungen unter € 150 handelt oder aber um Rechnungen, die direkt auf den Namen des anderen Unternehmers ausgestellt sind. WeiterberechnungenBei einer Weiterberechnung stellt man zusätzlich zu seinem Honorar an den Kunden Ausgaben in Rechnung, die für diesen Auftrag angefallen und im Rahmen der Leistungsvereinbarung zur Weiterberechnung vorgesehen sind. Üblicherweise handelt es sich hierbei um Reisekosten oder andere Nebenleistungen, die mit der eigenen Hauptleistung in Verbindung stehen. Will man die getätigten Ausgaben belegen, fügt man der Weiterberechnung eine Kopie der getätigten Ausgaben bei. Die Originale verbleiben in der eigenen Buchhaltung und werden dort als Ausgaben erfasst. Durch die Weiterberechnung an den Kunden werden die Ausgaben in der eigenen Buchführung neutralisiert, denn über die Weiterberechnung hat diese Kosten letztendlich der Kunde getragen. |
| Zuletzt aktualisiert am Freitag, den 03. Dezember 2010 um 08:57 Uhr |
